Kleine Anfragen an Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage des Abgeordneten Rehak Thomas zum Thema: Briefmarkenwerthaltigkeit

Die Philatelie hat in Liechtenstein eine lange Tradition. Liechtenstein gibt seit 1912 eigene Briefmarken heraus. Bei Sammlern waren diese Liechtenstein spezifischen Wertzeichen über viele Jahrzehnte sehr beliebt. Die Werthaltigkeit der Sammlungen war gesichert, bis im Jahr 2000 die Regierung alle Postwertzeichen, die vor 1996 ausgestellt wurden, als wertlos erklärte. Damit wurden Werte von mehreren CHF 100 Mio. vernichtet.

Nun folgte im Januar 2020 die nächste massive Wertvernichtung. Die Postgeschäftsleitung stellte den bis dahin noch funktionierenden Wertetausch ohne Vorankündigung und Übergangsfrist ein. Bis dahin konnten alte Briefmarken mit einem Abschlag gegen neue Wertzeichen umgetauscht werden, was die Werthaltigkeit einigermassen erhalten hat.

Ausserdem akzeptiert die Post keine Briefmarken mehr für den Auslandpaketversand. Im Zusammenhang mit dem Unterlassen des Umtausches verlieren viele hochdatierte Wertzeichen ihren Wert praktisch zur Gänze. Ein Umtausch wäre das Mindeste, was stattfinden sollte, selbstverständlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 %.

Im Vergleich zu Liechtenstein sind in der Schweiz alle Postwertzeichen der letzten 60 Jahre gültig. Die Schweizer Post verlangt bei einem Umtausch eine Gebühr von 10% und tauscht gegen jede beliebige Wertstufe um.

Thomas Rehak

Einleitend ist festzuhalten, dass Briefmarken einerseits der Frankatur dienen und andererseits Sammlerobjekt sein können. Der Wert einer gültigen Briefmarke für die Frankatur ist immer der aufgedruckte Wert. Sammler bezahlen davon abweichend Preise, deren Grundlage nicht mehr die Frankatur ist.

Wie begründet die Regierung den Beschluss der Post vom Januar 2020, Briefmarken ohne jegliche Vorankündigung oder Übergangsfrist nicht mehr umzutauschen?
Sabine Monauni: 
Der allfällige Umtausch von Briefmarken fällt in die Kompetenz der Liechtensteinischen Post AG. Eine gesetzliche Pflicht hierfür gibt es nicht. Aufgrund der geringen Nachfrage nach dieser Dienstleistung – die letzten Jahre wurde dies im Durchschnitt nur von 8-12 Kunden pro Jahr in Anspruch genommen – hat sich die Post entschieden, diese Dienstleistung nicht mehr anzubieten. Für die Sammler ist die Verwendung als frankaturgültige Briefmarken und damit die Umtauschmöglichkeit zudem nur von sekundärer Bedeutung. Diese Kunden wurden von der Liechtensteinischen Post AG vorgängig über die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.

Weshalb druckt die Post keine Marken mit tiefen Wertstufen mehr, damit die alten Wertzeichen auf eine gültige Frankatur aufdatiert werden können?
Sabine Monauni: Die Wahl der Frankaturwerte richtet sich am aktuellen Bedarf aus. Angestrebt wird seitens der Liechtensteinischen Post AG eine übersichtliche und kosteneffiziente Anzahl von Marken sowie deren sichere Identifikation im Verarbeitungsprozess.

Wie stellt sich die Regierung allgemein zum Beschluss der Post, Wertzeichen, die in Liechtenstein herausgegeben wurden, als wertlos zu erklären?
Sabine Monauni: Der Beschluss, die Frankaturgültigkeit aller vor dem 1. Januar 1996 herausgegebenen Briefmarken aufzuheben, erfolgte gestützt auf Art. 23 des Postgesetzes durch die Regierung und nicht durch die Liechtensteinische Post AG.

In welchem Licht erscheint nach Auffassung der Regierung das Handeln der Post – ohne Vorankündigung und Übergangsfrist – bezüglich Rechtsstaatlichkeit und dem Grundsatz von Treu und Glauben?
Sabine Monauni: Die Regierung kann in den operativen Entscheiden der Liechtensteinischen Post AG keine Verletzung der gesetzlichen Grundlagen, respektive der Rechtsstaatlichkeit und des Grundsatzes von Treu und Glauben erkennen.

