Kleine Anfragen an Regierungsrat Daniel Oehry

Regierungsrat Daniel Oehry

Frage von Abgeordneter Nägele Lino zum Thema:
Finanzhaushaltsverordnung Art. 48

Abgeordneter Nägele Lino Foto & Copyright: Eddy Risch.

In der Beantwortung meiner letzten Kleinen Anfrage im Mailandtag zur Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek hat die Regierung festgehalten, dass bei staatlichen Hochbauprojekten auch private Sponsoren oder Gemeinden zur Teilfinanzierung beigezogen werden können. Sie hat auch ausgeführt, dass dies im Fall eines durch den Landtag abgelehnten Ergänzungskredits eine Ausnahmesituation darstelle. Als Rechtsgrundlage wird Art. 48 der Finanzhaushaltsverordnung genannt.

Grundsätzlich stellt sich mir die demokratiepolitische Frage, ob es zulässig ist, dass staatliche Projekte in grösserem Umfang durch Drittmittel finanziert und dadurch in teurerer Form realisiert werden, ohne dass sich der Landtag nochmals mit dem Projekt befasst.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende drei Fragen an die Regierung:

  1. Gab es in der Vergangenheit staatliche Hochbauprojekte, bei denen Drittmittel in vergleichbarer Grössenordnung angenommen wurden, ohne dass der Landtag der Annahme dieser Gelder zustimmen konnte?
    Es gab bereits in der Vergangenheit staatliche Hochbauprojekte, bei denen Drittmittel angenommen wurden. Diese wurden dem Landtag dargelegt und mit der Genehmigung des Verpflichtungskredits zur Kenntnis gebracht.
  1. Wie wird sichergestellt, dass bei solchen Zuwendungen die demokratische Kontrolle über die Mittelverwendung und etwaige Mehrkosten durch den Landtag gewährleistet ist?
    Allfällige Beteiligungen Dritter an Hochbauprojekten des Landes, wie sie in Ausnahmefällen vorkommen können, finden bei der Genehmigung der Kredite entsprechende Berücksichtigung. Dies gilt auch für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Landesbibliothek, für welche gemäss den Berichten und Anträgen Nr. 43/2019 und Nr. 89/2023 Investitionskostenbeiträge der Standortgemeinde in Aussicht gestellt und diese Drittmittel im genehmigten Verpflichtungs- und Ergänzungskredit berücksichtigt wurden. Gemäss Art. 4 des Finanzhaushaltsgesetzes sind Kredite für jenen Zweck zu verwenden, für den sie bewilligt wurden. Dies gilt für Voranschlags- und Nachtragskredite gleichermassen wie für Verpflichtungs- oder Ergänzungskredite. In diesem Sinne werden Hochbauprojekte gemäss den in den Berichten und Anträgen dargelegten Form und im Rahmen der genehmigten Kredite umgesetzt.
  1. Sieht die Regierung Handlungs- oder Anpassungsbedarf hinsichtlich der parlamentarischen Mitwirkung bei der Annahme von Drittmitteln für staatliche Bauprojekte oder generell für staatliche Projekte?
    Im Bereich der staatlichen Hochbauprojekte sieht die Regierung keinen Handlungs- oder Anpassungsbedarf hinsichtlich der parlamentarischen Mitwirkung bei der Annahme von Drittmitteln und beurteilt die bestehenden gesetzlichen Grundlagen als angemessen.

Frage von Abgeordneter Nägele Lino zum Thema:
Bildungsabo im Zusammenhang mit Schulklassenausflügen

Abgeordneter Nägele Lino Foto & Copyright: Eddy Risch.

Mit dem neuen Bildungsabo der LIEmobil, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 allen in Liechtenstein wohnhaften Schülerinnen und Schülern und Lernenden kostenlos zur Verfügung steht, wird der öffentliche Verkehr gestärkt und die Familien finanziell entlastet. Das neue Angebot ist grundsätzlich sehr zu begrüssen.

In der praktischen Umsetzung stellen sich jedoch Fragen, unter anderem im Zusammenhang mit Schulklassenausflügen. Bislang bestand für Schulen die Möglichkeit, für solche Anlässe sogenannte Klassenabos zu beziehen. Diese haben eine unkomplizierte Organisation von Ausflügen mit dem öffentlichen Verkehr ermöglicht. Das neue Bildungsabo ist zwar kostenlos, wird jedoch individuell bezogen. Andernfalls droht bei einer Fahrt ohne gültiges Abo eine Busse. Dies könnte bei Klassenausflügen zu zusätzlichem organisatorischem Aufwand für Lehrpersonen führen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender vier Fragen:

  1. Wird es weiterhin möglich sein, für Schulklassenausflüge ein Klassenabo zu beziehen, wie dies bisher der Fall war?
    Das Klassenabo wird nicht mehr benötigt, da alle liechtensteinischen Schülerinnen und Schüler ab dem nächsten Schuljahr kostenlos fahren können.
  1. Falls ja, ist vorgesehen, dass auch dieses Klassenabo künftig analog zum Bildungsabo kostenlos angeboten wird?
    Siehe Frage 1.
  1. Falls nein, müssten bei Klassenausflügen künftig alle Schülerinnen und Schüler individuell überprüft werden, ob sie über ein gültiges Bildungsabo verfügen?
    Bei Kindergarten- und Primarschulklassen aus Liechtenstein werden bei Kontrollen lediglich die Lehr- und Begleitpersonen kontrolliert. Die Gruppenreservation reicht als Fahrschein für die Schulklasse aus. Bei den Schülern der weiterführenden Schulen ist davon auszugehen, dass sie sich sowieso ausweisen können, da sie das kostenlose Schülerabo häufig für den Schulweg benötigen.
  1. Gibt es Überlegungen, Lehrpersonen bei der Begleitung von Schulklassen ebenfalls vom Fahrpreis zu befreien?
    Nein. Für das Lehrpersonal und Begleitpersonen von Schulklassen werden die Kosten von den jeweiligen Schulen getragen.

