Elternzeit: Regierung will Vorlage auf 2026 verschieben

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Grund: Vorbereitungszeit und Systemanpassungen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2024, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Elternzeit-Richtlinie) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im März 2024 in erster Lesung beraten.

Regierung schlägt Überführung in die Familienausgleichskasse vor

Auf Grundlage der Diskussion im Landtag werden in der Stellungnahme verschiedene
Anpassungen vorgeschlagen. Diese betreffen insbesondere die Überführung des
Mutterschafts- und Vaterschaftsgeldes von der Krankenversicherung in die
Familienausgleichskasse (FAK). Damit kann die Motion der Demokraten Pro
Liechtenstein (DpL) vom 8. April 2019 zur „Neuregelung der Taggeldversicherung
bei Mutterschaft“ abgeschrieben und eine langjährige Forderung der
Wirtschaftskammer und des Liechtensteiner Krankenkassenverbands erfüllt werden.

Arbeitnehmerbeitrag vorgesehen

Zur Mitfinanzierung der Leistungen, die neu von der FAK-Anstalt ausgerichtet
werden sollen (Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elterngeld), schlägt die
Regierung einen Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 0.2% des Lohns vor. Dieser
Beitrag berücksichtigt den bereits im Bericht und Antrag Nr. 13/2024
vorgesehenen Beitragssatz für das Elterngeld in Höhe von 0.1% sowie den
bestehenden Arbeitnehmerbeitrag für das Mutterschaftsgeld im Rahmen der
Krankenversicherung (0.1%). Durch die Überführung des Mutterschaftsgeldes in die
FAK-Anstalt wird es umgekehrt zu einer Entlastung bei den Prämien für die
Krankenversicherung kommen. Konkret heisst das, dass sich der
Arbeitnehmerbeitrag infolge der zusätzlichen Leistungen um insgesamt rund 0.1%
erhöhen wird. Die Arbeitgeber finanzieren mit einem FAK-Beitrag von 1.9% nach
wie vor den Hauptanteil der Leistungen aus der FAK-Anstalt.

Zudem werden die Übergangsbestimmungen für den Bezug der Elternzeit, der
Mutterschaftszeit im Falle des Todes des anderen Elternteils, der ordentlichen
Vaterschaftszeit und der Vaterschaftszeit im Falle des Todes der Mutter im Sinne
des EWR-Rechts konkretisiert.

Auch wird klargestellt, dass Unfälle während der Elternzeit als
Nichtbetriebsunfälle gelten mit der Folge, dass es keine Abgrenzungsfragen
zwischen Betriebsunfällen und Nichtbetriebsunfällen gibt.

Inkrafttreten am 1. Januar 2026

Schliesslich schlägt die Regierung vor, das Inkrafttreten der Vorlage auf den 1.
Januar 2026 zu verschieben. Die Überführung des Mutterschafts- und
Vaterschaftsgeldes in die Familienausgleichskasse bedingt umfangreiche
Systemanpassungen bei den AHV-IV-FAK-Anstalten, unter anderem die Einführung
eines Taggeldsystems sowie Anpassungen im Zuge der ohnehin anstehenden
Erneuerung des IT-Systems. Ebenso soll den Unternehmen ausreichend
Vorbereitungszeit gegeben werden, um organisatorische Vorkehrungen für
bevorstehende Abwesenheiten aufgrund von Eltern- und Vaterschaftszeit zu treffen
und versicherungsrechtliche Fragen zu klären.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im November 2024 in zweiter
und damit abschliessender Lesung behandeln.