Wie stellt sich die Regierung zur Frage, dass der Umtausch von Marken gegen eine Umtauschgebühr und gültige Wertzeichen wieder, wie gehabt eingeführt wird?
Sabine Monauni: Dieser Entscheid obliegt der Liechtensteinischen Post AG im Rahmen der Beurteilung der Kundenbedürfnisse sowie der betriebswirtschaftlichen Verantwortbarkeit.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Seger Daniel zum Thema: Energiekrise in Europa und Auswirkungen auf Liechtenstein

In verschiedenen Zeitungen, beispielsweise der «NZZ», «Finanz und Wirtschaft», «Bloomberg», etc., war in den letzten Tagen zu lesen, dass Europa diesen Winter auf eine Energiekrise zusteuert. Den Zeitungen ist weiter zu entnehmen, dass der Strom knapp werde. Strompreise wie auch die Preise für andere Energiearten erreichen zurzeit Höchstwerte. Mit einem Selbstversorgungsgrad von gerade mal 25% ist Liechtenstein energiemässig vom Ausland abhängig. Auf meine kleine Anfrage im September-Landtag hat die Regierungschef-Stellvertreterin unter anderem ausgeführt, dass der Strom vor allem im Winter fehlt. Dieser steht bevor. Mir stellen sich deshalb folgende Fragen:

Abgeordneter Daniel Seger

Mit welchem Stromverbrauch, der in Liechtenstein voraussichtlich diesen Winter verbraucht werden wird, rechnet die Regierung, wenn es einen strengen sprich langen und kalten Winter geben wird?
Sabine Monauni: Die LKW rechnen mit einem Stromabsatz von rund 200 GWh für Oktober 2021 bis März 2022. In einem strengen Winter liegt der Stromverbrauch nur unwesentlich höher, da der Heizanteil (Wärmepumpen, etc.) mit Strom in Liechtenstein noch vergleichsweise tief ist. Die Erhöhung kann bei den Haushalt- und Gewerbekunden ca. 10-15% betragen, was lediglich ca. +2-3% des Gesamtverbrauchs ausmacht.

Welcher Bedarf an Strom ist für den kommenden Winter sichergestellt?
Sabine Monauni: Mit der LKW-Eigenproduktion in Liechtenstein, über LKW-Beteiligungen und Terminmarktgeschäften sind für Haushalt- und Gewerbekunden 94% – unter Einbezug der inländischen PV-Produktion und Blockheizkraftwerke 103% – des geplanten Stromabsatzes abgedeckt. Bei den Grosskunden ist der Abdeckungsgrad deutlich tiefer, was aber mit der gemeinsam abgestimmten Beschaffungsstrategie korreliert.

Wie stellt die Regierung im Falle eines Stromengpasses in Liechtenstein, in der Schweiz und in Europa, die Stromversorgung in Liechtenstein mit genügend Strom sicher?
Sabine Monauni: Liechtenstein ist Teil der Regelzone Schweiz und aufgrund dessen in die «Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen in der Schweiz» (OSTRAL) eingebunden. Im Falle einer Strommangellage bestehen klare Vorgaben, wie die Stromzuteilung respektive Abschaltung von Verbrauchern zu geschehen hat.

Falls es zu Restriktionen oder Zuteilungen kommen sollte, wie sehen diese aus?
Sabine Monauni: Im schlimmsten Fall werden nach einem genau definierten Prozedere Lasten abgeworfen, d.h. Verbraucher abgeschaltet. Die LKW gehen kurz- und mittelfristig nicht davon aus, dass es zu so einer Strommangellage kommen wird, zumal in der Regelzone Schweiz mit Speicherkraftwerken Produktions- und Reservekapazitäten zur Verfügung stehen.

Steigende Nachfrage nach Strom und Energie wird die Kosten dafür weiter erhöhen. Wie können Personen und Unternehmungen, die bereits jetzt finanzielle Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen, unterstützt und entlastet werden?
Sabine Monauni: Im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe haben Privatpersonen Anspruch auf finanzielle Unterstützungen, wobei insbesondere der Grundbedarf für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten berücksichtigt werden. Für Unternehmen besteht kein Anspruch auf Unterstützung und die Regierung sieht hierzu auch keinen Handlungsbedarf.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Kaufmann Manfred zum Thema: Kosten für Reisepass und Identitätskarte

Vergleicht man die Kosten, welche Schweizer Bürger für Identitätskarten und Pässe bezahlen müssen mit jenen in Liechtenstein, fallen massive Unterschiede auf. Erwachsene bezahlen in der Schweiz für den Pass und die ID zusammen CHF 148 zuzüglich CHF 5 Porto als Kombiangebot, während in Liechtenstein dafür zwischen CH 400 und CHF 650 anfallen. Es ist zwar verständlich, dass man in Liechtenstein aufgrund der geringen Stückzahlen höhere Kosten hat. Allerdings stellt sich die Frage, ob Pflichtdokumente wirklich so teuer sein müssen. In der letzten Legislatur wurden die Laufzeiten teilweise angepasst, um Familien zu entlasten. Eine einheitliche Übernahme der Schweizer Preise würde alle Bürgerinnen und Bürger direkt im Geldbeutel entlasten. Daher meine Fragen:

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Vorauszuschicken ist, dass ein Pass je nach Alter des Inhabers in Liechtenstein zwischen CHF 50 und CHF 250 und in der Schweiz zwischen CHF 60 und CHF 140 kostet. Die Identitätskarte kostet in Liechtenstein zwischen CHF 30 und CHF 150 und in der Schweiz zwischen CHF 30 und CHF 65. Ein Kombiangebot gibt es in Liechtenstein nicht. Die unterschiedlichen Preise ergeben sich vor allem aufgrund der geringen Stückzahlen und damit höheren Gestehungskosten in Liechtenstein.

