Kleinen Anfragen an Regierungsrat Daniel Oehry

Regierungsrat Daniel Oehry

Frage von Abgeordnete Heeb-Kindle Carmen zum Thema: Umsetzung der offenen Massnahmen der Bildungsstrategie 2025plus

07.05.2025; Vaduz; Landtag – Mai 2025, 1. Tag – Carmen Heeb-Kindle (Landtagsabgeordnete der VU) (Foto: Michael Zanghellini)

Gemäss der Halbzeitanalyse vom 2023 der Bildungsstrategie 2025plus sind 62 der insgesamt 92 Massnahmen bereits umgesetzt. Es verbleiben somit 30, deren Umsetzungen in Bearbeitung sind. Diese nicht erledigten Massnahmen betreffen sämtliche Handlungsfelder der Bildungsstrategie. Angesichts deren Bedeutung für die Bildungslandschaft stellt sich die Frage nach dem aktuellen Stand ihrer Umsetzung und deren Realisierbarkeit.

Meine Fragen:

Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung einer verpflichtenden und unentgeltlichen Frühförderung und welche Schritte sind geplant, um diese Massnahme umzusetzen?

Die Frühe Förderung wird im liechtensteinischen Bildungssystem als Basis für ein gelingendes lebenslanges Lernen betrachtet und eröffnet allen Kindern bestmögliche individuelle Chancen. Eine konkrete Massnahme in der Frühen Förderung stellen die Angebote mit Fokus Sprache und Kommunikation an den Gemeindeschulen dar.

Neun Gemeindeschulstandorte bieten aktuell wöchentlich freiwillige Angebote für Kinder vor dem Kindergarteneintritt und ihre Bezugspersonen an.

Die Frühe Förderung verbunden mit der Frühen Kindheit ist ein bereichsübergreifendes Thema, das Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen verbindet. Für eine wirksame Umsetzung braucht es abgestimmte Konzepte, ein gemeinsames Verständnis der zuständigen Stellen sowie klare politische Vorgaben. Hierzu erarbeiten die Amtsleitungen zusammen mit Fachpersonen aus Bildung, Gesundheit, Soziales ein Grundlagenpapier, welches der inhaltlichen Diskussion und Ausrichtung dienen soll.

Welche Schritte werden unternommen, um das PepperMINT-Angebot flächendeckend für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich zu machen?

Das pepperMINT-Angebot steht aktuell allen Schulen unentgeltlich zur Verfügung und kann demnach als flächendeckend bezeichnet werden.

Wie ist der aktuelle Stand der Revision des Lehrerdienstgesetzes und welche konkreten Änderungen sind vorgesehen, um die Attraktivität des Lehrberufs zu steigern und dem Lehrermangel entgegenzuwirken?

Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14. Juni 2024 die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes gemäss BuA Nr. 52/2024 in 2. Lesung beraten und verabschiedet. Das neue Gesetz, welches in Lehr- und schulisches Assistenzpersonalgesetz – kurz: Lehrpersonalgesetz – umbenannt wurde, trat am 1. August 2024 in Kraft.

Die Regierung hat den Bericht der Machergruppe «Attraktivität Lehrberuf» zur Kenntnis genommen. Darin zeigen die Vertreterinnen und Vertreter von Lehrpersonal und Schulamt auf, welche Massnahmen unternommen werden könnten, um mehr Personen für den Lehrberuf zu begeistern bzw. bestehendes Lehrpersonal zu halten. In einem nächsten Schritt werden die Massnahmen auf Umsetzbarkeit, Wirkung und Auswirkung geprüft und priorisiert. Dieser Bericht ist über das Serviceportal der LLV abrufbar.

Welche konkreten Schritte sind geplant, um die Ressourcen und die Unterstützung für Schulen und Lehrpersonen zu optimieren, insbesondere in Bezug auf Entlastung bei grossen oder herausfordernden Klassen?

Die Schulen in Liechtenstein erhalten mit dem Projekt der «Learning Support Teams» weitere Unterstützungsleistungen, um alle Schülerinnen und Schüler im Einklang mit der Bildungsstrategie 2025plus in ihrer Individualität bestmöglich zu fördern.

