Schweiz: Strafe bei Ansammlungen

Symbolbild: Menschen auf den Strassen. Foto: Picture Alliance, FFM

Bis fünf Personen sind erlaubt 

Der Schweizer Bundesrat verschärft, ohne eine totale Ausgangssperre zu verhängen, die Einhaltung der Regeln in der Öffentlichkeit.

Ab Mitternacht auf Samstag, 21.März, sind Ansammlungen an Seeufern, auf der Strasse oder in Parks ab sechs Personen schweizweit verboten. Bei Verstössen verteilt die Polizei eine Busse von 100 Franken pro Person.

Derweil gilt für Gruppe bis und mit fünf Personen die Einhaltung der Distanzregeln.