Leserbrief der Jungen FBP, Nico Büchel
Zuerst möchten wir darauf aufmerksam machen, dass gemäss den Leserbriefrichtlinien des Vaterlandes die Parteibühne auf 2500 Zeichen inkl. Leerzeichen beschränkt ist. Mario Wohlwends Replik von letzter Woche umfasst hingegen 3935 Zeichen. Damit kämpfen wir mit unterschiedlich langen Spiessen, da Sie sich, Herr Wohlwend, nicht an
diese Vorgabe gehalten haben und dies von Ihrer Parteizeitung natürlich gebilligt wurde.
Sie schreiben, mit dem doppelten Pukelsheim würde über einen landesweiten Wahlzettel gewählt und die Wähler in den Wahlkreisen übergangen werden. Sie haben oMensichtlich nicht verstanden, dass es sich hierbei um eine Reform des Berechnungsund nicht des Wahlverfahrens handelt. Es wird keinen landesweiten Wahlzettel geben. Die Wahlzettel werden wie gewohnt aussehen. Das Wahlprozedere für die Wählerinnen und Wähler bleibt exakt gleich!
Auch Ihre Sorge, dass die Wahlkreise entwertet oder Mandate verschoben würden, ist
unbegründet: Im Oberland werden weiterhin 15 Mandate vergeben, im Unterland 10.
Genau wie in der Verfassung vorgesehen. Eine Verschiebung von Sitzen, wie Sie behaupten, gibt es nicht. Der Unproportionalitätsindex zeigt, dass die Abbildung des Wählerwillens, nicht nur auf Landesebene, sondern auch in den Wahlkreisen verbessert
wird. Diese Zahlen und Graphen werden mit der Initiative eingereicht und sind dann
öMentlich zugänglich.
Ihr rechtlicher Zweifel ist kaum nachvollziehbar: Das Bundesgericht hat das Wahlsystem
des Kantons Zug als verfassungswidrig erklärt, woraufhin als verfassungskonforme
Lösung der Doppelte Pukelsheim eingeführt wurde. Dass dieses Verfahren im
demokratischsten Staat der Welt rechtskonform ist, in Liechtenstein jedoch trotz
inhaltlich mit den Kantonen übereinstimmender Verfassungsvorgaben abgelehnt
werden soll, überzeugt nicht.
Ohnehin haben Sie selbst im Landtag, wie alle 25 Abgeordneten, auf die Frage, ob «die
gegenständliche Gesetzesinitiative mit der Verfassung […] übereinstimmt» mit Ja
gestimmt und die Initiative für verfassungskonform erklärt. Es überrascht uns daher,
dass Sie nun von „äusserst bedenklich“ sprechen. Zudem wäre die Lektüre des von
Ihnen zitierten Staatsgerichtshof-Urteils angebracht gewesen, da es keinen Bezug zur
Initiative hat, sondern die Stellvertreterregelung im Landtag behandelt.
Der Verweis auf angebliche rechtliche Mängel wirkt wie ein Ausweichen vor der
inhaltlichen Debatte – auf die wir nun gerne zurückkehren werden.