Das neue Angebot, welches ab August 2025 in Form eines vierjährigen Pilotprojekts startet und allen öffentlichen Schulen niederschwellig zur Verfügung steht, zielt direkt und unmittelbar auf die Anforderungen im Schulalltag ab. Es unterstützt Lehrpersonen, Schulteams und Schulleitungen, herausfordernde Situationen zu bearbeiten und die Schule als gemeinsamen Lebensraum zu stärken.

Zur Steigerung des Wohlbefindens, der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Lehrpersonen, Schulleitungen und der weiteren schulischen Mitarbeitenden und somit zur Steigerung der Unterrichtsqualität wurde ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) implementiert. Dazu wurde eine sogenannte BGM-Menükarte erstellt. Dieses vielfältige Angebot beinhaltet sowohl individuelle Angebote für einzelne Lehrpersonen, Schulleitende und weitere schulische Mitarbeitende als auch Angebote für ganze Klassen- oder Schulteams.

Wie sieht die aktualisierte Zeitplanung aus, um die verbleibenden Massnahmen umzusetzen?

Diese Fragestellung ist aktuell zwischen den Amtsstellen und dem Ministerium in Diskussion.


Frage von Abgeordnetem Nägele Lino zum Thema: Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek

FBP-Landtagsabgeordneter Lino Nägele (Foto: Michael Zanghellini)

Der Projektverlauf rund um die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek ist von erheblichen Kostensteigerungen geprägt. Im Rahmen der Landtagssession vom Juni 2024 hat der Landtag dem damals beantragten Nachtragskredit nicht zugestimmt. Von der damaligen Ministerin wurde festgehalten, ich zitiere aus dem Protokoll:

«Und klar ist auch, bei einer Ablehnung dieses Kredits müssen neue Evaluationen, Studien und Planungen für das Areal erfolgen, und dasselbe für die Bibliothek.

Falls Sie diesen Antrag ablehnen, werden wir neue Optionen suchen, sowohl für die kurzfristige als auch für die langfristige Nutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz. Wir werden das evaluieren und das Kulturministerium wird sich Gedanken zu einem neuen Standort für die Landesbibliothek machen müssen.»

Vor dem Hintergrund dieser Aussagen sowie der grundsätzlichen Fragen zur Handhabung solcher Situationen bitte ich die Regierung um die Beantwortung von folgenden vier Fragen:

Inwiefern sieht die Regierung bei zukünftigen staatlichen Hochbauprojekten, bei denen der Landtag einem Nachtragskredit nicht zustimmt, die Möglichkeit, private Sponsoren oder Gemeinden zur Teilfinanzierung beizuziehen und auf welcher gesetzlichen Grundlage könnte dies erfolgen?

Der Beizug privater Sponsoren oder Gemeinden zur Teilfinanzierung bei einem abgelehnten Ergänzungskredit stellt eine Ausnahmesituation dar.

Bei Teilfinanzierungen durch Dritte bei der Realisation staatlicher Hochbauprojekte ist Artikel 48 der Finanzhaushaltsverordnung zu berücksichtigen, welcher besagt, dass die Regierung über Zuwendungen zu Gunsten des Landes entscheidet und diese nur angenommen werden, wenn ein schriftlicher Vertrag zu Grunde liegt.

Im Hinblick auf die gestiegenen Baukosten ergeben sich auch deutlich höhere Verwaltungs- und Betriebskosten. Wer übernimmt diese Mehrkosten im laufenden Betrieb – der Staat oder andere Geldgeber?

Die gesamten Kosten für die Verwaltung und den Betrieb der Liegenschaft «Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz» werden durch das Land Liechtenstein getragen, da dieses der Alleineigentümer ist.

Bei den Verwaltungskosten sind keine Mehrkosten zu erwarten, da die gestiegenen Baukosten zu keiner Veränderung der Art oder des Umfangs der Gebäudeverwaltung führen.

