Es informierten: Karl Malin, Gemeindevorsteher; Matthias Eberle, Vizevorsteher; Hubert Stocker, Finanzexperte und Mitglied der Finanzkommission
Am 6. April 2025 stimmen die Balzner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Beibehaltung des bestehenden Gemeindesteuerzuschlags von 170 % für das Steuerjahr 2024 ab. Der Gemeinderat hat am 27. November 2024 einstimmig die Beibehaltung des Gemeindesteuerzuschlags für das Steuerjahr 2024 beschlossen.
Gleichzeitig zu diesem Beschluss vom November 2024 hat der Gemeinderat der Finanzkommission der Gemeinde Balzers den Auftrag gegeben, Lösungsvorschläge auszuarbeiten, die sinnvolle und vertretbare Möglichkeiten für eine Steuersenkung aufzeigen. Dies mit Blick auf eine nachhaltige Finanzplanung für die Gemeinde. Der Gemeinderat möchte eine Entscheidung für Balzers aufgrund einer fachlich und inhaltlich fundierten Analyse und aufgrund von Expertenempfehlungen fällen.
Drei mögliche Varianten der Finanzkommission
Basierend auf den Vorarbeiten der Gemeindeverwaltung sowie eines externen Finanzunternehmens hat die Finanzkommission die Zahlen plausibilisiert und einer vertieften Analyse unterzogen. Auf dieser Basis hat sie dem Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025, im Rahmen einer Finanzplanung 2025 bis 2034, drei ausgearbeitete Varianten und deren finanzielle Auswirkungen präsentiert. Die Varianten in aller Kürze: den bisherigen Steuersatz beizubehalten; den bisherigen Gemeindesteuerzuschlag auf einen Schlag um 20 % zu senken; den bisherigen Gemeindesteuerzuschlag kurzfristig beizubehalten und dann stufenweise zu senken.
Die Auswirkungen bei allen drei Varianten zeigen deutlich auf, dass es ein Weiter so nicht geben kann, denn alle drei Varianten führen notwendigerweise zu einer vertieften Finanzanalyse: u. a. mit einer Ermittlung der beeinflussbaren Kosten; dem klaren Benennen der von aussen bestimmten Kosten sowie einer Kosten-/NutzenAnalyse der zwingend erforderlichen Dienstleistungen der Gemeinde. Bei einer Beibehaltung des momentanen Steuersatzes von 170 % wären die Auswirkungen am geringsten. Bei einer abrupten Senkung um 20 % wären die Auswirkungen entsprechend alarmierend, auch im Bereich der notwendigen Investitionen, die einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Bestehenden und der Weiterentwicklung der Gemeinde leisten. Bei einer kurzfristigen Beibehaltung des Steuerfusses mit anschliessender stufenweiser Senkung hätte die Gemeinde zudem Zeit für eine saubere Analyse und zielgerichtete Massnahmendefinitionen.
Die Empfehlung der Finanzkommission
Dem Gemeinderat ist bewusst, dass eine gewisse Erwartungshaltung zur Senkung des Gemeindesteuerzuschlags vorhanden ist. Er war und ist auch nicht per se gegen eine Steuersenkung gewesen. Es geht also weniger um das Ob, sondern um das Wann und das Wie. Auch wenn deren Umsetzung keine leichte Aufgabe werden wird, empfiehlt die Finanzkommission dem Gemeinderat folgende Variante: Den Gemeindesteuerzuschlag während drei Jahren auf 170 % beizubehalten und dann stufenweise und grössenverträglich zu reduzieren. Mit einem Ja am 6. April 2025 würden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde somit auch die Möglichkeit zu einer stufenweisen und grössenverträglichen Senkung des Gemeindesteuerzuschlags geben. Dies auf der Basis des Vorschlags der Finanzkommission.