Die Preise für die Heimatschriften sind in einer Verordnung geregelt. Was müsste ein Landtagsabgeordneter tun, um die Regierung zu einer entsprechenden Änderung der Verordnung – zum Beispiel Synchronisierung der Kosten mit jenen in der Schweiz – zu bewegen?
Sabine Monauni: Aufgrund der Normenhierarchie sind Gebühren regelmässig auf Verordnungsebene unter Beachtung des Äquivalenz- und des Kostendeckungsprinzips geregelt. Soll von diesen Prinzipien abgewichen werden, müsste dies spezialgesetzlich geregelt werden, was durch ein Postulat, eine Motion oder eine parlamentarische Initiative erfolgen kann. Zu berücksichtigen ist, dass eine Anpassung der Gebühren letztlich auch dazu führen könnte, dass die Gebühren im Ausländerrecht ebenfalls anzupassen sind, was zu weiteren massgeblichen Gebührenausfällen führen dürfte.

In der Schweiz gibt es ein vergünstigtes Kombi-Angebot, Pass und ID zu gesamthaft vergünstigtem Preis. Warum gibt es das in Liechtenstein nicht?
Sabine Monauni: Das aktuelle System lässt in Liechtenstein keine massgeblichen Synergien zwischen der Beantragung eines Reisepasses und der ID zu. Es spielt somit keine Rolle, ob ein jeweiliger Antrag zeitlich getrennt oder zeitgleich gestellt wird.

In der Schweiz wird generell ein Porto von CHF 5 erhoben. In Liechtenstein kostet das Porto CHF 6. Weshalb dieser Preisunterschied?
Sabine Monauni: Die Schweiz hat im Gegensatz zu Liechtenstein entschieden, die effektiven Portokosten von CHF 6 nicht weiter zu verrechnen. Festzuhalten ist, dass – im Gegensatz zur Schweiz – der Reisepass direkt am Schalter des Ausländer- und Passamts abgeholt und die Identitätskarte in der Regel sogar direkt ausgehändigt werden kann, womit in diesen Fällen ohnehin keine Portokosten anfallen.

Ausserhalb der Schalterzeiten (+100%) und für die Express-Ausstellung (+50%) von Pässen fallen massive Mehrkosten für die Ausstellung der ID und des Passes an. Wie können diese Mehrkosten begründet werden?
Sabine Monauni: Die Ausstellung eines Reisepasses ausserhalb der Schalteröffnungszeiten bedingt zusätzliche Personalkosten beim Ausländer- und Passamt, der Landespolizei sowie den externen Kosten für die Öffnung und Schliessung des Schalters beim Ausländer- und Passamt, welcher durch einen externen Sicherheitsdienst vorgenommen werden muss. Der gesamthafte Bearbeitungsaufwand kann letztlich mehrere Stunden betragen.

Bei einer Express-Ausstellung des Reisepasses werden Personalressourcen des Schalters gebunden, die durch andere Mitarbeitende kompensiert werden müssen um längere Wartezeiten für die übrigen Kunden zu vermeiden. Auch bleibt anzumerken, dass in Liechtenstein die antragsstellende Person eine Identitätskarte in der Regel direkt ausgehändigt erhält, womit keine Expressgebühren anfallen. In der Schweiz beträgt die Wartezeit für eine Identitätskarte bis zu 10 Tage.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Ausländer- und Passamt jährlich rund 5000 Erinnerungen betreffend Ablauf von Reisedokumenten versendet. Die Anzahl an Expressausstellungen und Ausstellungen ausserhalb der Öffnungszeiten ging daher in den letzten Jahren merklich zurück.

Was würde es das Land Liechtenstein – gemessen an den Ausstellmengen der letzten fünf Jahre – durchschnittlich im Jahr mehr kosten, die Schweizer Preise und Angebote zu übernehmen?
Sabine Monauni: Die Gebühren und Laufzeiten der Ausweisdokumente sind in der Schweiz und in Liechtenstein nur bedingt miteinander vergleichbar. In der Schweiz ist ein Reisedokument bis zur Volljährigkeit nur fünf Jahre gültig, während diese in Liechtenstein bereits ab dem 12. Altersjahr für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig sind.

Auf Grundlage von gerundeten Durchschnittswerten über fünf Jahre dürften die Mindereinnahmen rund CHF 1’250’000 betragen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Elkuch Herbert zum Thema: Naturschutzgebiet Ruggeller Riet

Im Variantenstudium temporärer Wasserrückhalt Ruggeller Riet, das derzeit umgesetzt wird, ist unter Ziele aufgeführt:  Reduktion der Treibhausgasemissionen und Leisten eines Beitrages gegen die Klimaerwärmung. Das Ziel ist Okay. Die Moorvegetation nimmt CO2 auf und bildet Biomasse. Nach dem Absterben wird die Biomasse zu Torf. Torf speichert Kohlenstoff, Stickstoff, Phosphor und andere Elemente. Für diesen Prozess soll meist ein Wasserstand von fünf bis 20 cm unter der Bodenoberfläche gut sein. Steht das Wasser über der Oberfläche, wird Methan gebildet und das Moor wird zum kräftigen Treibhausgasproduzent.

