Zwangsmassnahmen gegenüber dem Gewerbe

Leserbrief von Herbert Elkuch, Eschen

Die Regierung erklärte die eID für die Mehrwertsteuerabrechnung zur Plicht. Ab Januar 2025 ist die einzig zulässige Einreichungsart das neue eMWST-Portal. Das bisherige Formular mit Ort, Datum, Unterschrift, Name in Blockschrift und Firmenstempel ist seit 1.1.2025 nicht mehr erlaubt. Bei Ungehorsam droht eine hohe Strafe. Die Betriebe selbst können keine eID beantragen.

Ein Arbeitnehmer muss die eID.li auf seinem Handy zur Verfügung stellen. Das Handy mehrwertsteuerkonform auszurüsten ist mit Aufwand und mit dem Einbezug persönlicher Daten verbunden. „Befolgt der Arbeitnehmer eine zulässige Weisung nicht, sind je nach Schweregrad ein Verweis, eine Verwarnung und schliesslich eine Kündigung möglich.“ Das sagte der Regierungschef an der öffentlichen Landtagssitzung im November 2024.

Die Regierung wird aufgefordert, die bisherige wirtschafts- und unternehmerfreundliche Praxis bis Ende dieses Jahres zu verlängern. Damit wird ein Zeitfenster geschaffen um die Bestimmungen für die Kommunikation mit Amtsstellen generell bürgerfreundlich anzupassen.