Der Gemeinderat von Planken beschloss am 22. April 2025 den Kostenvoranschlag in Höhe von 3.95 Millionen Franken für das Bauprojekt «Gasthaus Planken» zu genehmigen und das Baugesuch beim Hochbauamt einzureichen.
Mit Gemeinderatsbeschluss 2023/8 vom 30. Mai 2023 genehmigte der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 4’200’000 für das Projekt Neubau Gasthaus Planken und führte aufgrund der Bestimmungen des Gemeindegesetzes zu diesen Kreditbeschluss eine Volksabstimmung durch. Am 27. August 2023 befürworteten auch die Stimmberechtigten den Kredit mit 50.7 % Ja-Stimmen. Anschliessend wurde in der ersten Jahreshälfte 2024 ein Architekturwettbewerb durchgeführt, bei welchem 17 Projekte eingereicht wurden. Nach der Genehmigung des Juryvorschlags und der Auftragsvergabe der Architekturarbeiten (GR-Beschluss vom 25. Juni 2024 wurde das Siegerprojekt weiterentwickelt und das Vorprojekt zum Neubau eines Gasthauses in Planken mit Gemeinderatsbeschluss 2024/147 vom 26. November 2024 gutgeheissen).
Zwischenzeitlich wurde das Vorprojekt vom Architekten und den Fachplanern weiter vorangetrieben und das Bauprojekt samt Kostenvoranschlag (+/- 10 %) liegt zur Genehmigung vor.
Der genehmigte Verpflichtungskredit in Hohe von CHF 4’200’000 setzt sich aus den Erstellungskosten von CHF 3’830’OOO (damalige Kostenschätzung) und einer Teuerungsreserve von CHF 370’000 zusammen. Der vorliegende Kostenvorschlag weist nun Erstellungskosten in Höhe von CHF 3’950’000 inkl. MWST aus. Die Mehrkosten sind grösstenteils mit der zwischenzeitlich eingetretenen Teuerung zu begründen. Gemäss dem vom Amt für Statistik publizierten Baupreisindex (Region Ostschweiz) erhöhte sich dieser im Zeitraum von Oktober 2022 bis Oktober um rund CHF 100’000.–.
Der Gemeinderat beschliesst an der GR-Sitzung vom 22. April 2025 einstimmig:
- das Bauprojekt Neubau Gasthaus Planken zu genehmigen und das entsprechende Baugesuch beim Amt für Hochbau und Raumplanung einzureichen,
- den Kostenvoranschlag für die Erstellungskosten des Gasthauses in Höhe von CHF 3’950’000 inkl. MWST zu genehmigen,
- auf die Zertifizierung mit dem Minergie Labelzusatz ECO zu verzichten und für die Einhaltung von bauökologischen Kriterien das KBOB-Dokument <Nachhaltiges Bauen: Bedingungen für Werkleistungen (Hochbau)r in die Ausschreibungsunterlagen zu integrieren.