Frage von Abgeordnete Haldner-Schierscher Manuela zum Thema:
Psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern

Abgeordnete Haldner-Schierscher Manuela

Im Rahmen eines Projekts zur psychischen Gesundheit am liechtensteinischen Gymnasium wurde im Auftrag des Schulamts eine Befragung durchgeführt, deren Ergebnisse auf ein insgesamt positives Schulklima und ein hohes Mass an Lebenszufriedenheit hinweisen würden. Gleichzeitig zeigen die Resultate aber auch eine erhebliche Belastung durch Stress und Leistungsdruck. Die Nutzung sozialer Medien wird ebenfalls als bedeutender negativer Einflussfaktor auf das psychische Wohlbefinden identifiziert.

Auffallend sind auch die geschlechtsspezifischen Unterschiede beim Auftreten von Stress, Sorgen und psychoaffektiven Beschwerden. Fachpersonen aus unterschiedlichsten Fachbereichen weisen bereits seit längerer Zeit auf diese zunehmenden und besorgniserregenden Entwicklungen hin. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende fünf Fragen:

  1. Wie beurteilt die Regierung die Diskrepanz aus der Befragung am liechtensteinischen Gymnasium zwischen den positiv bewerteten Selbsteinschätzungen der Jugendlichen und den Hinweisen auf erhebliche Belastungen und Folgeerkrankungen durch Stress und Leistungsdruck aus fachlicher Sicht?
    Die Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zeigt, dass Schülerinnen und Schüler trotz hoher Lebenszufriedenheit häufig unter schulischem Stress leiden. Diese Diskrepanz verweist auf eine hohe Leistungsbereitschaft bei gleichzeitig unzureichender Stressbewältigung. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse auch positive Aspekte: Die grosse Mehrheit der Schülerinnen und Schüler (86%) ist mit ihrem Leben eher bis sehr zufrieden, und knapp drei Viertel (72%) schätzen ihren Gesundheitszustand als gut oder ausgezeichnet ein. Auch das schulische Wohlbefinden ist insgesamt hoch. Besonders erfreulich ist, dass drei Viertel der Schülerinnen und Schüler eine mittlere bis hohe Selbstwirksamkeit aufweisen. Diese Rückmeldungen zeigen, dass trotz bestehender Belastungen viele Schülerinnen und Schüler auch über wichtige Ressourcen verfügen, die im Rahmen schulischer Gesundheitsförderung und mithilfe von vorbeugenden Präventionsmassnahmen gezielt gestärkt werden können.
  1. Ist seitens der Regierung geplant, auf Basis der Studienergebnisse eine übergeordnete Strategie oder Roadmap zu entwickeln, welche die Ursachen für Stressbelastung systematisch identifiziert und konkrete, evidenzbasierte Massnahmen zu deren Reduktion beziehungsweise Prävention vorsieht?
    Das Schulamt verfolgt mit dem Aufbau eines Monitorings zur psychischen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler in Liechtenstein eine langfristige Strategie. Eine Steuergruppe und die Arbeitsgruppe „Psychische Gesundheit“ entwickeln gemeinsam mit der Hochschule für soziale Arbeit der FHNW ein strukturiertes Vorgehen von der Datenerhebung bis hin zur Ableitung und Umsetzung von Massnahmen. Ab dem Schuljahr 2027/28 ist eine jährliche Datenerhebung Ziel, welche alternierend nach Zyklus gemäss Lehrplan durchgeführt wird. Begleitet werden soll diese Datenerhebung von einem Massnahmenkatalog und der Entwicklung definierter Kennzahlen zur Ableitung von möglichem Handlungsbedarf. Im laufenden Schuljahr 2024/25 wurden weitere Datenerhebungen im Zyklus 3, das heisst in allen Ober- und Realschulen, durchgeführt. Der Bericht dazu befindet sich derzeit in Ausarbeitung. In den nächsten beiden Schuljahren folgen entsprechende Erhebungen auf Zyklus 2 (SJ 2025/26) und Zyklus 1 (SJ 2026/27). Die vorgängig genannten drei Erhebungen bilden gemeinsam die sogenannte „Pilotphase“, die dem Aufbau des Monitorings dienen. Im Anschluss daran soll im SJ 2027/28 das Monitoring starten.
  1. Welche Ressourcen, personell, finanziell, konzeptionell, stehen aktuell den Schulen zur Verfügung, um Schüler/-innen mit psychischen Belastungen gezielt zu unterstützen, und wie wird deren Wirksamkeit evaluiert?
    Die personellen Ressourcen für die Schulsozialarbeit am Liechtensteinischen Gymnasium wurden auf das Schuljahr 2025/26 von 90% auf 105% aufgestockt.Es ist wichtig zu verstehen, dass die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nicht die alleinige Aufgabe der Schule ist. Nebst der Verantwortung, welche die Eltern tragen, handelt es sich hier auch um eine gesellschaftliche Aufgabe. In der Schule werden mit dem Modul „überfachliche Kompetenzen“ aus dem Lehrplan (LiLe) die Schülerinnen und Schüler beispielweise von den Lehrpersonen dabei begleitet, Kompetenzen zur Stärkung ihrer Resilienz zu erwerben.Mit dem aktuellsten Förderkonzept, das auch das Kontingent für die besonderen schulischen Massnahmen regelt, steht den Schulen eine breite Palette an Unterstützungs-Angeboten zur Verfügung. Ziel aller schulischer Massnahmen ist es, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler so früh als möglich zu erkennen, um sie gezielt zu unterstützen. Insbesondere die Schulische Heilpädagogik, der Schulpsychologische Dienst und die Schulsozialarbeit, die an jeder Schule vor Ort zur Verfügung stehen, tragen hier einen wichtigen Teil dazu bei.Geplant ist, das Förderkonzept im Jahr 2026 zu evaluieren. Für die Schulsozialarbeit ist eine zusätzliche Evaluation im Jahr 2027 geplant. Hier soll auch die Frage nach den Ressourcen evaluiert werden. Aktuell fehlen zum Teil die Ressourcen, um präventiv tätig zu werden.
  1. Wie wird sichergestellt, dass die schulischen Unterstützungsangebote, wie Vertrauenslehrpersonen, Schulsozialarbeit oder Vertrauensschüler/-innen, nicht nur bekannt sind, sondern auch niederschwellig, nicht stigmatisierend und aktiv in Anspruch genommen werden?
    Am Liechtensteinischen Gymnasium werden bestehende Angebote wie Vertrauenslehrpersonen, Schulsozialarbeit und Vertrauensschülerinnen und Vertrauensschüler aktiv bekannt gemacht, etwa durch Präsenz im Schulalltag, Vorstellung in den Klassen und Sichtbarkeit im Schulhaus. Die Angebote sind bewusst niederschwellig gestaltet und auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit ausgerichtet, um Stigmatisierung vorzubeugen. Die Schulsozialarbeit ist beispielsweise durch fixe Präsenzzeiten direkt an der Schule erreichbar und richtet sich offen an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Die Vertrauenslehrpersonen sind im Schulalltag präsent, bieten Gespräche an und nehmen sich bewusst Zeit für Anliegen. Die Vertrauensschülerinnen und Vertrauensschüler sind als Wahlfach organisiert, was ihre Rolle sichtbar macht und zusätzlich wertschätzt.Die Wirksamkeit der bestehenden Unterstützungsangebote wird laufend evaluiert und bei Bedarf werden die Massnahmen weiterentwickelt.
  1. Wie werden externe Fachstellen aus dem psychosozialen Bereich in die Weiterentwicklung der schulischen Gesundheitsförderung einbezogen, insbesondere in Bezug auf die Prävention und Begleitung psychischer Belastungen durch Leistungsdruck, Medienkonsum oder soziale Dynamiken?Externe Fachstellen aus dem psychosozialen Bereich werden am Liechtensteinischen Gymnasium in Vaduz gezielt in die schulische Gesundheitsförderung eingebunden, insbesondere bei der Prävention und Begleitung psychischer Belastungen. Die Zusammenarbeit erfolgt auch über die Schulsozialarbeit, die als Schnittstelle zu externen Angeboten fungiert. Im Rahmen der FHNW-Studie wurde zudem empfohlen, klare Abläufe und Zuständigkeiten im Umgang mit psychischen Belastungen zu definieren, auch im Zusammenspiel mit externen Partnern. Diese Empfehlung wird im Schuljahr 2025/26 umgesetzt. Ergänzend ist mit dem Gesundheitstag für Schülerinnen und Schülern ein Pilotprojekt mit einem externen Partner zur Förderung der sogenannten «Lebenskompetenzen» geplant, der bei erfolgreicher Durchführung verstetigt werden soll. Zudem wird im Oktober 2025 ein Schwerpunkttag zur Früherkennung psychischer Belastungen für Lehrpersonen und Schulmitarbeitende im Rahmen der internen Weiterbildung mithilfe externer Expertinnen und Experten umgesetzt.

