Frage von Abgeordnete Heeb-Kindle Carmen zum Thema:
Nutzen des IWF-Beitritts für Liechtenstein

Der Beitritt Liechtensteins zum Internationalen Währungsfonds, IWF, wurde 2023 vom Stimmvolk mehrheitlich gutgeheissen und von der Regierung und der FMA als wichtiger Schritt zur internationalen wirtschaftlichen Vernetzung und Stärkung der Finanzstabilität kommuniziert. Dennoch wird in den sozialen Medien, aber auch in einzelnen Rückmeldungen aus der Bevölkerung wiederholt Kritik geäussert, insbesondere im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit, mögliche Verpflichtungen und den konkreten Nutzen für Liechtenstein.
Meine vier Fragen:
Welche konkreten Auswirkungen oder positiven Entwicklungen hat der IWF-Beitritt seit dem offiziellen Beitritt Liechtensteins bereits ausgelöst?
Nach dem IWF-Beitritt von Liechtenstein im Oktober 2024 konnten, aufgrund der kurzen Zeit, lediglich erste Erfahrungen gesammelt werden. Dennoch können bereits einige konkrete Beispiele aufgeführt werden.
Die erste und die wohl wichtigste positive Entwicklung ist, dass Liechtenstein seit seinem Beitritt zum IWF nun als Land über einen sogenannten Lender of Last Resort verfügt, also einen Kreditgeber letzter Instanz im Krisenfall. Dies hat die Resilienz und Stabilität unseres Landes erhöht, auch wenn das in der Praxis hoffentlich nie gebraucht wird.
Zweitens konnten bereits Erfahrungen mit der Förderung der Reputation unseres Wirtschaftsstandortes gemacht werden. Im ersten Artikel-IV-Bericht zu Liechtenstein vom Frühjahr 2025 wurde die liechtensteinische Volkswirtschaft detailliert analysiert und gesamthaft klar positiv beschrieben. Der Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Liechtenstein konnten sich so international sehr gut präsentieren. Der IWF-Beitritt wurde auch im letzten Ratingbericht von S&P Global ausdrücklich gelobt.
Ein weiteres Ziel des IWF-Beitritts war die weitere Stärkung der engen Zusammenarbeit mit der Schweiz in diesem Bereich. Kurz nach dem Beitritt ist Liechtenstein der schweizerischen Stimmrechtsgruppe beim IWF beigetreten. Diese Zusammenarbeit ist sehr gut angelaufen. Ab August wird Liechtenstein erstmals für ein Jahr mit einem eigenen Vertreter im Büro der schweizerischen Stimmrechtsgruppe in Washington D.C. vertreten sein. Diese Stelle wird, als Personal einer Stimmrechtsgruppe, vom IWF selber finanziert. Dazu hat die Regierung einen Experten der FMA nominiert. Die direkte Vertretung in der Stimmrechtsgruppe wird Liechtenstein dabei helfen, einen möglichst hohen Nutzen aus der der IWF-Mitgliedschaft zu ziehen und auch die entsprechende Expertise innerhalb der Landesverwaltung weiter zu stärken.
Weiter war es ein erklärtes Ziel des IWF-Beitritts, durch die Teilnahme an IWF-Tagungen unsere Aussenwirtschaftspolitik zu stärken und mehr Kontakte zu Entscheidungsträgern zu ermöglichen. Gerade als Kleinstaat und in der aktuellen Lage mit hoher globaler Unsicherheit und wachsenden Handelsbarrieren sind solche Möglichkeiten für Liechtenstein wichtig. Konkret haben die zahlreichen, insbesondere bilateralen Gespräche gezeigt, welche im Rahmen der diesjährigen Frühlingstagung des IWF organisiert werden konnten, wie wertvoll der IWF als Plattform ist.
In welchen Bereichen hat Liechtenstein durch die IWF-Mitgliedschaft bisher profitiert?
Abgesehen von den bereits erwähnten Bereichen kann die Verbesserung der makroökonomischen Statistiken als konkreter Bereich genannt werden, in dem Liechtenstein profitiert.
Der Aufbau von weiteren makroökonomischen Standardindikatoren war auch unabhängig von der IWF-Mitgliedschaft bereits seit längerem ein Ziel der Regierung, denn diese sollen im In- und Ausland zu einem besseren Verständnis der liechtensteinischen Volkswirtschaft beitragen, sind wichtig für die Glaubwürdigkeit des Wirtschaftsstandortes und tragen zu evidenzbasierten politischen Entscheidungen bei.