Das Naturschutzgebiet in Ruggell ist nicht eben, der Höhenunterschied beträgt mehr als zwei Meter. Die Gräben im Naturschutzgebiet wurden zum Entwässern und deshalb an den tiefsten Stellen gemacht. Dadurch sind sie zum Vernässen, wie im Pilotprojekt vorgesehen, sehr ungünstig. Denn, bis an höher gelegenen Stellen Wasser ankommt, entsteht auf weiten Gebieten Überstau und bildet Treibhausgas, das Gegenteil von dem, was gewollt ist.

Herbert Elkuch

Einleitend hält die Regierung fest, dass das Hauptziel des Pilotprojekts „temporärer Wasserrückhalt Ruggeller Riet“ der Erhalt bzw. die Wiederherstellung einer für Feuchtgebiete typischen Flora und Fauna ist. Die Verhinderung eines weiteren Torfabbaus und damit die Einsparung von CO2-Emissionen kann ein positiver Nebeneffekt des Pilotprojektes sein, ist jedoch nicht das Hauptziel des Projekts.

Auf wieviel zusätzlicher Fläche, gegenüber dem Zustand davor, wird mit dem Pilotversuch ein meist idealer Wasserstand zwischen fünf und 20 cm unter der Bodenoberfläche erreicht und auf wieviel Fläche entsteht ein Überstau? Also wie gross die Fläche mit dem Überstau ist.
Sabine Monauni: Es wird eine Fläche von rund 1.5 ha überstaut, während auf einer Fläche von ca. 2.2 ha ein Einstau von 0 bis 20 cm unter Boden erfolgt. Der gesamte Projektperimeter ist jedoch um ein Mehrfaches grösser.

Bei einem Pilotversuch sind Messungen unabdingbar, um die ideale Einstellung der Wasserstände zu finden und die Zertifizierungskriterien zu erfüllen. Was haben Emissionsmessungen an Stellen mit Überstau und verschiedenen Wasserständen unterhalb der Bodenoberfläche für Resultate gezeigt?
Sabine Monauni: Wie einleitend erwähnt, dient die temporäre Wiedervernässung primär dem Erhalt der Biodiversität und nicht der CO2-Speicherung. Es wurden daher auch keine Emissionsmessungen durchgeführt. Der aktuelle Bodenaufbau wurde jedoch als Referenz beprobt. Mittels einer weiteren Beprobung in einigen Jahren wird sich die Veränderung der Torfschicht darstellen lassen. Daraus wird abgeleitet werden können, wie stark das Moor Treibhausgase speichert.

Die Erfassung der Wasserstände vor Beginn und während der Phase des Pilotversuches sind von grosser Bedeutung, speziell auch für eine Emissionsauswertung mit Hauben-Messungen. An wievielen Punkten wurden und werden die Wasserstände dokumentiert und in welchen Zeitabständen?
Sabine Monauni: Wasserstände wurden nicht gemessen, weil sie für das Pilotprojekt insofern nicht von Bedeutung sind, als sie ohnehin zu tief sind und ja gerade ihre Anhebung das Ziel des Projektes ist. Haubenmessungen sind nicht vorgesehen, da die Einsparung von CO2-Emmissionen nicht im Vordergrund steht.

Wird der Biber, der mit seinem Dammbau Teile der Streuefläche in einen Stausee verwandelt, vergrämt, wenn die Treibhausgasbilanz deswegen in seinem Einzugsgebiet ins Negative kippt und das Klima damit schädigt und somit die Treibhausgasbilanz Liechtensteins verschlechtert?
Sabine Monauni: Der Biber schafft durch seine Stau- und Grabaktivitäten eine Vielzahl neuer Mikrohabitate und fördert damit die Biodiversität im Naturschutzgebiet. Er fördert so das Hauptziel des Pilotprojektes. Der Biber wird deshalb nicht vergrämt, wenn er temporär oder lokal Streueflächen überstaut. Um möglichen Überschwemmungen des Landwirtschaftslandes vorzubeugen, gibt es mildere Massnahmen als die Vergrämung.