Frage von Abgeordnete Heeb-Kindle Carmen zum Thema:
Bildungsstrategie 2025plus

Abgeordnete Carmen Heeb-Kindle

Im Zuge meiner bisherigen Auseinandersetzung mit der Bildungsstrategie 2025plus ergeben sich Anschlussfragen zu laufenden Reformprojekten wie der Frühförderung, dem PepperMINT-Angebot, dem Projekt «Learning Support Teams» und der Machergruppe «Attraktivität Lehrberuf». Trotz einzelner Fortschritte bleiben zentrale Punkte zur konkreten Umsetzung, Priorisierung und strategischen Verankerung offen. Mit den folgenden Fragen sollen Klarheit über den aktuellen Stand sowie die geplante Weiterentwicklung dieser Massnahmen geschaffen werden, insbesondere mit Blick auf deren Verbindlichkeit, Ressourcenplanung und Wirkung. Ziel ist es, die Transparenz im Reformprozess zu stärken und allfällige politische Weichenstellungen frühzeitig zu erkennen.

Meine fünf Fragen:

  1. In der Antwort zur Frühförderung wird auf die Erstellung eines bereichsübergreifenden Grundlagenpapiers verwiesen. Ist in diesem Papier die Einführung einer verpflichtenden und unentgeltlichen Frühförderung explizit vorgesehen und wann ist mit einer Vorlage für politische Entscheide zu rechnen?
    Das Grundlagenpapier zur frühen Kindheit, welches derzeit zwischen dem Amt für Soziale Dienste, dem Amt für Gesundheit und dem Schulamt erarbeitet wird, soll in einem nächsten Schritt auf Ministeriumsebene besprochen werden. Das konkrete weitere Vorgehen und etwaige Massnahmen werden nach Verabschiedung des Grundlagenpapiers festgelegt.
  1. Welche strategischen Schritte sind vorgesehen, um das PepperMINT-Angebot dauerhaft im Bildungsplan zu verankern und dessen Zugänglichkeit auch für Schülerinnen und Schüler aus weniger zentral gelegenen Gemeinden sicherzustellen?
    Die Förderstiftung MINT Initiative Liechtenstein «pepperMINT», ist ein freiwilliges Angebot für die Schulen Liechtenstein. Durch die Leistungsvereinbarung zwischen der Förderstiftung und der Regierung für die Jahre 2022-2026, erbringt die Förderstiftung die in der Vereinbarung definierten Leistungen. Die Zugänglichkeit für Schülerinnen und Schüler ist mit der zentralen Lage garantiert. Das pepperMINT ist von allen Gemeinden aus gut erreichbar.
  1. Der Bericht der Machergruppe «Attraktivität Lehrberuf» liegt seit Frühjahr 2025 vor und wurde der Regierung übergeben. Wann ist konkret vorgesehen, die Bewertung der Empfehlungen und die daraus abgeleiteten Umsetzungsschritte dem Landtag und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in welcher Form soll dies erfolgen?
    Die Regierung hat den Bericht der Machergruppe im Frühjahr 2025 zur Kenntnis genommen und in weiterer Folge veröffentlicht. Das Schulamt wurde von der Regierung beauftragt, die von der Machergruppe priorisierten Massnahmen aus dem Bericht der Machergruppe zu analysieren und der Regierung bis zum Sommer 2025 konkrete Vorschläge für deren Umsetzbarkeit und Wirkung vorzulegen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Konsultationen mit der Machergruppe, den Lehrpersonenvereinen und den Schulleitungen abgeschlossen und der Bericht an die Regierung befindet sich in Ausarbeitung.
  1. Wie wird sichergestellt, dass die bestehenden 70 Wochenlektionen ausreichen, um den Bedarf aller öffentlichen Schulen im Rahmen des Learning-Support-Team-Projekts zu decken, und nach welchen Kriterien erfolgt eine Priorisierung bei Engpässen?
    Das Projekt «Learning Support Teams» startet mit dem Schuljahr 2025/2026 in die vierjährige Projektphase. Die ebenfalls über die vier Jahre hinweg dauernde Begleitforschung wird sowohl Qualität als auch Quantität des Angebots eng evaluieren.
  1. Wann ist mit einer aktualisierten Zeitplanung zur Umsetzung der verbleibenden Massnahmen der Bildungsstrategie 2025plus zu rechnen? Wird diese öffentlich zugänglich gemacht und nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Umsetzungsschritte?
    Ein Grossteil der noch verbleibenden Massnahmen ist bereits in der Umsetzung. Gewisse Zielsetzungen müssen jedoch den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Priorisierung ergibt sich aus der gesellschaftlichen Notwendigkeit sowie dem Alltag der Bildungsbeteiligten. Auch hängt sie von den verfügbaren Ressourcen ab.