Bei den Betriebskosten sind keine Mehrkosten gegenüber dem heutigen Betrieb zu erwarten. Dies ist auf die umfangreichen geplanten Sanierungsmassnahmen bei der Gebäudetechnik und der Gebäudehülle zurückzuführen.

Welchen Prozentsatz an Baureserven empfehlen die aktuellen SIA-Normen für die aktuelle Projektphase, wie viel Baureserve ist im Kostenveranschlag per 7. Mai 2025 in Schweizer Franken und in Prozenten von der Bausumme ohne Nachtrag der Gemeinde Vaduz effektiv berücksichtigt und wie würden sich diese Zahlen nach der Annahme der Gemeindeabstimmung in Vaduz in Sachen Unterstützungsbeitrag der Gemeinde Vaduz darstellen?

Als Grundlage für Reserven bei Bauprojekten dient die SIA-Norm 115:2022 «Kosten im Hochbau». Bei der Reserve wird zwischen der Reserve «Unvorhergesehenes» und der Reserve «Auftraggeber» unterschieden. Bei beiden Positionen gibt die SIA-Norm keinen Prozentsatz als Empfehlung ab. Die Reserve für Unvorhergesehenes ist als geschätzter Betrag auf der Basis von identifizierbaren und nicht identifizierbaren Risiken zu definieren. Die Reserve «Auftraggeber» kann frei gewählt werden.

Aktuell ist beim Projekt «Umnutzung Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz» die Phase Bauprojekt abgeschlossen. Darauf basierend wurde im Februar 2024 ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser bildet den aktuell gültigen Kostenstand.

Wie im BuA Nr. 59/2024 aufgeführt, beläuft sich die aktuelle Reserve auf CHF 1.32 Mio., was 3.8% der voraussichtlichen Baukosten von CHF 34.56 Mio. (exkl. Bauherrenreserve und Wettbewerbskosten) entspricht.

Mit der Zustimmung des Vaduzer Stimmvolks zur finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde Vaduz würde ein Betrag von CHF 5.43 Mio. von der Gemeinde gesprochen werden. Diese finanziellen Mittel würden ausschliesslich für die gestiegenen Baukosten in den Bereichen Statik, Elektro und Brandschutz verwendet werden. Weitere zusätzliche finanzielle Mittel von privaten Institutionen und Spendern sind an die Zusage der Gemeinde geknüpft. Dieser Betrag in Höhe von CHF 1.45 Mio. würde zur Aufstockung der Reserve genutzt und nur bei Bedarf verwendet werden. Die Summe aus der aktuellen Reserve über CHF 1.32 und den Mitteln der privaten Sponsoren über CHF 1.45 Mio. beträgt CH 2.77 Mio. Dies entspricht bei den aktuellen Baukosten einer Reserve von 8%.

Inwiefern wurden bereits andere Optionen für die Nutzung des bisherigen Post- und Verwaltungsgebäudes sowie alternative Standorte für die Landesbibliothek seit dem Juni-Landtag 2024 und nach den oben zitierten Äusserungen der Regierung im Rahmen der Landtagssession vom Juni 2024 evaluiert?

Seit dem Juni-Landtag 2024 wurden keine anderen Optionen für die Nutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes und keine alternativen Standorte für die Landesbibliothek geprüft. Die Regierung hat nach Ablehnung der Ergänzungskredite im Rahmen der Juni-Landtagssitzung über die nächsten Schritte gesprochen und entschieden zu klären, ob die Gemeinde Vaduz und gemeinnützige Stiftungen sowie private Institutionen finanzielle Mittel bereitstellen würden.


Frage von Abgeordnetem Seger Martin zum Thema: Gefahr auf der Schlossstrasse

DpL-Abgeordneter Martin Seger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da Sie mir den Penalty hingelegt haben von der Schlossstrasse, diese wird als Einbahn genutzt im Sommerbetrieb und Sie weisen ja auf die Gefahr dieser Strasse hin und verweisen auf Leitplanken, die Sie gerne hätten. Im Winterbetrieb fährt der Schneepflug entgegen der Fahrtrichtung. Es ist zwar mit einer Tafel signalisiert. Trotzdem finde ich, dass er gefährlich ist.

