Forums-Beitrag von Herbert Elkuch, Eschen
Mit einer Gesetzesänderung von Art. 23d im Strassenverkehrsgesetz (SVG) soll die Regierung Lieferroboter auf öffentlichen Verkehrswegen flexibel zulassen dürfen, steht in der Vernehmlassung vom 3. Dez. 2024. Das sind kleine Fahrzeuge mit geringer Geschwindigkeit und kleiner Nutzlast, die ohne Fahrzeugführer von A nach B fahren.
Eine Weltneuheit ist es nicht. In Moskau verkehren solche Roboter in einer eingegrenzten Zone auf Trottoirs und in Fussgängerzonen. Die Strasse überqueren sie auf Fussgängerstreifen. Sie finden sich auch im Stadtverkehr zurecht, weil sie Lichtsignalanlagen erkennen. Wenn Menschen den Weg queren, hält er an. Die Lieferroboter fahren mit 4 bis 7 Stundenkilometer und können im Gepäckfach bis 20 kg Nutzlast transportieren. Der Reiseradius sei nicht mehr als 2 km. Die Lieferzeit betrage durchschnittlich 11 Minuten, während ein echter Kurier den Auftrag in 8 Minuten erledige.
Durch die Gesetzesänderung ist vorstellbar, wenn sie ein Essen oder sonst was in Ihrer Nähe bestellen, dass Ihnen ein Roboter die Ware vor die Haustüre bringt. Der Roboter ruft sie dann auf dem Handy an und sie können die Ware entnehmen. Ob der Roboterkurier nur für Werbezwecke oder dauerhaft für Nahlieferungen Einzug hält, oder nur Ressourcenverschleiss an Rohstoffen erzeugt, steht in den Sternen.
Mit Zusatzausstattung können Lieferroboter in Gebäudekomplexen auch mit dem Lift kommunizieren und die Ware in verschiedene Stockwerke anliefern, oder dort abholen. Spezifisch auf den Anwendungsfall gebaute Lieferroboter könnten innerbetrieblich da und dort eine Rationalisierung bringen. Seit Jahren werden Roboter in der Industrie und in der Landwirtschaft mit Erfolg eingesetzt. Für ein starke Wirtschaft sind neue Technologien überlebenswichtig. Roboter werden auch privat genutzt: Der Mähroboter pflegt den Rasen, derweil man selbst auswärts der Arbeit nachgeht.