Leserbrief von Herbert Elkuch, Platte 44, Schellenberg
IGV der WHO: Schweiz: «Vorbehalt bezüglich des Umgangs mit Fehl- und Desinformationen» Liechtenstein: Landtag war gegen einen Vorbehalt
Bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurde neu der Umgang mit Fehl- und Desinformation eingebaut. Den Vertragsstaaten wurde freigestellt, diesen Passus zu übernehmen, abzulehnen oder mit einem Vorbehalt zu versehen.
Auszug im Wortlaut aus der Medienmitteilung des schweizerischen Bundesrates zur Übernahme der IGV von der WHO: «In der Schweiz gibt es indes keine spezifische gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Fehl- und Desinformation, wie er in den Anpassungen der IGV beschrieben wird. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, zum Umgang mit Fehl- und Desinformation in der Risikokommunikation einen Vorbehalt anzubringen. Die Schweiz wird eine objektive, wissenschaftliche Risikokommunikation weiterhin gewährleisten und die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte wie die Meinungsäusserungs-, die Medien- und die Wissenschaftsfreiheit wahren.»
Der Landtag wurde über die Einschränkung der freien Meinungsäusserung mit einer Petition informiert. Er wurde in der Bittschrift gebeten, der Regierung mitzuteilen, gegen diejenigen neuen Vorschriften, die für Liechtenstein nachteilig sind, Widerspruch einzulegen. Die beiden Grossparteien setzten sich nicht für die Wahrung des Grundrechtes der freien Meinungsäusserung ein und empfahlen der Regierung keinen Vorbehalt bei der WHO einzureichen. Aufgrund der Debatte folgerte die Exekutive, wir müssen die hinkende Kuh kaufen.
Nun steht fest, dass die Schweiz einen Vorbehalt und eine Erklärung zu Gesundheitsdiensten anbringt. Die Regierung hat bei den IGV das Recht, gegen die Mehrheit des Landtages einen Vorbehalt bei der WHO einbringen. Sie darf die Wortmeldungen der FBP- und VU-Regierungsparteien ignorieren und auf die Forderung der Petitionäre, der Opposition und vieler besorgter Bürger eingehen. Bei der Vaterlandumfrage stimmten von fast 2000 Teilnehmern 64% für einen Widerspruch. Informationen zu den IGV: Bürgerforum Liechtenstein.
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