Deshalb meine Frage dahin:

Muss das so sein? Gibt es keine Alternative, dass der Schneepflug auch in Richtung Einbahnstrasse fährt?

Der Winterdienst auf der Schloss- und Frommenhausstrasse erfolgt normalerweise in der signalisierten Fahrtrichtung. Nur bei der ersten Tour am frühen Morgen um ca. 5 Uhr wird entgegen der üblichen Richtung gefahren. Dies, weil an der Frommenhausstrasse in den frühen Morgenstunden häufig erhebliche Eisglätte auftritt und daher eine Abwärtsfahrt mit dem schweren Winterdienstfahrzeug (Lastwagen) bei der ersten Fahrt zu gefährlich wäre. Daher müssen die Schloss- und die Frommenhausstrasse bei der ersten Tour entgegen der Einbahn befahren werden, worauf eine entsprechende Signalisation hinweist.

Ist es möglich, dass der Schneepflug Richtung Einbahn fährt wie der gesamte restliche Verkehr?

Wie in der Frage 1 ausgeführt, ist es aus Sicherheitsgründen bei der ersten Fahrt am frühen Morgen nicht möglich, dass der Winterdienst in Richtung Einbahn fährt.


Frage von Landtagpräsident Kaufmann Manfred zum Thema: Strassenschäden und Sicherheit Frommenhausstrasse/Schlossstrasse

Landtagspräsident Manfred Kaufmann (Foto: Michael Zanghellini)

Die Frommenhausstrasse (Rotenboden/Abzweigung Bergstrasse) weist zunehmende Strassenschäden auf und der Randabschluss bröckelt immer zügiger vor sich hin. Es werden immer Flickarbeiten oder Teilsanierungen durchgeführt, jedoch sollte man ein Grundkonzept für den ganzen Abschnitt anstreben. Die Schlossstrasse nach Triesenberg hat seit Jahren einen Holzzaun mit Metallpfosten als Randabschluss. Dieser ist an einigen Stellen morsch und gibt eine falsche Sicherheit. Man hatte die letzten Jahre schwere Verkehrsunfälle zu verzeichnen und es wurde immer nur dort eine Leitplanke angebracht, wo die Fahrzeuglenker den Zaun durchgebrochen haben und in die Tiefe gestürzt sind. Zudem sind bei Nebel, der in diesem Abschnitt sehr dicht auftreten kann, die reflektierenden Katzenaugen und die Erkennbarkeit der Strasse ungenügend. Es wurde in Teilbereichen eine weisse Linie am Rand gezogen, jedoch gibt es noch mehr Potenzial, die Sichtbarkeit zu erhöhen. Täglich liegen Steine auf der Strasse, was auf ein lebendiges Gebiet schliesst. Netze wurden ebenfalls angebracht, aber auch dort könnte an Teilstellen nachgebessert werden.

Was ist in den genannten Abschnitten in nächster Zeit geplant?

Im Sommer und Herbst 2025 sind an der Frommenhausstrasse in instabil gewordenen Abschnitten erneut Bankettsicherungsarbeiten geplant, wie sie im Herbst 2024 bereits an anderen Stellen ausgeführt wurden.

An der Schlossstrasse sind aufgrund des aktuell ausreichenden Belagszustandes und aufgrund dessen, dass keine Instabilitäten des Strassenrandes bekannt sind, in den kommenden Jahren keine grösseren Bauarbeiten geplant. Die Situation wird jedoch laufend beobachtet, um gegebenenfalls rechtzeitig reagieren zu können.

Warum werden die Kurven nicht mit Leitplanken versehen und in geringen Abständen reflektierende Leitpfosten angebracht?

Die Anordnung von Leitplanken und die Abstände der Reflektoren auf den Landstrassen erfolgen nach den Vorgaben der VSS-Normen (VSS: Normierungsorganisation im Strassen- und Verkehrswesen der Schweiz) und werden regelmässig überprüft. In der Norm werden verschiedene Kriterien (Art der Gefahrenstelle, Verkehrsmenge, Strassentyp, etc.) aufgeführt, mithilfe derer die Notwendigkeit von Leitschranken festgelegt wird. Wie auf vielen verhältnismässig schwach befahrenen Bergstrecken in Liechtenstein und der Schweiz sind auf der Schlosss- und Frommenhausstrasse keine Leitschrankensysteme gemäss der obenstehenden Norm erforderlich, weshalb diese nicht auf der ganzen Länge angebracht wurden.

