Eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft
Vaduz (ots) – Die Staatsanwaltschaft hat am 25.11.2024 Strafantrag gegen die ehemalige Regierungsrätin Aurelia Frick und den ehemaligen Generalsekretär René Schierscher wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 erster Fall StGB erhoben.
Die beiden Beschuldigten sollen laut Strafantrag ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wiederholt dadurch missbraucht haben, dass sie im Zeitraum vom 30.01.2018 bis Ende April 2019 in Vaduz in unvertretbarer Weise gegen Regeln verstiessen, welche dem Vermögensschutz des Landes Liechtenstein dienen. Aurelia Frick als ehemalige Regierungsrätin soll entgegen den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Mittel des Landesvoranschlages in Höhe von insgesamt CHF 32’300.00 zweckwidrig nicht zur Vollziehung von Regierungsaufgaben, sondern zur Finanzierung eines privaten politischen Projektes mit dem Ziel der Gründung einer weiteren Partei verwendet haben. René Schierscher als ehemaliger Generalsekretär soll im Tatzeitraum die Rechnungen für diese Kosten jeweils visiert, kontiert und zur Bezahlung durch die Landeskasse freigegeben haben. Dem Land Liechtenstein soll dadurch ein Vermögenschaden in der Höhe von CHF 32’300.00 entstanden sein. In der Höhe dieses Betrages wurde im Strafantrag bei den Beschuldigten zudem ein Wertersatzverfall beantragt.
Die Beschuldigten bestreiten den Tatvorwurf. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der zuständige Einzelrichter beim Fürstlichen Landgericht hat für den 26.02.2025 eine Schlussverhandlung anberaumt.
Die gegen eine weitere Verdächtige geführten Vorerhebungen wegen des Verdachtes der Vergehen der Untreue als Beitragstäterin und der Geldwäscherei wurden eingestellt.