
Der LKV liess am 16.06.2025 anlässlich der Delegiertenversammlung im Hotel-Gasthof Löwen das Jahr 2024 Revue passieren. Der Verband durfte neben den sechs Delegierten auch Gäste, darunter Vertreter des Ministeriums für Justiz und Gesellschaft oder des Amts für Gesundheit, begrüssen.
Herausforderung Kostenwachstum
An der Delegiertenversammlung wurde erneut das Thema der wachsenden Gesundheitskosten aufgegriffen. Der LKV hat bereits in der letzten Medienmitteilung vom 05.06.2025 darüber informiert, dass die aktuellen Zahlen der Gesundheitskosten durch Verzögerungen bei der Rechnungsstellung einzelner Spitäler kein vollständiges Bild abgeben. Die erwähnten Gesamt-kosten von CHF 210 Mio. für das Jahr 2024 entsprechen jenen des Geschäftsjahres (und nicht des Behandlungsjahres). Das bedeutet, dass Leistungen, die im Behandlungsjahr 2024 erbracht, jedoch erst 2025 in Rechnung gestellt werden, erst in den Gesamtkosten 2025 enthalten sein werden. Die jüngsten Auswertungen haben ergeben, dass bis April 2025 seitens Spitäler über CHF 15 Mio. nachträglich für 2024 in Rechnung gestellt wurden. Zwischenzeitlich zeigte sich darüber hinaus, dass auch andere Leistungserbringergruppen grössere Rechnungsverzögerungen ausweisen als in den Vorjahren. Damit liegen die Gesundheitskosten für das Jahr 2024 schätzungsweise 5-10 Mio. höher als 2023. Die Entwicklung der steigenden Gesundheitskosten wirkte sich bereits auf die Prämien 2025 aus, wo eine durchschnittliche Steigerung von 4.4% notiert werden musste.
Bedarfsplanung und Versorgungsengpässe
2024 rückte die Thematik des Versorgungsengpasses weiter in den Vordergrund, so u.a. im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin. Geeignete Massnahmen zu definieren und umzusetzen ist weiterhin gefragt, aber auch für alle Beteiligten herausfordernd. Der LKV konnte als erste Massnahme eine halbe Bedarfsstelle an eine Kinderarztpraxis in Chur vergeben, jedoch sind weitere Massnahmen innerhalb des Landes von zentraler Bedeutung. Dies bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen LKV, Leistungserbringern und Politik. Hierfür wurden im ersten Halbjahr 2025 weitere Massnahmen initiiert und befinden sich in Ausarbeitung.
2024 wurde die Bedarfsplanung der Ärzteschaft auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, steht der LKV einer Überarbeitung grundsätzlich offen gegenüber, hingegen wird die komplette Auflösung der Bedarfsplanung als kritisch betrachtet. Die Aufhebung der Bedarfsplanung löst den Versorgungsengpass, wie etwa in den häufig genannten Bereichen wie Kinder- und Jugendmedizin, der Grundversorgung oder der Gynäkologie nicht. In allen drei Bereichen gibt es aktuell vakante Stellen, welche u.a. auf einen Fachkräftemangel zurückzuführen sind. Eine Aufhebung der Bedarfsplanung würde an diesem Umstand nichts ändern. Ebenfalls wurde an den LKV herangetragen, dass es aktuell Stellen in der Grundversorgung gibt, welche nicht vollständig ausgeschöpft oder aber nicht im Bereich der Grundversorgung ausgeschöpft werden. Auch dieser Umstand ist entsprechend zu berück-sichtigen.
Massnahmen und Sensibilisierung
Adäquate Massnahmen und Sensibilisierung der Bevölkerung in den unterschiedlichsten Themenbereichen des Gesundheitswesens standen und stehen für den LKV weiterhin im Vordergrund. Der LKV hatte bereits 2022 einen Strategieworkshop durchgeführt und der Regierung 2023 elf mögliche Massnahmen vorgestellt. Diese wurden unter der Prämisse erstellt, dass damals seitens Ministeriums keine grösseren KVG Revisionen vorgesehen waren. Drei Massnahmen wurden 2023 vom Ministerium priorisiert: Anpassung des Leistungskatalogs, Prüfung der Margen und alternativer Vergütungsmodelle für Medikamente sowie die Überarbeitung der Bedarfsplanung. Eine Konkretisierung der Massnahmen fand bis dato nicht statt. Es gilt auch festzuhalten, dass im Rahmen des aktuellen Systems mögliche Regulierungsmassnahmen weitestgehend ausgeschöpft sind (z.B. Tarifsenkungen).
Nichtsdestotrotz hat der LKV, in Abstimmung mit dem Ministerium für Gesellschaft, im 2. Halbjahr 2024 weitere Konkretisierungsmassnahmen im Zusammenhang mit den jährlich steigenden Medikamentenkosten erstellt. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden vom Ministerium grösstenteils abgelehnt, mit Ausnahme des Themas der Selbstdispensation, das erneut an den LKV zurückgegeben wurde.
Der LKV wird weiterhin aktiv an der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens mitarbeiten, sieht hier jedoch eine gemeinschaftlich gesellschaftliche Verantwortung, welche er von allen Akteuren im Gesundheitswesen einfordert. Um die steigenden Gesundheitskosten zu stabilisieren ist es unabdingbar, dass die Bevölkerung verstärkt eingebunden und sensibilisiert wird und das generell neue Wege angedacht und beschritten werden.
Personelle Veränderungen
Anfang 2025 hat sich Karin Zech-Hoop entschied, die FKB als Geschäftsführerin zu verlassen und damit auch ihre Mitgliedschaft als stv. Präsidentin im LKV Vorstand aufzugeben. Sabine Frei-Wille, Präsidentin FKB, stellte sich anlässlich der Delegiertenversammlung zur Übernahme dieser wichtigen Aufgabe ad interim zur Verfügung und wurde einstimmig gewählt.
Unverändert blieb die Vorstandsmitgliedschaft von Anita Conrad, welche für eine weitere Amtsperiode von 4 Jahren als Vertreterin der FKB einstimmig bestätigt wurde.

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