Frage von Abgeordnete Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema:
Studie zur psychischen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler am Liechtensteinischen Gymnasium

Abgeordnete Bühler-Nigsch Dagmar

Im Februar 2025 wurde im Rahmen einer Elternveranstaltung die Studie zur psychischen Gesundheit am Liechtensteinischen Gymnasium vorgestellt. Die Ergebnisse zeigten unter anderem, dass rund ein Fünftel der befragten Kinder und Jugendlichen sich hohem Stress ausgesetzt fühlen und viele mit körperlichen Beschwerden in Zusammenhang mit der Schule kämpfen. Diese Zahlen sind im Vergleich zu Schweizer Jugendlichen offenbar deutlich höher. Rund 84 Prozent der Schülerinnen und Schüler geben an, dass viel Arbeit und gute Leistungen von ihnen erwartet werden. Gleichzeitig berichten Lehrpersonen und Schulmitarbeitende von zu wenig Erfahrung im Umgang mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen sowie fehlenden zeitlichen Ressourcen und klaren Abläufen, um diese Themen adäquat zu bearbeiten. Schulmitarbeitende betonen ausserdem, dass Social Media die psychische Gesundheit beeinflusst. Die Studie enthält Empfehlungen zur Gestaltung des Liechtensteinischen Gymnasiums als gesunder Lern- und Arbeitsort, zur Förderung der psychischen Gesundheit durch spezifische Massnahmen und zum kompetenten Umgang mit möglichen psychischen Problemen.

Angesichts der besorgniserregenden Ergebnisse stellen sich folgende fünf Fragen:

  1. Welche konkreten Ziele hat das Schulamt aufgrund dieser Studie mit dem Gesundheitskoordinator des Schulamts und dem Liechtensteinischen Gymnasium erarbeitet?
    Das Schulamt verfolgt das Ziel, die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler in Liechtenstein systematisch zu erfassen und zu fördern. Die Pilotstudie am Liechtensteinischen Gymnasium diente als Pilotprojekt für den Aufbau eines landesweiten Monitorings zur psychischen Gesundheit an den Schulen, dessen Einführung ab dem Schuljahr 2027/28 vorgesehen ist. Neben den Checks-Leistungserhebungen in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik und Englisch soll auf diese Weise ein zweites Monitoring-Instrument entstehen, um zur Qualitätssicherung im Bildungsbereich beizutragen. Zudem wird die Entwicklung eines Massnahmenkatalogs, von Kennzahlen zur psychischen Gesundheit und die Integration der Thematik in die qualitätsorientierte Schulentwicklung angestrebt, wobei die Schulen vom Schulamt durch die Arbeitsgruppe «Psychische Gesundheit» bei der Implementierung nachhaltiger, evidenzbasierter Angebote unterstützt werden sollen.
  1. Wie wird die laut Studie unterstützende Beziehung zu Lehrpersonen und anderen Schulmitarbeitenden konkret gefördert?
    Die Studie am Liechtensteinischen Gymnasium zeigt deutlich, dass eine positive und unterstützende Beziehung zu Lehrpersonen und anderen Schulmitarbeitenden ein zentraler Faktor für das psychische Wohlbefinden von Schülerinnen und Schüler ist. Am Liechtensteinischen Gymnasium wird diese Beziehung durch mehrere konkrete Angebote, insbesondere im Rahmen des pädagogisch-sozialen Netzwerks, gezielt gefördert: Speziell geschulte Vertrauenslehrpersonen stehen Schülerinnen und Schülern jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Die Schulsozialarbeit bietet zusätzliche Unterstützung bei persönlichen oder sozialen Anliegen. Klassenlehrpersonen übernehmen eine zentrale Rolle im Schulalltag, indem sie als erste Ansprechpersonen fungieren und das Klassenklima aktiv mitgestalten. Künftig sollen im Rahmen des geplanten Monitorings ab dem Schuljahr 2027/28 auch weiterhin Daten zur Beziehungsqualität erhoben werden, um die Wirksamkeit dieser Angebote langfristig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

    Darüber hinaus entwickelt die Arbeitsgruppe „Psychische Gesundheit“ aufgrund der Evaluationsergebnisse konkrete Vorschläge für die Schulen wie beispielsweise evidenzbasierte Programme zur Förderung der psychischen Gesundheit.

