Müllablagerungen im Ruggeller und Schellenberger Riet

Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler hatte einige Kleine Anfragen im Mai-Landtag zu beantworten

 

Im Mai-Landtag vom 6.bis 8. Mai 2020 musste Regierungsrätin Dominique Hasler u.a. auch eine Anfrage der Abg. Susanne Eberle-Strub zur Müllentsorgung im Ruggeller und Schellenberger Riet beantworten.

 

Frage:

Gemäss einem Leserbrief in den Landeszeitungen vom 25. April 2020 wurde im Ruggeller und Schellenberger Riet in den 70er-Jahren Müll vergraben. Auf Grund weiterer Recherchen bestätigten sich diese Aussagen. Entsorgt worden seien Kühlschränke, Hausmüll und wahrscheinlich auch Autowracks. Auch auf der Homepage des Vereins für Abfallentsorgung Buchs wird in der Rubrik «Geschichte» ersichtlich, dass in den Jahren 1969 bis 1971 eine bewilligte Ablagerung von Sperrgut im Schellenberger Riet stattgefunden hat.

Dazu meine Fragen:

  1. Wurden vom Land Abklärungen über Auswirkungen der Deponie im Ruggeller und Schellenberger Riet vorgenommen und allfällige Schäden behoben?
  2. Gibt es in Liechtenstein noch andere Gebiete, in denen Müll vergraben wurde? Bitte um Aufzählung der Gebiete.
  3. Wie hoch ist die Verschmutzungsgefahr der dortigen Böden, Gewässer und Grundwasser durch diese Müllablagerungen?
  4. Welche konkreten Massnahmen, sprich Sanierungen, werden von der Regierung eingeleitet, um möglichen Umweltbelastungen ausgehend von diesen Altlasten entgegenzuwirken?
  5. Kann das Ruggeller und Schellenberger Riet trotz dieser Umweltbelastung als Smaragdgebiet ausgeschieden werden?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Im Rahmen der Erhebungen für den Kataster der belasteten Standorte (KbS) wurden im Schellenberger Riet im Jahr 1998 zwei Verdachtsflächen aufgenommen. Gemäss Vorabklärungen handelt es sich um Aushub, Bauschutt, Hausmüll und aussortiertes Material (Sperrgut) der KVA Buchs. Im Ruggeller Riet sind keine Verdachtsflächen bekannt. Weitere tiefergehende Untersuchungen sind in Vorbereitung. Diese beinhalten gemäss Altlastengesetzgebung eine Altlastenvoruntersuchung, bestehend aus einer historischen und technischen Untersuchung. Wenn die Bevölkerung historische Informationen betreffend Altlasten im Ruggeller Riet hat, bittet das Amt für Umwelt um Kontaktaufnahme.

Zu Frage 2:

92 Ablagerungsstandorte sind für den Eintrag in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) vorgesehen. Davon sind 72 Standorte mit der Abfallart „Aushub und Bauschutt“ deklariert. Bei 20 Standorten wird neben Aushub und Bauschutt auch Gewerbe- und Siedlungsabfall erwartet. Eine Auflistung der einzelnen Standorte kann erst erfolgen, wenn das entsprechende Verfahren abgeschlossen ist.

Zu Frage 3:

Die Eruierung der Schadstoffgefährdung sowie deren Freisetzungsmöglichkeiten ist Bestandteil der Altlastenvoruntersuchung. Eine Schadstofffreisetzung in das Grundwasser und in die beiden naheliegenden Rietgräben ist theoretisch möglich, wird aber aufgrund der bisherigen Kenntnisse der Abfallart als nicht akut eingestuft. Die Ablagerung befindet sich nicht im Bereich des nutzbaren Grundwassers.

Zu Frage 4:

Die Massnahmen ergeben sich aus den vorgenannten Altlastenvoruntersuchungen. Deren Kosten sind grundsätzlich vom Verursacher zu tragen.

Zu Frage 5:

Die Regierung hat am 24. März beschlossen die beiden Naturschutzgebiete „Ruggeller Riet“ und „Schwabbrünnen-Äscher“ als Smaragdgebiete zu nominieren. Im geplanten Perimeter der Smaragdgebiete liegen keine Verdachtsflächen.