Zur Umsetzung dieses Ziels kann Liechtenstein dank der IWF-Mitgliedschaft auf die Expertise und Hilfe des IWF zurückgreifen. Dabei leistet der IWF konkrete technische Unterstützung und Beratung an das Amt für Statistik und eine eingesetzte Koordinationsgruppe. Dies geschieht auf eigene Kosten des IWF.
Welche Verpflichtungen bestehen gegenüber dem IWF aktuell und wie werden diese in der Praxis erfüllt?
Die Verpflichtungen sind im Übereinkommen zum IWF oder in den beiden Berichten und Anträgen, welche die Regierung vor dem IWF-Beitritt erstellt hat, aufgeführt. Als Auswahl können die folgenden Punkte genannt werden:
Die IWF-Mitgliedsländer sind verpflichtet, die sogenannte Quote zu hinterlegen und sich so am Fonds zu beteiligen. Bei dieser Einlage handelt es sich um eine Währungsreserve, welche dem Land gehört und jederzeit abrufbar ist. Liechtenstein hat seine Quote beim IWF nach dem Beitritt hinterlegt. Dazu sind Details in der Medienmitteilung vom 15. April 2025 sowie in der Beantwortung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser vom Landtag im Mai zu finden.
Während Liechtenstein zur ersten Hinterlegung dieser Quote verpflichtet war, besteht keine Pflicht zu einer Erhöhung der Quote. Bei den regelmässigen sogenannten Allgemeinen Quotenüberprüfungen des IWF können alle IWF-Mitgliedsländer aber das Recht zur Erhöhung ihrer Quoten erhalten.
Im finanziellen Bereich ist weiter zu erwähnen, dass keinerlei Pflicht dazu besteht, einen Kredit beim IWF in Anspruch zu nehmen.
In Art. IV des Übereinkommens zum IWF haben sich des Weiteren alle IWF-Mitgliedsländer verpflichtet, an den sogenannten Artikel-IV-Konsultationen teilzunehmen. Dabei handelt es sich um jährliche Dialoge mit allen Ländern zum Zweck der Beobachtung und Analyse von konjunkturellen und wirtschaftspolitischen Entwicklungen. Wie schon in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt wurde, konnte Liechtenstein dies bereits ein erstes Mal erleben und positiv nutzen. Hier ist zudem anzufügen, dass keinerlei Verpflichtungen bestehen, den Empfehlungen des IWF aus diesen Konsultationen zu folgen.
Eine weitere Verpflichtung ist die Bereitstellung von relevanten Informationen und Statistiken an den IWF. Dabei handelt es sich um öffentlich verfügbare, aggregierte Daten über die Volkswirtschaft.
Wie wird die Regierung über die Zusammenarbeit mit dem IWF informieren?
Die Regierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin transparent und regelmässig über die Zusammenarbeit mit dem IWF informieren, sei es beispielsweise mittels Medienmitteilungen, der Beantwortung kleiner Anfragen oder der Veröffentlichung der IWF-Berichte auf der Regierungswebseite.
Frage von Abgeordneter Vogt Thomas zum Thema:
unverwaltete beziehungsweise verwaiste Rechtsträger

Die Europäische Union plant bis 2026 die Einführung einer sogenannten EU-Wallet, einer digitalen Brieftasche für alle Bürger der Mitgliedstaaten. Sie soll unter anderem Personalausweis, Führerschein, Gesundheitsdaten, Zeugnisse, Zahlungsdaten und digitale Vollmachten enthalten. Gleichzeitig wird der digitale Euro vorbereitet und es bestehen Pläne zur Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters zur Erfassung privater Ersparnisse und Sachwerte.
Die EU-Kommission betont, dass erheblicher Kapitalbedarf bestehe, Beispiel «ReArm Europe» rund EUR 800 Mia. Dieser soll auch durch die Mobilisierung ungenutzter Ersparnisse der Bürger gedeckt werden.
Mit der eID will die Regierung in eine ähnliche Richtung. Alles soll auf unsere Smartphones.
Meine vier Fragen:
Wie beurteilt die Regierung die mit der Einführung der eID.li verbundenen Risiken im Hinblick auf Datenschutz?
