Forum: Leserbrief von Info-Plattform: www.buergerforum – René Bütler, Schellenberg
Der Schweizer Bundesrat hat am 20. Juni 2025 den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zugestimmt – jedoch mit Vorbehalten. Besonders beim Thema „Desinformationsbekämpfung“ betonte die Schweiz, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, und bekräftigte die Meinungs-, Medien- und Wissenschaftsfreiheit – ein wichtiger Schutz in einer Demokratie.
Liechtenstein handelte ganz anders: Die Regierung informierte im Vorfeld, obwohl genug Zeit zur Verfügung war, weder transparent noch umfassend. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand, wie in der Schweiz, nicht statt. Sie verzichtet auf jegliche Vorbehalte, selbst dort, wo einige Staaten bedenken anmelden. Warum soll Liechtenstein alles akzeptieren, was differenziert betrachtet werden sollte?
Die IGV sind kein harmloses Abkommen. Sie betreffen Souveränität, Grundrechte und Selbstbestimmung im Krisenfall.
Zudem wird der „freiwillige“ Charakter der WHO-Empfehlungen durch institutionelle Mechanismen und Erwartungshaltungen stark relativiert. De facto entsteht eine indirekte Verpflichtung, mit unabsehbaren politischen und wirtschaftlichen Folgen bei Nichteinhaltung.
Was bedeutet das für unser politisches System? Wenn Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, nicht richtig informiert zu werden, wächst das Misstrauen. Sind die geplanten Änderungen mit Verfassungsprinzipien wie Verhältnismässigkeit und Subsidiarität vereinbar?
Ich glaube, beide, Opposition und Regierung resp. vormaliger Landtag haben die Tragweite dieses Vertrags im Vorfeld unterschätzt und sich nun kurzfristig in die Materie einzulesen
begonnen. Erst in den letzten Monaten, wo sich durch wiederkehrende Leserbriefe zum Thema auch ein ansehnlicher Teil der Bevölkerung Liechtensteins zu interessieren begann, was hier auf sie zukommen wird, wenn hier einfach nur ein ja genickt wird, kamen doch einige Fragezeichen auf.
Eine Volksabstimmung wäre zum früheren Zeitpunkt möglich gewesen.
Ich appelliere an unsere Volksvertreter und die Regierungsmitglieder: Treten Sie für Transparenz, Eigenverantwortung und demokratische Entscheidungsfreiheit ein. Fordern Sie von der Regierung:
- einen Widerspruch oder Vorbehalt zu den IGV-Änderungen bis 19. Juli 2025,
- sowie den Verzicht auf die Unterzeichnung des Pandemievertrags.
Es geht nicht um Ideologie, sondern um die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Staates.