  1. Wie werden die Lehrpersonen und Schulmitarbeitenden auf diesen wesentlichen Aspekt neben Wissensvermittlung vorbereitet, unterstützt und begleitet?
    Das vom Schulamt verantwortete, landesweite Weiterbildungsangebot für Lehrpersonen bietet Weiterbildungen mit Expertinnen und Experten zum Thema psychische und mentale Gesundheit im schulischen Kontext an. Diese Weiterbildungen können vom gesamten Schulpersonal der Schulen in Liechtenstein kostenfrei in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus plant das Liechtensteinische Gymnasium im Rahmen ihrer schulinternen Weiterbildung für Lehrpersonen einen Schwerpunkttag zum Thema Früherkennung von möglichen psychischen Problemen von Schülerinnen und Schülern.
  1. Zu dieser Studie wurden verschiedene Gruppen wie Schüler/-innen, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte und Schulmitarbeitende befragt. Wie werden diese verschiedenen Gruppen in die nötigen Handlungsschritte miteinbezogen?
    Am Liechtensteinischen Gymnasium werden verschiedene Gruppen aktiv in die geplanten Handlungsschritte eingebunden: Die Schülerorganisation SOS vertritt die Anliegen der Schülerinnen und Schüler, die Elternvereinigung bringt die Perspektive der Erziehungsberechtigten ein. Auch die Lehrpersonenvertretung wirkt zentral bei schulischen Entwicklungen mit. Darüber hinaus bringen sich alle Lehrpersonen aktiv in die Schulentwicklung ein, insbesondere durch den Einbezug der Konferenz der Fachvorstände. Diese breite Beteiligung stellt sicher, dass Entscheidungen gut abgestützt und im Sinne aller Beteiligten getroffen werden.
  1. Die Handynutzung von Schüler/-innen wird derzeit an den weiterführenden Schulen nicht eingeschränkt im Gegensatz zu einigen Kantonen in der Schweiz oder unserem Nachbarland Österreich. Welche konkreten Massnahmen werden an unseren weiterführenden Schulen angedacht, um die Nutzung vor allem während des Unterrichts zumindest zu steuern?
    Die Aussage, dass es an den weiterführenden Schulen keine Regelungen zur Steuerung der Handynutzung gäbe, ist nicht richtig. Die jeweilige Regelung einer allfälligen Handynutzung fällt grundsätzlich auch im Sinne der Schulautonomie in die Verantwortung des jeweiligen Schulstandortes. Am Liechtensteinischen Gymnasium bestehen beispielsweise klare Vorgaben zum Umgang mit digitalen Geräten, wie sie im Reglement «Umgang mit digitalen Medien» festgehalten sind, welches auf der Homepage des Liechtensteinischen Gymnasiums abrufbar ist. Darüber hinaus war eine Untersuchung der Handynutzung der Schülerinnen und Schüler nicht Hauptgegenstand der vorliegenden Studie. Im Rahmen der Studie wurde die Nutzung sozialer Medien thematisiert, jedoch nicht vertieft untersucht.

Frage von Abgeordnete Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema:
Vergleich Gratis-ÖV zum Einheitstarif «1 Land – 1 Zone – 1 Tarif»

Abgeordnete Bühler-Nigsch Dagmar

Im Rahmen der Diskussion um die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs in Liechtenstein stehen zwei zentrale Modelle zur Debatte: Die Einführung eines Einheitstarifs – «1 Land – 1 Zone – 1 Tarif» – sowie ein vollständiger Verzicht auf Ticketpreise im Sinne eines Gratis-ÖV. Die bestehenden Studien und Stellungnahmen zeigen, dass beide Modelle Vor- und Nachteile mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Fahrten, Einnahmeausfälle und Auswirkungen auf das ÖV-System sowie die LIEmobil selbst. Ab August 2025 fahren bereits alle Schüler und Lernenden gratis, somit stellt sich nun verstärkt die Frage, welches Modell mittel- bis langfristig praktikabler und finanzierbar für alle ist. Auch interessiert, ob ein Gratis-ÖV versuchsweise umgesetzt werden könnte, ohne das gesamte Tarifsystem oder die Marketingstruktur zu destabilisieren.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender fünf Fragen:

