Aus dem Triesenberger  Gemeinderat

Rathaus Triesenberg

Zusammenfassung der Sitzung vom 17.Juni 2025

Genehmigung Jahresrechnung 2024

Der Gemeinderat nimmt den Revisionsbericht zur Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis und genehmigt die Gemeinderechnung 2024. Er erteilt der Gemeindekasse Entlastung.

Die Gesamtrechnung schliesst mit einem Verlust von CHF 2.01 Mio. Dies führt zu einem Rückgang der Finanzreserven. Gegenüber dem Voranschlag schliesst die Gesamtrechnung um CHF 87 000 schlechter ab.

Die Erfolgsrechnung der Gemeinde rechnet mit einem Gewinn von CHF 0.99 Mio. ab und somit CHF 0.45 Mio. besser als budgetiert.

Der betriebliche Ertrag ist um CHF 0.52 Mio. schlechter als budgetiert. Die grössten Abweichungspositionen sind bei den „Sonstigen betrieblichen Erträgen“ zu verbuchen.

Der betriebliche Aufwand liegt um CHF 0.48 Mio. tiefer als budgetiert, insbesondere die Position „Baulicher Unterhalt durch Dritte“ fällt tiefer aus als budgetiert.

Das Finanzergebnis schliesst mit einem Gewinn von CHF 0.32 Mio.

Es wurden rund CHF 0.81 Mio. Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen ausbezahlt.

Die Nettoinvestitionen lagen bei CHF 5.36 Mio. Der Voranschlag wird um CHF 0.42 Mio. überschritten. Es waren zwei grössere Projekte in der Umsetzung: Tiefbau – Strassenbauprojekt Bodastrasse Etappe 1, Hochbau – Fertigstellung Blaulichtorganisationen. Im Geschäftsjahr wurden zudem noch Anschaffungen von Fahrzeugen (Atemschutz- und Logistikfahrzeug, Kommunalfahrzeug und Salzstreuer) von CHF 0.33 Mio. getätigt.

Die Gemeinde ist verpflichtet, die Fremdfinanzierung für die Sanierung und Erweiterung der Sportanlage Leitawis von CHF 1.1 Mio. und den Kauf der IPAG-Liegenschaft von CHF 1.8 Mio. in den kommenden Jahren zurückzuzahlen.

Genauere Details sind in der nächsten Dorfspiegelausgabe ersichtlich.

Konzept Parkplatzbewirtschaftung Triesenberg

Die Gemeinde Triesenberg verfügt über rund 1 900 öffentliche Parkplätze, welche sich über das gesamte Gemeindegebiet verteilen, vom Zentrum in Triesenberg bis hin zu den touristisch stark frequentierten Gebieten wie Malbun, Steg und Gaflei. Derzeit sind diese Parkflächen nicht bewirtschaftet.

Insbesondere an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferienzeiten kommt es im Winter regelmässig zu Engpässen bei der Parkplatzverfügbarkeit. Dies führt zu erhöhtem Suchverkehr, Belastung der Siedlungsgebiete durch ausweichenden Individualverkehr sowie zu Wildparkierungen auf nicht vorgesehenen Flächen.

Ein wirksames Parkraummanagement ist daher notwendig, um die bestehende Infrastruktur effizienter zu nutzen, die Lenkung des Verkehrs zu verbessern und eine nachhaltige Lösung für den ruhenden Verkehr in der Gemeinde zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Einheimischen, Tagesgästen, Touristen, dem öffentlichen Verkehr und den lokalen Betrieben zu finden.

Seitens verschiedener Interessensgruppen wurde ein Konzept zur Parkraumbewirtschaftung ausgearbeitet. Es orientiert sich grundsätzlich an den Vorgaben des landesweiten Parkraum-bewirtschaftungskonzepts, berücksichtigt jedoch gezielt die spezifischen lokalen Gegebenheiten von Triesenberg.

Die Umsetzung soll bewusst etappenweise erfolgen, damit erste Massnahmen zeitnah umgesetzt und Erfahrungen gesammelt werden können, während weitere Ausbauschritte abhängig von Budget, Bedarf und Infrastrukturentwicklung (z. B. Bushaltestelle Leitawis) erfolgen. Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Kenntnis und befürwortet die Weiterbearbeitung.

Zonenplanänderung Malbun und Anpassung Bauordnung Malbun

Der Zonenplan für das Gebiet Malbun stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1967. Eine massgebliche Ergänzung erfolgte 1976 durch Ergänzung des Zonenplans mit den Gefahrenzonen auf der Grundlage der Gefahrenkarte von 1975. Im Zonenplan ist eingangs Malbun eine grossflächige Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) ausgewiesen.

In dieser befinden sich unter anderem die Talstation der Bergbahnen, eine grosse öffentliche Parkierungsanlage sowie ein Holzschnitzelheizkraftwerk. 2014 wurde in dieser Zone auch das Hotel Jufa erstellt. In Malbun besteht eine Knappheit an Personalwohnungen für Angestellte der Hotellerie und anderen Tourismusbranchen, insbesondere in solchen mit saisonal schwankenden Beschäftigtenzahlen. Aus diesem Grund ist in Malbun östlich des Hotels JUFA ein Personalhaus geplant. Das Vorhaben bedingt eine Anpassung des Zonenplans Malbun sowie der Bauordnung Malbun.