Wann kann mit Resultaten aus validierten Messergebnissen gerechnet werden, um die Kosten pro Tonne eingespartes CO2-Äquivalent faktenbasiert auszuweisen, unter Offenlegung aller Kosten für die Vernässung und transparenten Gegenrechnung der CO2-Senken und CH4-Quellen um für den Staat nutzbringende CO2-Gold-Label-Zertifikate zu erhalten?
Sabine Monauni: Klimaschutz steht bei diesem Projekt nicht im Fokus. Torf wird über einen sehr langen Zeitraum gebildet, weshalb auch aus diesem Grund keine direkten Gasmessungen vorgesehen sind. Im Rahmen dieses Pilotprojektes allein könnte somit auch kein Klimaschutzprojekt ausgewiesen werden. Die Gold-Label-Zertifikate endeten mit der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Kaufmann Georg zum Thema: Machbarkeitsstudie Rheinaufweitung Schaan-Buchs-Eschen 

Am 17. September traf sich der Lenkungsausschuss zur Strategie für den gemeinsamen Rheinabschnitt des Kantons St. Gallen und des Fürstentums Liechtenstein. Die Strategie hat zum Ziel, die Rheindämme für den Hochwasserschutz zu sanieren und mittels Aufweitung ökologisch aufzuwerten. Nun kommt eine Machbarkeitsstudie zum Schluss, dass eine Flussaufweitung auf dem Abschnitt Schaan-Buchs-Eschen aus technischer Sicht realisiert werden kann. Ebenfalls wird die Machbarkeit einer Flussaufweitung auf dem Rheinabschnitt Vaduz-Sevelen untersucht. Daraus möchte ich gerne einige Fragen ableiten:

Abgeordneter Georg Kaufmann

Was bedeutet das Ergebnis der Studie für das weitere Vorgehen?
Sabine Monauni: Nachdem die technische Machbarkeit einer Flussaufweitung für den in der Studie untersuchten Planungsperimeter «Schaan – Buchs – Eschen» im Grundsatz nachgewiesen wurde, kann das Vorhaben weiter konkretisiert werden. Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung beauftragten die Gemeinderäte von Schaan, Buchs und Eschen sowie die Vertreter der Bürgergenossenschaft Eschen und der Ortsgemeinde Buchs am 29. Juni 2021 daher die zuständigen Behörden in St. Gallen und Liechtenstein mit der Ausarbeitung eines Vorprojektes zur detaillierten Untersuchung der Auswirkungen auf die Hochwassersicherheit, das Grundwasser und die Ökologie.

Des Weiteren haben die bislang im Rahmen der Studie gemachten Erfahrungen die Zweckmässigkeit der gewählten Vorgehensweise beim Umgang mit den im Entwicklungskonzept Alpenrhein vorgesehenen Rheinaufweitungen bestätigt. Vor diesem Hintergrund entschieden sich die Gemeinderäte von Sevelen und Vaduz in Abstimmung mit der Bürgergenossenschaft Vaduz und dem Ortsverwaltungsrat Sevelen, die Machbarkeit der im Entwicklungskonzept Alpenrhein auf dem Rheinabschnitt «Sevelen – Vaduz» angedachten Aufweitung prüfen zu lassen.

Hatte die Studie nur die technische Machbarkeit zu untersuchen oder gibt es auch Angaben zum Potenzial der ökologischen Verbesserungen? Wenn ja, was sind die Ergebnisse dazu?
Sabine Monauni: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie «Rheinaufweitung Schaan – Buchs – Eschen» wurden neben flussbautechnischen Aspekten Fragen zum Grundwasser sowie Schnittstellen zu anderen im Projektperimeter vorhandenen Nutzungsinteressen analysiert. Auch wenn ökologische Fragestellungen bei der Prüfung der Machbarkeit nicht im Vordergrund standen, darf auf Grundlage der Ergebnisse aus den flussmorphologischen Untersuchungen auf eine substantielle ökologische Aufwertung geschlossen werden. Wird die Rheinaufweitung «Schaan – Buchs – Eschen» gemäss dem in der Machbarkeitsstudie untersuchten Umfang realisiert, kann sich ein mit den Mastrilser Rheinauen vergleichbarer Lebensraum entwickeln.

Sollte das Vorprojekt (Abschnitt Schaan-Eschen) zum Schluss kommen, dass aus welchen Gründen auch immer eine Aufweitung nicht realisiert wird, welche alternativen Schritte unternimmt die Regierung zur ökologischen Verbesserung und zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes?
Sabine Monauni: Da die technische Machbarkeit laut der genannten Studie gegeben ist, erscheint es höchst unwahrscheinlich, dass sich im Rahmen des Vorprojektes unüberwindbare Hürden technischer Natur eröffnen werden. Nicht ausgeschlossen werden kann aber, dass im Zuge der noch zu führenden gesellschaftspolitischen und eigentumsrechtlichen Diskussionen anderen Interessen der Vorrang einzuräumen ist.