Die Abstände der Reflektoren werden durch die Kurvenradien definiert und sind normengerecht montiert.

Die Randlinien werden nur auf Abschnitten ohne talseitigen Randabschluss angebracht, da bei einem Randabschluss der Strassenrand auch durch den Zaun erkannt werden kann.

Kann auf der Frommenhausstrasse kein durchgehender Randabschluss erstellt werden, um Rutschungen zu verhindern und die gesamte Strasse zu stabilisieren?

Es wäre grundsätzlich möglich, auf der ganzen Länge bereits vorsorglich Bankettsicherungen (Randabschlüsse) zu erstellen. Die Bankettsicherungen sind aufgrund der Betonkonstruktion und der Notwendigkeit von permanenten Ankern jedoch mit hohen Investitionskosten verbunden, weshalb die Strategie verfolgt wird, die talseitigen Bankettsicherungen nur dort zu erstellen, wo tatsächlich Instabilitäten auftreten. Die einzelnen Bauetappen sind aufeinander abgestimmt, sodass bei Realisierung aller Etappen ein homogener Strassenrand entsteht.

Was ist vorgesehen, um den Steinschlag im ganzen Gebiet zu minimieren?

Die Frommenhaus- und Schlossstrasse verlaufen durch ein sehr aktives Gebiet. Die Gefahrenkarte zeigt eine mässige, abschnittsweise auch eine grosse Gefahr durch den Prozess Sturz. Das Amt für Bevölkerungsschutz hat deshalb in den vergangenen Jahrzehnten grosse Investitionen (Steinschlagschutznetze und Netzabdeckungen) im Gebiet vorgenommen, um das Risiko von grossen Steinen und Blöcken auf der Strasse zu minimieren. Es wäre jedoch mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand verbunden, die Strasse so abzusichern, dass selbst kleine Steine keinen Weg mehr auf die Strasse finden. Durch regelmässige Räumungsarbeiten, das Entleeren der Auffangnetze und Netzabdeckungen oberhalb der Strasse wird bereits heute der Steinschlag auf die Strasse soweit wirtschaftlich sinnvoll minimiert.


Frage von Abgeordnetem Kaiser Johannes zum Thema: Widerrechtliche Bauten

FBP-Landtagsabgeordneter Johannes Kaiser (Foto: Michael Zanghellini)

Das Amt für Hochbau ist als Baubehörde verpflichtet, bei festgestellten baurechtswidrigen Zuständen sofort einzuschreiten. Sie handelt nicht im Ermessen, sondern ist zur Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften zwingend verpflichtet. Das ergibt sich aus dem Legalitätsprinzip und dem Grundsatz der Rechtsgleichheit.

Hierzu meine Fragen an die Regierung:

Wie viele Fälle von sogenannten widerrechtlichen Bauten sind der Baubehörde aktuell bekannt?

Per 08.05.2025 sind 102 offene Fälle bekannt.

Wie hat sich die Anzahl der pendenten Fälle die letzten acht Jahre entwickelt?

Insgesamt ist eine Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Auffällig ist zudem, dass im Jahr 2020 der Corona-Pandemie die Anzahl der Meldungen zu widerrechtlichen Bauten deutlich angestiegen ist. Gesamthaft wurden während der Jahr 2020 bis 2025 (Stichtag 08.05.2025) 227 Fälle erfasst, von welchen 129 Fälle abgeschlossen werden konnten.

Sind in den letzten acht Jahren Fälle verjährt?

In den letzten acht Jahren ist bislang ein Fall bekannt, bei dem die Frist für die zwangsweise Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands, also die Vollstreckungsverjährung, eingetreten ist.