  1. Welche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um einen Gratis-ÖV in Liechtenstein einzuführen, einschliesslich grenzüberschreitender Verbindungen nach Buchs, Sargans und Feldkirch, und welche konkreten Hindernisse bestehen derzeit aus Sicht der Regierung?
    Nutzen und Risiken von Gratis-ÖV wurden im BuA 2022/127 betreffend die Kenntnisnahme der Effekte eines Verzichts auf ÖV-Tickets in Liechtenstein (Gratis-ÖV) beleuchtet. Dieser nennt als Konsequenz von Gratis-ÖV unter anderem Einnahmeverluste auf Seiten der LIEmobil sowie eine grundsätzlich eher unerwünschte Verlagerung vom Fuss-/Radverkehr auf den ÖV. Damit verbunden wären Nachfragespitzen, Bedarf nach zusätzlichen Fahrzeugen und Fahrpersonal sowie allenfalls auch Sicherheitspersonal, um den Kundenkomfort aufrecht erhalten zu können. Konzessionsrechtlich wären insbesondere Konkurrenzsituation auf ausländischen Routenabschnitten aufgrund des Tarifgefälles als schwierig zu beurteilen, also dort, wo nebst dem ausländischen ÖV-Angebot auch die LIEmobil günstiger oder gratis verkehren würde.
  1. Wie beurteilt die Regierung die Machbarkeit einer zeitlich befristeten Testphase für einen Gratis-ÖV (zum Beispiel 12 bis 24 Monate), insbesondere im Hinblick auf betriebliche Stabilität, Nutzerverhalten und Auswirkungen auf die LIEmobil?
    Die offenen Fragestellungen zur Machbarkeit einer zeitlich befristeten Testphase für einen Gratis-ÖV sind komplex und erfordern eine sorgfältige Analyse (siehe Antwort zu Frage 1). Eine fundierte Beantwortung innerhalb so kurzer Zeit und im Rahmen einer kleinen Anfrage ist daher nicht möglich und würde den professionellen Anforderungen nicht gerecht werden.
  1. Welches der beiden Modelle, Einheitstarif oder Gratis-ÖV, beurteilt die Regierung unter Berücksichtigung von Tarifstrukturen, grenzüberschreitendem Verkehr und finanzieller Tragbarkeit als mittel- bis langfristig praktikabler?
    Siehe Antwort zu Frage 4.
  1. Welche Auswirkungen hätte ein stark vereinfachter Einheitstarif (zum Beispiel CHF 2 pro Fahrt beziehungsweise CHF 120 pro Jahr) auf die Kooperation mit den Verkehrsverbünden Ostwind und VVV, insbesondere bezüglich rechtlicher Rahmenbedingungen und Konzessionen?
    Im BuA 40/2024 Stellungnahme der Regierung betreffend die Prüfung des Antrags des Landtags auf Anpassung der Eignerstrategie für den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (Ein Land, ein Tarif, eine Zone), wird ausführlich auf diese Frage eingegangen.Gemäss Bericht und Antrag Nr. 127/2022 würden der LIEmobil durch die Einführung von kostenlosem ÖV in Liechtenstein Ticketeinnahmen sowie Abgeltungen aus dem Direkten Verkehr in der Höhe von rund CHF 5.5 Mio. verloren gehen. Dieser Verlust müsste anderweitig ausgeglichen werden, z.B. über einen höheren Staatsbeitrag. Hinzu kommt, dass kostenlose grenzüberschreitende Fahrten eine Konkurrenzierung des ÖV-Angebots auf ausländischen Abschnitten bedeuten würde. Damit verbundene Restriktionen, wie z.B. nur kostenloser ÖV innerhalb Liechtensteins wären mögliche Rahmenbedingungen.Ein tieferer Einheitstarif für das Land Liechtenstein würde voraussichtlich weniger Verluste bei den Ticketeinnahmen bedeuten. Auf grenzüberschreitenden Linien wäre eine Konkurrenzierung des ausländischen ÖV-Angebots aufgrund eines starken Preisgefälles bzw. den Tarifunterschieden jedoch nicht auszuschliessen, was im Hinblick auf eine Konzessionierung ein wichtiger Aspekt darstellt.
  1. Welche Form eines politischen Vorstosses hält die Regierung für sachlich und rechtlich geeigneter, um die Umsetzung eines dieser Modelle zu ermöglichen, eine Motion oder eine Gesetzesinitiative, und warum?
    Dies hängt grundsätzlich von dem Inhalt des angedachten Vorstosses ab. Der Landtag ist in der Handhabe seiner politischen Instrumente innerhalb des gesetzlichen Spielraums völlig frei.

Frage von Abgeordneter Hasler Erich zum Thema:
Vorfälle mit Handyaufnahmen an Schulen

Abgeordneter Hasler Erich

In jüngster Zeit mehren sich Berichte über Vorfälle an Schulen, bei denen Schülerinnen und Schüler heimlich auf Toiletten gefilmt und anschliessend mit den Aufnahmen erpresst oder genötigt wurden. Solche Vorfälle stellen nicht nur schwerwiegende Straftaten dar, sondern beeinträchtigen auch das Sicherheitsgefühl sowie das Vertrauen in schulische Einrichtungen erheblich. Dazu meine fünf Fragen:

  1. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen in Schultoiletten heimlich Videoaufnahmen gemacht wurden?
    Der Regierung ist lediglich ein aktueller Fall bekannt, welcher in der Freizeit an einem öffentlichen Ort geschehen ist.
  1. In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren wurden im schulischen Kontext Ermittlungsverfahren wegen Erpressung, Nötigung oder ähnlicher Delikte eingeleitet (bitte nach Jahren und gegebenenfalls nach Schulformen aufschlüsseln)?
    Die Schule kann bei solchen Vorfällen nicht entscheiden, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Diese Entscheidung treffen die Eltern zusammen mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen. Die Schule kann Betroffene und ihre Eltern bei dieser Entscheidung begleiten bzw. an entsprechende professionelle Stellen weitervermitteln.
  1. Welche Präventions- und Schutzmassnahmen bestehen an Schulen in Bezug auf Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und den Schutz vor heimlichen Aufnahmen?
    Kinder und Jugendliche werden regelmässig auf verschiedenen Ebenen über das Recht am eigenen Bild, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgeklärt. Mögliche Schutzmassnahmen sind beispielsweise sogenannte «Handygaragen». Die Schülerinnen und Schüler müssen ihr Handy bei Unterrichtsbeginn in der «Garage» deponieren und bis zum Unterrichtsende abgeben. Es gibt auch diverse Angebote für Eltern, damit sie ihre Kinder begleiten und auch schützen können.
  1. Wie werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter für solche Vorfälle sensibilisiert und geschult?
    Sensibilisiert zu sein und sich laufenden weiterzubilden gehört zum Berufsauftrag von Schulsozialarbeit und Lehrpersonal.
  1. Welche technischen, pädagogischen und rechtlichen Massnahmen plant die Landesregierung, um solche Vorfälle künftig zu verhindern?
    Die Schule kann solche Vorfälle nicht per se verhindern. An der Schule wird insbesondere auf Prävention und Wissensaufbau gesetzt und es ist in Planung, diese im Bereich der digitalen Medien bereits auf jüngere Kinder an den Primarschulen auszudehnen und auch Elterninformationsanlässe bereits ab der 3. Klasse anzusetzen.

Frage von Stv. Abgeordneter Risch Marc zum Thema:
Legasthenie und Nachteilsausgleich

Abgeordneter Risch Marc

Die Häufigkeit von Lese-Rechtschreibstörungen [kurz: Legasthenien] liegt weltweit zwischen 3 und 8 Prozent der Bevölkerung. Legasthenie ist demnach eine der häufigsten spezifischen Lernstörungen. Buben sind doppelt so häufig betroffen wie Mädchen.

Bei etwa 44% der Kinder mit einem betroffenen Elternteil entwickelt sich ebenfalls eine Legasthenie.

Legasthenien kommen gehäuft mit anderen Entwicklungsstörungen wie Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) und/oder Sprachstörungen vor.