Auch wenn alle vier im Entwicklungskonzept auf dem liechtensteinischen Rheinabschnitt vorgesehenen Aufweitungen einmal realisiert sein sollten, bewegt sich der Rhein weiterhin auf drei Viertel seiner Länge innerhalb der heutigen Dämme. Vor diesem Hintergrund werden derzeit Möglichkeiten geprüft, wie sich die ökomorphologischen Verhältnisse innerhalb des vorhandenen Flussprofils mit kleinformatigen Massnahmen verbessern lassen. Diese sogenannten «Instream Restaurierungen» werden gemeinsam mit dem Liechtensteinischen Fischereiverein bereits seit mehreren Jahren in den Binnengewässern mit Erfolg umgesetzt.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt Günter zum Thema: Sicherstellung der Stromversorgung Liechtensteins nach Abbruch der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU – Teil 2 

Bekannterweise hat der Abg. Daniel Seger schon im letzten Landtag eine Anfrage gestellt und diese wurde von der Regierungschef-Stellvertreterin auch sehr unbefriedigend beantwortet. Es wurde attestiert, dass die Stromsysteme zwischen der EU und der Schweiz historisch bedingt sehr eng verflochten seien und Liechtenstein als Teil der Regelzone Schweiz diesem Stromverbund angeschlossen sei. Ein Ausschluss würde aber nicht erwartet. Nach Ansicht der Regierung könnte es jedoch kurz-, mittel- und langfristig zu Nachteilen in Bezug auf den positiven Nutzen des Strombinnenmarkts kommen, sofern wir weiterhin der Regelzone Schweiz angeschlossen sind.

Der CH-Netzbetreiber Swissgrid bestätigt auf seiner Webseite, dass die Importkapazitäten der Schweiz aufgrund des Abbruchs der Verhandlungen von aussen massiv beschnitten werden. Die EU würde ihre Netzkapazitäten, die Kosten sowie ihren Handel ungeachtet der negativen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit, Netzsicherheit und Systemstabilität der Schweiz optimieren. Und dies, notabene, ohne Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Schweiz in den entsprechenden Gremien, wo diese Spielregeln festgelegt werden. Dazu meine Fragen:

Günter Vogt

Wieso sieht die Regierung zur Sicherstellung der Stromversorgung zu EU-marktgerechten Preisen keinen direkten Handlungsbedarf für Gespräche mit der EU, welche diese explizite Regelzonenzugehörigkeit, die Versorgungssicherheit und die zu erwartenden Nachteile der Schweiz betreffen?
Sabine Monauni: Im Grundsatz ist festzuhalten, dass die Mechanismen zur Absicherung der Versorgung und zur Bewältigung von Gefährdungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft in hohem Mass auf dem Zollvertrag und weiteren Vereinbarungen mit der Schweiz beruhen. Die Einbindung in die schweizerischen Massnahmen bei ausserordentlichen Lagen, wie z.B. einer Pandemie, oder beim Mangel von lebenswichtigen Gütern oder Infrastrukturen (Lebensmittel, Medikamente, Energie, Kommunikation) ist aus Sicht der Regierung unverzichtbar. Dies gilt im besonderen Masse auch für die Stromversorgung Liechtensteins.

Die Teilnahme am europäischen Strommarkt erfolgt derzeit über das Höchstspannungsnetz mit 220 oder 380 kV. An dieses ist Liechtenstein über die Schweiz an den EU-Markt angebunden. Eine Anbindung an die EU ohne das Übertragungsnetz der Schweiz würde den Rückzug aus der Regelzone Schweiz bedingen und hätte ein sehr grosses Investitionsvolumen zur Folge. Neben unabsehbaren Risiken in der Stromversorgungssicherheit würde dies zu deutlich höheren Netznutzungspreisen in Liechtenstein führen. Es besteht aus Sicht der Regierung keinerlei Anlass, die sehr gut funktionierende und im Interesse Liechtensteins liegende Einbindung in die Regelzone Schweiz in Frage zu stellen.

Alternativen zur Sicherstellung der Stromversorgung fehlen in Liechtenstein. Wir produzieren rund 25% des Stromverbrauchs im Inland und gemäss Energiestrategie soll dies bis 2030 auf 33% gesteigert werden. Wie beurteilt die Regierung die Versorgungssicherheit im Kontext des sehr niedrigen Eigenversorgungsgrades und den erwähnten Aussagen von Swissgrid?
Sabine Monauni: Die Versorgungssicherheit ist aus Sicht der Regierung mit der Einbindung in die Regelzone Schweiz und den vereinbarten vertraglichen Rahmenbedingungen gegeben. Auch die Bewältigung einer Strommangellage ist mit der Einbindung Liechtensteins in die «Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen in der Schweiz» (OSTRAL) in angemessener Form beherrschbar.

Welche kurz-, mittel- und langfristigen Nachteile in Bezug auf den positiven Nutzen des Strombinnenmarktes sind bei einem weiteren Verbleib in der Regelzone der Schweiz zu erwarten?
Sabine Monauni: Die Experten der Swissgrid AG gehen von mittelfristig leicht höheren Strompreisen als im EU-Markt aus, was teilweise bereits heute der Fall ist. Dies betrifft vor allem die Marktteilnahme an den Regelenergiemärkten, welche für die LKW weniger von Interesse sind. Bisher konnten die LKW den positiven Nutzen des Strombinnenmarktes jeweils auf der Inlandebene umsetzen. Wie gross die künftigen möglichen Nachteile sein werden, ist aktuell nicht abschätzbar.