Mit der Teilrevision des Zonenplans werden die erforderlichen nutzungsplanerischen Voraussetzungen für das geplante Personalhaus geschaffen. Bei dieser Gelegenheit soll auch das sich heute in der ZöBA befindende Hotel Jufa einer auf die Nutzung bezogenen und korrekten Zone zugwiesen werden. Die Anpassung des Zonenplans Malbun beschränkt sich auf die erforderlichen Anpassungen zur Realisierung des geplanten Personalhauses sowie der nachträglichen Zonenzuweisung des Hotels Jufa.

Der Gemeinderat beschliesst aufgrund Art. 10 und 12 des Baugesetzes die Änderung des Zonenplans Malbun und aufgrund von Art. 10 und 11 des Baugesetzes die Änderung der Bauordnung Malbun.

Grosssteg Zentrum / Erstellung Infrastrukturgebäude mit WC

Am 12. September 2023 hat der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Strassenraumgestaltung im Zentrum Grosssteg beschlossen, im geplanten Infrastrukturgebäude eine öffentliche Toilette in Kombination mit der Bushaltestelle zu realisieren.

 Im Zuge des Umbaus des Fassungsbauwerks am Milbunerbach werden Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt, durch die das Gefährdungspotenzial verringert werden kann. Nach aktuellem Kenntnisstand lässt sich die Gefährdung von „erheblich“ (rote Ge- fahrenzone) auf „mittel“ (blaue Gefahrenzone) reduzieren. Damit ist der Bau des geplanten Infrastrukturgebäudes unter Einhaltung entsprechender Objektschutzmassnahmen grundsätzlich möglich.

Gemäss Einschätzung des Amtes für Hochbau und Raumplanung ist eine öffentliche Toilette auf dem betreffenden Strassengrundstück innerhalb des gesetzlichen Gewässerabstands weder zonenkonform noch standortgebunden und somit nicht bewilligungsfähig. Auch das Amt für Tiefbau und Geoinformation sieht als Eigentümerin der Strasse kein Bedürfnis, eine Ausnahmebewilligung für ein WC zu beantragen. Für die Bushaltestelle und den Technikraum des Fassungsbauwerks hingegen wird die Standortgebundenheit anerkannt.

Vor diesem Hintergrund regt der Gemeinderat an, im geplanten Infrastrukturgebäude dennoch eine öffentliche Toilette zu integrieren. Man ist sich bewusst, dass sich das Grundstück im Eigentum des Landes befindet. Dennoch ist der Gemeinderat der Überzeugung, dass gute Gründe für eine Ausnahme von den geltenden Regelungen sprechen – insbesondere deshalb, weil mit der Bushaltestelle und dem Technikraum bereits zwei standortgebundene Nutzungen vorliegen und die Toilette ein weiteres nachvollziehbares öffentliches Bedürfnis abdeckt.

Aus Sicht des Gemeinderates stellt die Integration einer Toilette eine bürgernahe, funktionale und sinnvolle Ergänzung des Infrastrukturgebäudes dar. Sie liegt klar im öffentlichen Interesse und trägt dazu bei, die Funktionalität des gesamten Areals auf einfache Weise aufzuwerten und abzurunden.

Erneuerung Wasserleitung Sennwisstrasse / Arbeitsvergaben

Die Wasserleitung in der Sennwisstrasse wurde in den letzten Jahren im Bereich des Grundstücks Nr. 4412 mehrmals repariert. Der Wasserverlust und das Schadenspotential für die Liegenschaft unterhalb der Strasse sind immer sehr hoch. Bei fast allen Einsätzen für die Reparaturen musste ein Provisorium zur Sicherstellung der Wasserversorgung erstellt werden.

Der Gemeinderat genehmigt die Umsetzung für die Erneuerung der Wasserleitung Sennwisstrasse Grundstücke Nr. 1503 bis 1506 und vergibt folgende Aufträge:

– Baumeisterarbeiten zu CHF 30 790.35 an die Ludwig Schädler Bauunternehmung AG

– Belag und Pflästerungen zu CHF 19 525.95 an die Bühler Bauunternehmung AG

– Vernehmlassungsbericht:  Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Strassengesetzes (StrassenG) zur Kenntnis. Aufgrund dessen, dass die Gemeindestrassen nicht vom Geltungsbereich des Strassengesetzes umfasst werden, wird auf eine Stellungnahme verzichtet.

Forderung Tempo 30 Zone Dorfzentrum

Die Elternvereinigung Triesenberg forderte bei der Gemeinde mit einem Schreiben, auf den Landstrassen im Bereich des Dorfzentrums das Tempo auf 30 km/h zu reduzieren.  Ihr zentrales Anliegen ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg sowie für weitere schwächere Verkehrsteilnehmer wie ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Eltern sehen die derzeitige Situa- tion mit teilweise überhöhten Geschwindigkeiten und unübersichtlichen Fussgängerübergängen als unzureichend sicher an. Der Gemeinderat nimmt die Forderung der Elternvereinigung Triesenberg zur Kenntnis. Geeignete Massnahmen sollen aber erst mit der geplanten Strassensanierung geprüft und allenfalls umgesetzt werden.

Information zu aktuellen Baugesuchen

Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Einfamilienhaus mit Neuinstallation Photovoltaikanlage, Allmeina
Robert Beck, Ruggell

Neuinstallation Luftwärmepumpe, Rotaboda

Wolfgang Mildner, Wislistrasse 11

Es wird darauf hingewiesen, dass das vollständige Gemeinderatsprotokoll erst an der darauffolgenden Gemeinderatssitzung genehmigt wird.