Leserbrief von Jo Schädler, Bendern
Nimmt ein Unternehmer einen Auftrag an und lässt sich diese Arbeit im Voraus bezahlen, dann hat er die unbedingte Pflicht, den Auftrag gewissenhaft zu erledigen. Tut er das nicht, zieht in der geprellte Kunde vor Gericht wird dort zur Rechenschaft gezogen und er muss das Geld, das er einkassiert hat, ohne eine Gegenleistung zu erbringen, zurückerstatten. Und zwar auch dann, wenn er hergeht und seinen Unternehmen einen anderen Namen gibt.
Dass so etwas funktioniert und Recht und Ordnung herrschen, ist für eine funktionierende Gesellschaft unabdingbar. Unser Staat ist da aber ganz andere Meinung. Dieser lässt sich eine Arbeit im Voraus bezahlen, und denkt gar nicht daran, den Auftrag auch auszuführen und prellt bewusst seine Kunden. So verkauft er Briefmarken durch sein Unternehmen die Post und erklärt den Kunden periodisch, so ihr Lappi, euch habe ich sauber erwischt, denn ich weigere mich meinen Auftrag auszuführen, erklärt entweder die Marken für ungültig, oder sagt, auf Pakete könnt ihr sie nicht mehr kleben und umtauschen wie andere Staaten tu ich nicht. Marken mit einem Wert über 1.10 kann man nur auf Paketen verwenden, wobei es ja genau diese Werte sind, mit welchen das Land Geld verdient hat. Auf ein Stück Papier fünf, zehn oder zwanzig Franken drucken und sich weigern dafür eine Gegenleistung zu erbringen ist ein starkes Stück.
Die jetzige Postkonstruktion; Anteilseigner der liechtensteinischen Post ist zu 100% der Staat Liechtenstein, bejammert das Ganze, in welchem Auftrag auch immer, denn sie hätten an den Marken ja nichts verdient, weil das hätten damals die Briefmarken-verschleissstelle und Philatelie Liechtenstein gemacht und sie müssten nun die Post praktisch umsonst befördern. Das Geld der Marken hat der Staat kassiert um damit seinen Auftrag auszuführen, die Post zu befördern. Hat er das Geld nun nicht mehr, weil er es anderweitig versaut hat, ist ihm Untreue anzulasten. Ein Privatunternehmer wird dafür als kriminell verurteilt.