Mit dem Verbleib in der Regelzone Schweiz geraten wir gemäss Swissgrid-Homepage ins Stromabseits. Wir setzen die bisherige hohe Netz- und Systemstabilität leichtfertig aufs Spiel. Wie gedenkt die Regierung ohne ein direktes Stromabkommen mit der EU, mit dem Souveränitätsverlust durch den Verbleib im Strommarkt der Schweiz umzugehen?
Sabine Monauni: Diese Aussage wird von der Regierung nicht geteilt und auch von den LKW nicht gestützt. Die Regierung und die LKW sehen eher die Vorteile der Einbindung Liechtensteins in die Regelzone Schweiz. Die Umsetzung der Regeln des EU-Binnenmarkts wird auch in Liechtenstein weiterhin stattfinden. Die bisherige hohe Netz- und Systemstabilität bleibt mit der Teilnahme in der Regelzone Schweiz erhalten, da die Schweiz über sehr hohe Kraftwerksleistungen verfügt. Dies ist der Garant für die Systemstabilität. Die engen Beziehungen mit der Schweiz führen auch künftig nicht zu Nachteilen. Die Schweiz wird alles daransetzen, dass die inländische Versorgungssicherheit und damit auch die Versorgungssicherheit Liechtensteins sichergestellt sein wird.

In der schon erwähnten kleinen Anfrage wurde mit Frage 4, ob für den Bezug dieses Stroms die Leitungen der Swissgrid über liechtensteinisches Hoheitsgebiet benutzt werden müsse oder ob dies unabhängig von den Leitungen der Swissgrid möglich sei, falsch beantwortet. Selbstverständlich existieren die benötigten Netzebenen auch mit unserer Verbindung zu Österreich. Ist diese Aussage korrekt?
Sabine Monauni: Ohne das Leistungsnetz der Swissgrid und damit der Einbindung in die Regelzone Schweiz kann die Stromversorgung Liechtensteins nicht gewährleistet werden. Die Anbindung an Österreich erfolgt lediglich über eine einzige 110-kV-Leitung. Über diese Leitung kann Liechtenstein nur beschränkt versorgt werden. Ausserdem ist die 110-kV-Verbundüberleitung Eschen – Feldkirch Teil der Grenzkapazität zwischen der Schweiz und Österreich, deren Bewirtschaftung übergeordnet geregelt werden muss. Die Leitung ist für die Spitzenlastdeckung Liechtensteins jedenfalls zu klein, d.h. die verfügbare Kapazität auf der Seite Österreich würde ohnehin nicht genügen, um die Landeslast abzudecken. Ausserdem bestehen zwischen den Umspannwerken der LKW (Eschen, Schaan, Triesen, Balzers) keine Leitungskapazitäten. Auf die Mitbenutzung der Netzebene 3 (110kV) in der benachbarten Schweiz (Leitungen Sargans – Buchs – Montlingen) kann nicht verzichtet werden.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Hoop Franziska zum Thema: Stillen während der Arbeitszeit 

Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen ist nicht immer einfach. Noch herausfordernder ist dies für Mütter, die ihre Kinder stillen. Dabei ist zu erwähnen, dass die WHO die Empfehlung gibt, Babys bis zu 180 Tage, also in den ersten sechs Monaten ausschliesslich zu stillen. In Liechtenstein ist nur schon der gesetzlich bezahlte Mutterschaftsurlaub kürzer.

In der Schweiz jedenfalls gibt es rechtliche Bestimmungen wie die Entlöhnung von Stillpausen während der Arbeitszeit einheitlich geregelt werden. So wird während dem ersten Lebensjahr des Kindes bei einer täglichen Arbeitszeit bis zu vier Stunden 30 Minuten, ab vier Stunden Arbeitszeit 60 Minuten und ab sieben Stunden Arbeitszeit 90 Minuten Stillpause bezahlt. In Liechtenstein ist der Arbeitgeber gemäss Arbeitsgesetz Art. 35a Abs. 2 verpflichtet, einer stillenden Mutter die erforderliche Zeit dafür freizugeben. Es ist dabei nicht geregelt, ob dies als bezahlte Arbeitszeit gilt oder nicht.

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

Ist in Liechtenstein eine bezahlte Stillzeit angedacht?
Sabine Monauni: In der Schweiz wurden die Bestimmungen zur bezahlten Stillzeit im Jahre 2014 durch eine Abänderung der entsprechenden Verordnung eingeführt, um das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifizieren zu können, das die Gewährung von bezahlten Stillpausen vorsieht. Liechtenstein ist nicht Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation. Im Arbeitsgesetz (Art. 35 ff. ArG) und der dazugehörenden Verordnung (Art. 46 ff. ArGV I) gibt es jedoch entsprechende Sonderschutzvorschriften für stillende Mütter. (Diese Bestimmungen orientieren sich an der Schweizerischen Regelung vor deren Revision im Jahre 2014.) Die Frage der Lohnfortzahlung während der Zeit des Stillens ist – wie grundsätzlich alle Lohnfragen – den privatrechtlichen Vereinbarungen überlassen. Eine bezahlte Stillzeit kann im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zwischen den Sozialpartnern oder im Rahmen von Einzelarbeitsverträgen (EAV) vereinbart werden. Die Situation in Liechtenstein ist zudem nur bedingt mit jener in der Schweiz vergleichbar, da Mütter in Liechtenstein Anspruch auf 20 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub haben, während in der Schweiz der Anspruch auf 14 Woche beschränkt ist.

