Zusammenfassung Sitzung vom
25. Februar 2025
Information Weiterführung Mehrweggeschirr-Pflicht
Seit der Einführung des Abfallreglements im Oktober 2021, das die Nutzung von Einweggeschirr bei öffentlichen, bewilligungspflichtigen Veranstaltungen verbietet, wird bei der Gemeinde auf Mehrweggeschirr gesetzt. Zwar gibt es immer noch Herausforderungen, doch diese werden so gut wie möglich gemeistert, um eine nachhaltige Umsetzung sicherzustellen.
Die Gemeinde unterstützt die Veranstalter bestmöglich bei der Umsetzung des Mehrwegkonzeptes, indem sie Beratung zur Abfallvermeidung anbietet und bei der Planung von nachhaltigen Konzepten hilft.
Einige Vor- und Nachteile von Mehrweggeschirr:
- Die Abfallmenge an Veranstaltungsorten wird stark reduziert, was nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch Aufräumzeiten und Entsorgungskosten verringert.
- Das nachhaltige Konzept steigert das Image der Veranstalter und zieht vermehrt umweltbewusste Besucher an.
- Mehrwegbecher können ca. 150 Mal verwendet werden, bevor sie recycelt werden, was ihre Umweltbilanz erheblich verbessert.
- Der organisatorische Mehraufwand ist anfangs nicht zu unterschätzen, insbesondere in der Logistik und der Bereitstellung von ausreichend Geschirr.
- Das Lagern und Sammeln der Becher erfordert Platz, was für manche Veranstalter eine Herausforderung darstellen kann.
Viele Veranstalter haben sich mittlerweile gut organisiert. Einige haben eigenes Mehrweggeschirr angeschafft, während andere auf externe Anbieter zurückgreifen, die Mehrwegkonzepte und -geschirr anbieten.
Wir hoffen, dass Mehrweg auch in anderen Gemeinden Anwendung findet, da dies die Akzeptanz weiter erhöhen würde. Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema, und durch die vermehrte Nutzung von Mehrweggeschirr können wir gemeinsam einen positiven Beitrag leisten.
Der Gemeinderat nimmt die Fortschritte und Erfahrungen zur Mehrweggeschirrpflicht mit Interesse zur Kenntnis und wird weiterhin daran arbeiten, die Veranstalter bestmöglich zu unterstützen.
Information Mieterspiegel IPAG-Gewerbehallen
Nach zahlreichen Mieterwechsel per Ende Dezember 2024 informiert die Liegenschaftsverwaltung über die aktuellen Mieter der IPAG Gewerbehallen A bis D. Die zur Verfügung stehenden Flächen sind zu ca. 90 % an Gewerbetreibende aus Triesenberg vermietet. Eine kleine Restfläche von 10 % bleibt der Gemeinde Triesenberg für die Einlagerung von Material vorbehalten.
Baugesuch Grundstücke Nr. 1495 und 1496, Sennwis
Der Gemeinderat hat am 14. Januar 2025, in Zusammenhang mit dem Koordinationsverfahren aufgrund dem Baugesetz, das Baugesuch Neubau Mehrfamilienhaus abgelehnt. Daraufhin wurde das Baugesuch überarbeitet, vermag nun ortsbaulich zu überzeugen und entspricht der Bauordnung.
Der Gemeinderat stimmt, in Zusammenhang mit dem Koordinationsverfahren, dem Baugesuch Neubau Mehrfamilienhaus, Grundstücke Nr. 1495 und 1496, Sennwis, zu
Verkauf Teilfläche Grundstück Nr. 2431, Wangerberg
Der Gemeinderat genehmigt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 11 m2 des Grundstücks Nr. 2431 an den angrenzenden Eigentümer des Grundstücks Nr. 2400 zum Preis von CHF 654.60 pro m2.
Kauf Grundstück Nr. 1448 mit Stallgebäude, Bleika
Das Stallgebäude in der Flur Bleika, steht auf den Grundstücken Nr. 1448 und 1449 und wird mittig durch die Grundstücksgrenze geteilt. Die Gemeinde Triesenberg ist Eigentümerin der nördlichen Stallhälfte, Grundstück Nr. 1449, die südliche Stallhälfte Grundstück Nr. 1448 ist in Privateigentum.
Im Sommer 2024 führten starke Niederschläge dazu, dass der gemeinsame Güllekasten beim Stall eingebrochen ist, zudem ist der südliche Stall mittlerweile in einem schlechten Zustand. Die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde informierte die Eigentümerin über den desolaten Zustand des Stalls. Die Eigentümerin hat daraufhin der Gemeinde das Grundstück und ihren Gebäudeanteil zum Kauf angeboten.
Der Gemeinderat stimmt dem Grundstückskauf Nr. 1448 mit Stallgebäude, Bleika, mit 961 m2, zum Preis von CHF 30 000.– zu.
Kauf Grundstück Nr. 3184 mit Stallgebäude, Gnalp
Der Gemeinderat beschliesst den Kauf des Grundstücks Nr. 3184 mit Stallgebäude, Gnalp, mit 1106 m2, zum Preis von CHF 30 000.–.
Die „Gnalpnerebni“ wurde als geeigneter Betriebsstandort für Landwirtschaftsbetriebe evaluiert. Das Grundstück Nr. 3184 könnte gegebenenfalls als Tauschgrundstück nützlich sein.
Rasenunterhalt 2025 für die Fussballplätze / Arbeitsvergabe
Der Gemeinderat vergibt die Rasenunterhaltsarbeiten der Sportanlage Leitawis für den Haupt- und Trainingsplatz zu CHF 25 545.40 an die Sportring AG, Gossau.
Kommissionen / Tätigkeitsberichte 2024
Gemäss Art. 15 der Geschäftsordnung des Gemeinderates ist es Aufgabe der Kommissionsvorsitzenden, zuhanden des Gemeinderates jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen.
Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht der Kulturkommission zur Kenntnis.
Information zu aktuellen Baugesuchen
Teilabbruch Hotel / Restaurant, Stubi
Hotel Gorfion Anstalt, Stubistrasse 8
Umbau und Erweiterung Hotel / Restaurant, Stubi
Hotel Gorfion Anstalt, Stubistrasse 8
Neuinstallation Luftwärmepumpe, Gschind
Gerhard Willi, Balzers
Umbau Dachwohnung, Rietli
Thomas Gisler, Rotenbodenstrasse 18b
Es wird darauf hingewiesen, dass das vollständige Gemeinderatsprotokoll erst an der darauffolgenden Gemeinderatssitzung genehmigt wird.