Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich Innovationsförderung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Mai 2025, den
Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln für die wissenschaftsbasierte Innovation (Innosuisse) für die Förderperiode 2025-2029 verabschiedet.

Mit der am 18. Februar 2025 in Bern unterzeichneten Vereinbarung über die
Förderung wissenschaftsbasierter Innovation wird die bisherige erfolgreiche
Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Bereich der
Innovationsförderung für eine weitere Periode von 2025-2029 fortgesetzt und
erweitert.

Neu können liechtensteinische Forschungseinrichtungen auch dann Fördergesuche
für Projekte einreichen, wenn sie noch keinen unternehmerischen
Umsetzungspartner gefunden haben. Damit gibt es künftig vier mögliche
Konstellationen für Fördergesuche:

  • liechtensteinische Forschungsstätten und liechtensteinische Umsetzungspartner
  • liechtensteinische Forschungsstätten und schweizerische Umsetzungspartner
  • schweizerische Forschungsstätten und liechtensteinische Umsetzungspartner
  • liechtensteinische Forschungsstätten (Projekte ohne Umsetzungspartner)

Zusätzlich zur bestehenden Förderung von Innovationsprojekten sowie
Start-up-Coaching-Leistungen soll auch ein KMU-Mentoring aufgebaut werden,
welches etablierte liechtensteinische KMU in der Planung, Organisation und
Durchführung von angewandten Forschungsvorhaben unterstützt. Die Schweiz wird
Liechtenstein beim Aufbau eines entsprechenden Angebots beraten und
unterstützen. Auf nationaler Ebene sind für die Umsetzung der Vereinbarung das
Amt für Volkswirtschaft sowie die Schweizerische Agentur für
Innovationsförderung (Innosuisse) zuständig.

Für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen auf
der Grundlage der Vereinbarung mit der Schweiz beantragt die Regierung beim
Landtag einen Verpflichtungskredit in Höhe von 2.2 Mio. Franken.