Stehen aktuell Fälle vor der Verjährung oder liegen länger als zehn Jahre zurück?

Die der Baubehörde aktuell bekannten Fälle befinden sich derzeit nicht in einem Stadium, in dem eine unmittelbare Verjährung droht.

Wie hoch sind die personellen Ressourcen und reichen diese aus?

Zum aktuellen Zeitpunkt steht innerhalb der Baubehörde keine Person zur Verfügung, die sich ausschliesslich und im vollen Beschäftigungsausmass (100%) mit der Bearbeitung widerrechtlicher Bauten und Anlagen befassen kann.

Aufgrund der hohen Komplexität, des erheblichen zeitlichen Aufwands und den laufend hinzutretenden neuen Fällen im Zusammenhang mit der Bearbeitung widerrechtlicher Bauten und Anlagen stehen die derzeit verfügbaren personellen Ressourcen nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Anforderungen.


Frage von Landtagsvizepräsidentin Hoop Franziska zum Thema: Stand der Umsetzung der Massnahmen für Wildtierkorridore und kurzfristige Alternativen

Franziska Hoop wird neue Geschäftsführerin der Special Olympics Liechtenstein. Foto: SOL
FBP-Landtagsabgeordnete Franziska Hoop

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage im Dezember 2024 wurde mitgeteilt, dass die zuständige Amtsstelle in Kontakt mit einem Hersteller eines Wildwarnsystems steht, das in der Schweiz eingesetzt wird. Dabei seien bautechnische, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere aufgrund der Lage angrenzender Grundstücke. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt könne derzeit nicht genannt werden. Zudem lägen noch keine Ergebnisse der Variantenstudie zur Wildtierpassage an der Feldkircher Strasse vor, die als Grundlage für die Detailplanung dient.

Auf meine Anfrage per Mail im Januar an die Regierung teilte mir die damalige Infrastrukturministerin mit, dass als kurzfristige Massnahme zusätzliche Blinklicht-Warnsignalisationen im Bereich der südlichen Dorfeinfahrt in Nendeln installiert wurden. Diese ergänzen die bestehende temporäre Signalisation zur Wildtierwarnung, die während Phasen erhöhter Wildtieraktivität eingesetzt wird.

Vor diesem Hintergrund stellen sich weitere Fragen zum aktuellen Stand der Arbeiten, möglichen kurzfristigen Schutzmassnahmen und zur geplanten Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Meine Fragen:

Welche konkreten kurzfristigen Massnahmen zur Reduktion des Unfallrisikos mit Wildtieren – etwa Temporeduktionen oder Verkehrsschwellen – werden aktuell geprüft oder umgesetzt?

Als kurzfristige Massnahme wurden zusätzliche Wildwarntafeln mit Blinklicht im Bereich der südlichen Dorfeinfahrt in Nendeln installiert. Die Gefahrenstelle ist nun «doppelt» signalisiert. Der Bereich mit dem Wildwechsel liegt im Bereich «Generell 50» und aus Fahrtrichtung Schaan gesehen hinter der Torinsel, welche bereits für eine Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeiten sorgt.

Wann ist mit ersten Ergebnissen der Variantenstudie zur Wildtierpassage an der Feldkircher Strasse zu rechnen, und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Nach aktuellem Stand der Bearbeitung kann vorrausichtlich gegen Ende 2025 mit ersten Ergebnissen zum Variantenstudium «Wildtierpassage» gerechnet werden.

Welche nächsten Schritte sind hinsichtlich der Auswahl und möglichen Umsetzung eines Wildwarnsystems geplant, und wann könnte ein Pilotbetrieb realisiert werden?

Die zuständigen Amtsstellen stehen im Austausch mit einem Hersteller eines Wildwarnsystems, das bereits in der Schweiz eingesetzt wird. Damit Wildtiere zuverlässig bereits vor dem Betreten des Strassenraums detektiert werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen auf den angrenzenden Flächen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind derzeit vielerorts nicht erfüllt. Daher sind neben den rein technischen Abklärungen auch die Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke sowie ökologische und rechtliche Aspekte zu prüfen.

