Leserbrief von Jochen Hadermann, Triesen
Praktisch jedermann geht wohl davon aus, dass es (bald) eine neue Pandemie geben wird. Ausgerufen würde diese gemäss den neuesten Bestimmungen des Pandemievertrags und der IGV durch den Generaldirektor der WHO. Der Entscheid geschieht nach seinem eigenen Ermessen.
Die etwas abgeschwächten Versionen der beiden Verträge machen deutlich, dass der Widerstand gegen die diktatorische, undemokratische WHO weltweit wächst. Das zeigt auch der Austritt der USA per 1.1.2026.
Liechtenstein täte gut daran, gegen verschiedene neue IGV-Regeln Widerspruch einzulegen. Landtag und Regierung vergeben sich dabei nichts. Sie zeigen aber, dass sie in der Lage sind, auf neue Verhältnisse zu reagieren und ihre bisherige Haltung zu revidieren. Das auch unter Berücksichtigung des wachsenden Widerstands in der Bevölkerung. –
Widerspruch einzulegen ist insbesondere beim Thema Risikokommunikation gemäss Anhang 1 mit seiner Forderung nach einem Vorgehen gegen Fehl- und Desinformation. Damit greift die WHO in das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit ein. Der Weg zur Zensur ist vorprogrammiert. – Art. 13 beinhaltet weit formulierte Begriffe, die für die Zukunft nichts Gutes erahnen lassen. Auch hier wäre vorsichtshalber Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für Art. 44 und 44bis um sich vor grossen Finanzverpflichtungen zu schützen.
Es gibt sicher noch weitere einzelne Artikel, bei denen ein Widerspruch notwendig und sinnvoll ist. Das kann in einer offenen Landtagsdebatte geklärt werden. Diese wird berücksichtigen, dass wir via Zollvertrag dem umfassenden Epidemiegesetz verpflichtet sind. Eine unkritische Übernahme von zell- und genbasierten Therapien ist dort sicher nicht vorgesehen. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass auch INTERPHARMA, der mächtige Interessenverband der Pharma- und Impfindustrie, dem Bundesrat empfiehlt, Widerspruch einzulegen.