In Fachkreisen ist bekannt, dass Früherkennung in Beschulungsstrukturen eine spezifische Förderung und Bildungschancengleichheit ermöglichen. Unerkannt und ungefördert entsteht aus dieser «Schwäche» Scham, Ausgrenzung, Angst vor dem «Anders-Sein» und schlechterdings Krankheit.

Meine vier Fragen:

  1. Wie häufig werden in FL seiten des Schulpsychologischen Dienstes oder anderer involvierter Fachpersonen [beispielsweise KinderärztInnen und/oder Kinder- und JugendpsychologInnen, SPF] Legasthenien oder “Teilleistungsschwächen” festgestellt?
    An den Schulen liegt der Fokus nicht wie in der Medizin auf der Diagnose von Legasthenie oder anderen Teilleistungsschwächen, sondern auf der konkreten Förderung des Kindes.Es werden daher auch keine Statistiken über Diagnosen geführt. Grundlage für die Förderung ist die Förderdiagnostik, die konzeptionell definiert ist und von der Schulischen Heilpädagogin durchgeführt wird (vgl. Förderkonzept, 2021).
  1. Sind die Zahlen in Liechtenstein vergleichbar mit Referenzkollektiven in der Schweiz?
    Wie auch bei anderen Störungsbildern ist in Liechtenstein von einer sehr ähnlichen Prävalenz wie in der Schweiz auszugehen.
  1. Wie viele Kinder/Jugendliche haben im Zusammenhang mit Legasthenie, ADHS, Dyskalkulie und/oder Sprachstörungen einen sogenannten «Nachteilsausgleichs-Titel» seitens des Schulamtes bzw. der IV Liechtenstein im Sinne eines Geburtsgebrechens- und/oder einer Entwicklungsstörung?
    Im Gegensatz zur schulischen Förderung ist für den Nachteilsausgleich, den es seit 2021 in Liechtenstein gibt, eine klinische Diagnose mit Nachweis einer Funktionsbeeinträchtigung erforderlich.Anzahl ausgestellter Verfügungen:Schuljahr 2023/24
    26 NTA-Verfügungen wurden ausgestellt
    8 Personen haben den Antrag auf NTA zurückgezogenSchuljahr 2024/25:
    26 NTA-Verfügungen wurden bereits ausgestellt
    10 NTA-Anträge sind noch in Abklärung.
  1. Ist die Anzahl der offiziellen Nachteilsausgleiche vergleichbar mit Referenzkollektiven in der Schweiz?
    Der NTA ist ein Rechtsanspruch im Sinne eines Diskriminierungsverbots. Dies gilt sowohl für Liechtenstein als auch für die Schweiz. Der NTA wird je nach Kanton in der Schweiz allerdings unterschiedlich umgesetzt bzw. ausgewiesen. Ein Vergleich ist daher wenig sinnvoll.
  1. Wie erklären sich allfällige Unterschiede der Zahlen in FL zur CH bezüglicher Früherkennung in der Regelbeschulung und offizialisiertem Nachteilsausgleich?
    Siehe Antwort 4.

Frage von Abgeordneter Schächle Simon zum Thema:
Schulstandort SZU II

Abgeordneter Simon Schächle

Die Regierung hat die Projekte SZU II in Ruggell sowie die Weiterentwicklung des SZU I in Eschen angekündigt. In der Umsetzung stellen sich Fragen zur personellen Planung, pädagogischen Ausrichtung und praktischen Umsetzung. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

  1. Kann eine Weiterbeschäftigung für alle derzeit in Eschen tätigen Lehrpersonen entweder am Schulstandort in Eschen oder in Ruggell gewährleistet werden?
    Eine Weiterbeschäftigung an den öffentlichen Schulen Liechtensteins liegt im Interesse unserer Bildungslandschaft und kann, wie sich bereits mit der Schliessung des Standortes am Kloster St. Elisabeth bestätigt hat, voraussichtlich langfristig gewährleistet werden.
  1. Werden Lehrerpersonen, welche jetzt in Eschen tätig sind, die Möglichkeit erhalten, ihren Wunschstandort im Rahmen eines internen Verfahrens anzugeben oder müssen sich jetzt alle Lehrpersonen für das SZU II neu bewerben?
    Das Personal der Sekundarschule Eschen wurde insbesondere im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 5. Juni 2025 über das geplante Vorgehen bei einem Bezug des neuen Standorts in Ruggell informiert. Es ist vorgesehen, dass alle Lehrpersonen die Möglichkeit erhalten, sich auf den neuen Standort SZU II zu bewerben. Dazu werden diese Stellen landesintern ausgeschrieben. Dieser Prozess wird sehr früh gestartet, so dass entstehende Lücken an den anderen Sekundarschulstandorten rechtzeitig geschlossen werden können. Ein Vorzugsrecht für das Personal in Eschen besteht aufgrund des breiten Interesses des Lehrpersonals nicht.
  1. Ist bei der Eröffnung des Schulstandorts ein sanfter Start mit Erstklässlern geplant oder erfolgt 2027 ein harter Beginn, bei dem Klassen auseinandergerissen werden? Und wenn ja, was wird mit den Schülern, welche dann die 3.Klasse besuchen und sich mitten im Berufswahlprozess befinden, geschehen?
    Ein stufenweiser Start ist organisatorisch und auch finanziell nicht sinnvoll. Mit dem Start im August 2027 werden die Klassenstufen 6, 7 und 8 der Gemeinden Ruggell, Schellenberg und Gamprin nach Ruggell versetzt, während die Abschlussklasse der 9. Stufe noch für das letzte Jahr in Eschen bleibt. Die Sekundarschule Ruggell ist demnach ab dem Schuljahr 2028/2029 mit allen vier Klassenstufen (6. – 9. Klasse) im Vollbetrieb. Auf die Unterrichtsinhalte und damit auch den Berufswahlprozess hat der Schulstandort keine Auswirkung.
  1. Ist für das SZU II ein pädagogischer Schulversuch geplant und wie viele Schulversuche werden zum Zeitpunkt der Eröffnung parallel in Liechtenstein laufen?
    Der Bau des SZU II ermöglicht viel räumliche Flexibilität. Ob aus pädagogischer Sicht ein sogenannter «Schulversuch», also die Abweichung von einzelnen definierten Artikeln aus dem Schulgesetz, für den Schulstart im August 2027 nötig sein wird, kann heute nicht abschliessend beantwortet werden. Für die Sekundarschule Ruggell ist mit Stand heute beim Start im Sommer 2027 kein Schulversuch geplant.