Wie bewertet die Regierung die bisherige Wirksamkeit der temporären Blinklicht-Warnsignalisationen im Hinblick auf die Unfallstatistik?

Seit der kurzzeitigen Häufung von Wildtierunfällen bei der Ortseinfahrt Nendeln Anfang 2025 sind dem Amt für Tiefbau und Geoinformation und dem Amt für Umwelt keine weiteren Wildtierunfälle bekannt. Der letzte Unfall hat sich am 12. Januar 2025 ereignet. Daher kann von einer gewissen Wirksamkeit der «doppelten» Signalisation der Gefahrenstelle ausgegangen werden.

Welche weiteren Massnahmen sind geplant, um die Öffentlichkeit gezielt und verstärkt für das Thema Wildtierunfälle und Schutzmassnahmen zu sensibilisieren?

Die Öffentlichkeit soll weiterhin durch gezielte Informationskampagnen und Warnhinweise für das Thema Wildtierunfälle sensibilisiert werden. Es werden beispielsweise Warnschilder angebracht oder Medienkampagnen durch die Liechtensteiner Jägerschaft und die Landespolizei umgesetzt, um das Bewusstsein für die Problematik zu fördern und das richtige Verhalten im Ernstfall zu vermitteln.


Kleine Anfrage des Abg. Schädler Roger zum Thema: Zonenplan der LIEmobil

In der Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zur Prüfung der Eignerstrategie der Verkehrsbetriebe LIEmobil wird ausgeführt, dass die LIEmobil die Problematik hinsichtlich der verschiedenen Zonen erkannt hat und in ihrer Unternehmensstrategie vorgesehen ist, die festgelegten Zonen und die Vereinfachung der Tarife zu überprüfen. Dies wurde an der Landtagssitzung vom 6./7. und 8. März 2024 ausgeführt. Die Überarbeitung war für das Jahr 2024 geplant.

Meine Fragen:

Wie ist der aktuelle Stand der Überprüfung der Zonenstruktur der LIEmobil?

LIEmobil hat im ersten Halbjahr 2024 das seit 2017 bestehende Zonenmodell überprüft und anderen Zonen-Modellen gegenübergestellt.

Insgesamt wurden 8 Tarifmodelle und -varianten überprüft und einander gegenübergestellt. Neben dem bestehenden Tarifmodell waren dies: Verschiebung bestehender Zonengrenzen (in Triesenberg), Entfall der Zone Malbun, Zwei-Zonen-Modelle, Ein-Zonen-Modell, Distanztarif, Luftlinientarif, Gemeindezonen.

Der LIEmobil-Verwaltungsrat beschloss an seiner Sitzung vom 5. Juli 2024 am bewährten Zonenmodell festzuhalten, da bei sämtlichen Varianten die Nachteile im Vergleich zum heutigen Modell als überwiegend angesehen werden.

Wie weit fortgeschritten sind die Bemühungen zur Vereinfachung der Tarifstruktur der LIEmobil?

Die Tarifstruktur wurde mit Fahrplanwechsel im Dezember 2024 deutlich vereinfacht. Dies ergibt sich insbesondere bei Ansicht der derzeitig gültig Tariftabelle der LIEmobil. So wird der Preis mittlerweile bei drei Zonen (statt bei vier Zonen, wie bisher) gedeckelt. Zudem wurden die kaum nachgefragten Wochenabonnemente und das rein auf das Land Liechtenstein beschränkte Landesabonnement aus dem Sortiment genommen. Anstelle des Landesabonnements steht weiterhin das vielfach nachgefragte Abonnement für alle Zonen (von Sargans bis Feldkirch) zur Verfügung.

Welche Auswirkungen werden die geplanten Änderungen auf die Ticketpreise und die Einnahmen der LIEmobil haben?

Die Änderungen im Tarifsystem wurden erst vor knapp fünf Monaten umgesetzt. Bislang lässt sich eine erste, vorsichtige Verschiebung in den Produktkategorien beobachten. Ein fundierter Vergleich mit dem Vorjahr ist allerdings erst nach Abschluss des Geschäftsjahres 2025 möglich.