Es werden vielfältige Massnahmen gesetzt, um die Risiken im Hinblick auf den Datenschutz so gering wie möglich zu halten. Die Informationen und rechtlichen Hinweise zur eID.li sind auf der Website der LLV veröffentlicht. Der Einsatz der eID erfolgt DSGVO-konform; die Prinzipien des Datenschutzes – Rechtmässigkeit, Datensparsamkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Integrität und Vertraulichkeit, etc. – werden gewahrt.
Konkret werden in der eID.li-App kryptografische Schlüssel und technische Informationen verwaltet, um einen sicheren Anmeldevorgang zu garantieren. In der eID.li-App sind mit Ausnahme der digitalen Nachweise, die sogar bei einem Netzausfall verfügbar sein müssen, keine Personendaten gespeichert. So werden die Privatsphäre und persönliche Daten vor Missbrauch geschützt. Sämtliche Daten, welche im Zusammenhang mit eID.li verwaltet und eingesetzt werden, befinden sich auf IT-Systemen der Landesverwaltung oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus werden zudem regelmässig Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests durchgeführt. Es besteht somit ein grösstmöglicher Schutz der Daten.
Mit welchen konkreten Massnahmen setzt sich die Regierung dafür ein, der missbräuchlichen Nutzung personenbezogener Daten vorzubeugen?
Zu den konkreten Massnahmen der Regierung kann auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen werden.
Inhaber einer eID.li sind zudem auch selbst für die Sicherheit ihrer Daten verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass Unberechtigte keine Möglichkeit erhalten, die eID.li-App zu benutzen. Der PIN und das Passwort sind streng geheim zu halten.
Die eID.li ist die persönliche digitale Identität und darf nur vom berechtigten eID.li Inhaber verwendet werden. Es ist untersagt, die eID.li einer anderen Person zum Gebrauch zu überlassen, z.B. durch Aushändigung des Mobilgeräts unter Preisgabe von PIN oder Passwort.
Welche Dienste will die Regierung in Zukunft mit der eID.li auf unseren privaten Smartphones verknüpfen?
Die vom Abgeordneten in der Einleitung genannte EUDI-Wallet und die eID.li sind zwei voneinander unabhängige Dienste, auch wenn geplant ist, die EUDI-Wallet in dieselbe App wie die eID.li zu integrieren.
Die eID.li ist eine Login-Methodik, welche für elektronische Diensten zum Login verwendet werden kann, aber nicht dauernd verknüpft ist. Die eID.li ist auch nicht explizit an ein privates Smartphone gebunden. So können auch geschäftliche Smartphones und Tablets eingesetzt werden. Die eID.li dient als elektronisches Identifikationsmittel in allen Fällen, in denen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden eine eindeutige Identifizierung erforderlich ist.
Die EUDI-Wallet soll eine sichere und vertrauenswürdige Möglichkeit für digitale Nachweise und zur Identifizierung von Personen bieten. Personen soll es damit ermöglicht werden, im elektronischen Geschäftsverkehr sichere und vertrauenswürdige Nachweise erbringen und elektronische Signaturen erstellen zu können. Die Inhaber bzw. Benutzer der EUDI-Wallet sind selbst für die Verwaltung von digitalen Nachweisen verantwortlich, es handelt sich hierbei um eine sogenannte Self-Sovereign Identity. Die Benutzer haben somit die alleinige Kontrolle über ihre persönlichen Daten aus der EUDI-Wallet.
Wo werden diese Daten gespeichert?
Die Personendaten befinden sich auf den IT-Systemen der Landesverwaltung. Die sogenannten Backend-Systeme für die eID.li-App, auf denen Daten verarbeitet, jedoch nicht gespeichert werden, befinden sich alle im EWR.
Die eID.li-App bezieht ausschliesslich den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum einer Person beim Start der App aus dem Register der Landesverwaltung und übergibt diese Angaben bei der Anmeldung und nach erfolgter Freigabe durch die Person an die jeweiligen Dienste. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und können von Dritten weder eingesehen noch gestohlen werden.
Mit Ausnahme von digitalen Nachweisen, die selbst bei einem Netzausfall verfügbar sein müssen, werden keine Personendaten in der eID.li-App gespeichert. Bei jeder Anmeldung bei einem elektronischen Dienst bezieht die eID.li-App Personendaten aus dem Register der Landesverwaltung und gibt sie nur für genau diese Anmeldung weiter, ohne sie zu speichern.
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