Frage von Abgeordneter Rehak Thomas zum Thema:
Wohnbauförderung

Abgeordneter Rehak Thomas

Die Wohnbauförderung ist seit Jahrzehnten ein beliebtes und wichtiges Finanzierungsinstrument für Eigenheime. Besonders junge Familien schätzen die Option eines zinslosen Darlehens zur Errichtung eines Eigenheims. Insbesondere dann, wenn der Eigner eines Eigenheims verstirbt, bestehen Gesetzeslücken, die substanzielle Probleme für die Hinterbliebenen verursachen können.

Hierzu meine vier Fragen:

  1. Welche Probleme entstehen in der Praxis, wenn ein Eigner von einer in Eigenheim finanzierten Immobile verstirbt?
    Grundsätzlich stellt die Wohnbauförderung eine personenbezogene Förderung dar. Der Förderanspruch unterliegt klar definierten Anforderungen und Voraussetzungen gemäss Wohnbauförderungsgesetz (WBFG), welche für jeden Darlehensnehmer bzw. für jede Darlehensnehmerin individuell geprüft werden. Des Weiteren ist zu betonen, dass die Nutzung des geförderten Eigenheims eine Grundvoraussetzung auf Wohnbauförderung ist. Aufgrund dieser gesetzlichen Ausgangslage kann das Darlehen also nicht an Dritte (auch die eigenen Kinder) übertragen/vererbt werden. Möglich ist allerdings eine Eigentums- sowie Schuldübernahme unter Eheleuten. Hier läuft das Darlehen nach der Regelung der Einantwortung auf den Namen der Witwe bzw. des Witwers weiter. Dies begründet sich aufgrund der Einmaligkeit der Förderung gemäss Art. 18 WBFG, wonach Förderungsmittel nur einmal an die gleiche Person einschliesslich des Ehegatten oder eingetragenen Partners ausgerichtet werden dürfen.Alle weiteren Erben eines geförderten Eigenheims müssen nach der Einantwortungsregelung das Restsaldo des Darlehens innerhalb einer Frist vollständig tilgen. Da die Wohnbauförderungsdarlehen grundpfandgesichert und zinsfrei sind, ist dieser Prozess der Tilgung durch die Erben relativ risikoarm und kann zeitlich angemessen ausgestaltet werden. Aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis kann angenommen werden, dass eine Umfinanzierung durch eine Bank meistens problemlos möglich ist.Die Tilgung der Restschuld aus der Einantwortung bietet dem Erben die Option, danach selbst einen Antrag auf Wohnbauförderung innerhalb der Jahresfrist (ab Verbücherung der Einantwortung) zu stellen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Erbe förderungswürdig gemäss WBFG und eine Nutzung (oder eine Vermietung auf Kauf/Fertigstellung gemäss Art. 36 Abs. 1 WBFG) geplant ist. Folglich könnte dieser bei Bewilligung seines Antrags von einem höheren Darlehen profitieren, als ihm durch ein geerbtes Restsaldo zur Verfügung stünde. Aufgrund der Einmaligkeit von Förderungsmitteln des WBFG wäre dies eine günstige Lösung für den Erben.
  2. Welche Probleme entstehen insbesondere dann, wenn die Erbschaft auf minderjährige Kinder aufzuteilen ist
    Wenn Minderjährige wohnbaugefördertes Eigenheim erben, braucht es aufgrund anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen (Vormundschaft, Zustimmung Landgericht etc.) in der Regel mehr Zeit, um eine geeignete Lösung zu finden. Hinsichtlich des gesetzlichen Kontextes ist hierbei auf die Antwort zur Frage 1 zu verweisen. Relevant ist in solchen Fällen zudem der konkrete Sachverhalt sowie ob es sich bei den Erbberechtigten um die minderjährigen Kinder des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen handelt oder anderweitige Verwandtschaftsbeziehungen bestehen. Ein Miteigentumsverhältnis kann seitens Wohnbauförderung nur unter Eheleuten geduldet werden. Jedoch kann angesichts der Minderjährigkeit mit der Abwicklung der Eigentumsregelung bis zur Volljährigkeit abgewartet werden (bei Kindern des Verstorbenen und andauernder Nutzung). Da die Volljährigkeit eine Voraussetzung für eine Förderung gemäss WBFG darstellt, ist die Option eines Neuantrags nach der Tilgung des Restsaldos vor Erreichen der Volljährigkeit hinfällig.
  3. Welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, um den Problemen zu begegnen?
    Die jeweiligen Sachverhalte sind derart individuell, dass eine pauschale gesetzliche Lösung nicht sinnvoll erscheint. Es drängt sich keine Variante auf, die dieses Thema durch eine gesetzliche Regelung nachhaltig verbessern könnte, ohne einen Konflikt/Widerspruch des Wohnbauförderungsgesetzes mit anderen Gesetzesmaterien zu schaffen oder aber die Gleichbehandlung aller Darlehensnehmer innerhalb des WBFG zu gefährden.
  4. Bis wann sind solche gesetzlichen Anpassungen vorgesehen und wenn keine vorgesehen sind, weshalb nicht?
    Aufgrund der geringen Fallzahlen (zwei seit dem Jahr 2020), der bestehenden Gesetzesgrundlage und dem bestehenden Ermessenspielraum der Verwaltungspraxis scheint eine gesetzliche Anpassung nicht notwendig. Bei einer intensiven Prüfung der aktuellen Gesetzeslage wurde festgestellt, dass jegliche Änderung einen Konflikt mit der Intention der Wohnbauförderung mit sich bringen könnte (siehe Antwort Frage 3).