Wenn dies nicht angedacht ist, was spricht aus Sicht der Regierung generell gegen eine einheitliche, klare Regel im Interesse der Arbeitgeber und der arbeitenden Mütter und deren Kindern?
Sabine Monauni: Wie bei Frage 1 festgehalten, kann im Sinne der liberalen Rechtslage im liechtensteinischen Arbeitsrecht eine entsprechende Regelung im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zwischen den Sozialpartnern oder im Rahmen von Einzelarbeitsverträgen (EAV) getroffen werden. Eine allfällige Einführung bezahlter Stillzeit im öffentlichen Arbeitsrecht wäre im Rahmen einer Anhörung nach dem Arbeitsgesetz (Art. 40 Abs. 3 ArG) mit den Sozialpartnern zu diskutieren.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Seger Daniel zum Thema: Waldverjüngung und Schutzwald 

Seit mehreren Jahrzehnten werden die Waldverjüngung und der Schutzwald immer wieder thematisiert. Wie ich im September-Landtag in meinem Votum zum Jagdgesetz ausgeführt habe, wird die alleinige Abänderung des Jagdgesetzes nicht den gewünschten Erfolg zeigen, wenn daneben nicht auch Massnahmen in den Bereichen

  • Forstwirtschaft

  • Landwirtschaft

  • Tourismus und Freizeittourismus

  • Verkehr

  • Industrie und

  • integrale Raumplanung

vorgenommen werden. Dazu habe ich an die Regierung folgende Fragen:

Abgeordneter Daniel Seger

Welche konkreten einzelnen Massnahmen wurden wann in diesen Bereichen seit 1989 bis heute ergriffen und umgesetzt?
Sabine Monauni: Die Darlegung der Historie seit 1989 ist im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage nicht möglich. Ein Abriss über die Vergangenheit findet sich in der Interpellationsbeant­wortung BuA 2019/40 ab Kapitel 2.6. Hingewiesen sei auf das sogenannte Meile-Gutachten aus dem Jahr 2000, das vom Jagdbeirat, einschliesslich den Vertretern der Jägerschaft, einvernehmlich verabschiedet wurde und Massnahmen wie das Notfütterungskonzept, die Äsungsflächenbewirtschaftung und die Ausscheidung von Winterruhezonen enthielt.

In Bezug auf die aktuelle Situation ist es aus Sicht der Regierung notwendig, sämtliche Massnahmen aus dem Massnahmenpaket zur Waldverjüngung parallel umzusetzen. Darüber herrscht seit vielen Jahren Einigkeit, was sich auch in der letzten Landtagssitzung zur Abänderung des Jagdgesetzes gezeigt hat.

Welche konkreten einzelnen Massnahmen hat die Regierung wann in diesen Bereichen seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen und umgesetzt? Welche weiteren konkreten einzelnen Massnahmen in diesen Bereichen sind geplant? Wann ist mit dem Beginn und der Umsetzung der einzelnen konkreten Massnahmen in den verschiedenen einzelnen Bereichen zu rechnen?
Sabine Monauni: Als ein wesentliches Element zur Umsetzung des Massnahmenpakets seien die laufende Revision des Jagdgesetzes mit der Schaffung einer staatlichen Wildhut sowie der Möglichkeit, sogenannte Intensivbejagungsgebiete auszuscheiden, erwähnt. Im Rahmen des Bericht und Antrages zur Abänderung des Jagdgesetzes wurde ebenfalls der Stand der einzelnen Massnahmen aus dem Massnahmenpaket zur Waldverjüngung dargestellt. In der bevorstehenden Stellungnahme zu Fragen aus der ersten Lesung wird diesbezüglich eine Aktualisierung vorgenommen, auf welche hier verwiesen werden kann.

Trifft es zu, dass die Ausscheidung und Priorisierung sowie Bewertung des Schutzwaldes in Klassen nicht auf einem Regierungsbeschluss beziehungsweise einer Verordnung beruhen, sondern lediglich durch amtsinterne Entscheide definiert sind?
Sabine Monauni: Ja, das trifft zu. Die Schutzwaldausweisung erfolgte zuletzt im Jahre 2009 unter dem damaligen Amt für Wald, Natur und Landschaft ohne Regierungsbeschluss. Sie enthält jedoch nach wie vor gültige Aussagen. Das Amt für Bevölkerungsschutz erarbeitet derzeit eine Naturgefahrenhinweiskartierung, und das Amt für Umwelt wird unter anderem gestützt auf diese Kartierung die Schutzwaldausweisung aktualisieren. Die Regierung wird über beides Beschluss fassen.