Leserbrief von Herbert Elkuch, Schellenberg
Liechtenstein ist Vertragsstaat der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Die IGV sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die IGV sind mit neuen Verpflichtungen erweitert worden, die aber nicht übernommen werden müssen.
Mit der im April eingereichten Petition wurde der Landtag gebeten der Regierung mitzuteilen: Die Regierung soll bis zum 19. Juli 2025 Widerspruch einlegen, gegen die am 1. Juni 2024 in Genf im Konsens (ohne Abstimmung) beschlossenen Änderungen, insbesondere gegen diejenigen neuen Vorschriften, die für Liechtenstein nachteilig sind.
Gemäss Artikel 63 (IGV 2005) können Ablehnungen und Vorbehalte die vor dem 19. Juli 2024 der WHO mitgeteilt wurden, jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Mit Widerspruch hätte man also jederzeit die für uns passenden Massnahmen übernehmen können, jedoch ohne die Gefahr sich Pflichten unterwerfen zu müssen. Das eMail an die Landtagsabgeordneten können sie im Internet auf «Bürgerforum Liechtenstein» oder igv.buergerforum.li einsehen.
Die Regierung gedenkt aktuell noch nicht, Abänderungen oder Vorbehalte bei der WHO anzumelden. Der Gesundheitsminister vertritt derzeit die Ansicht: Wir kaufen die ganze Kuh, auch wenn sie ein bisschen hinkt. Wird die Belastung durch die IGV zu gross, können wir die IGV kündigen. Anstatt eine hinkende Kuh kaufen, ohne zu wissen was sie am Ende kostet, kann die Regierung noch bis zum 19. Juli 2025 NEIN zu diesem Kuhhandel sagen.