Negativ-Beispiel bei Bonizahlungen der Telecom Liechtenstein
Der DpL-Abgeordnete Simon Schächle hat auf Seite 23 der eigenen Parteizeitung transparent vom Juli 2025 einen höchst interessanten Beitrag unter dem Titel: «Bonikultur bei Staatsbetrieben» verfasst.
Schächle schreibt u.a.: »Ein öffentliches Unternehmen, und davon haben wir in Liechtenstein einige, steht ganz, oder mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand, also uns Bürgern. Ein Blick in den Geschäftsbericht der TELECOM LIECHTENSTEIN allerdings zeigt, dass dort ein Erfolgsmodell ausgewiesen wird.»
«Erfolgsmodell» bedeute in diesem Fall, dass jedes Jahr Prämien resp. Boni an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden. Dabei sei die Telecom ein Staatsbetrieb mit einem öffentlichen Versorgungsauftrag. Vor diesem Hintergrund sei die Telecom Liechtenstein auch gegründet worden. Doch bei der Telecom gehen die Uhren etwas anders. Der Jahresgewinn werde zunächst für die Auszahlung von Boni verwendet, und nur jener Betrag, der übrig bliebe, würde an die Staatskasse abgeführt.
Der DpL-Abgeordnete Simon Schächle warnt eindringlich von einer BONI-Kultur in öffentlichen Betrieben mit einem Grundversorgungsauftrag, die zum Ziel hat, Teile von Gewinnen innerhalb des Unternehmens zu verteilen. Schächle fragt sich zu Recht, wer das Risko übernehme, wenn einmal kein Gewinn erzielt werde oder Verluste entstünden. Es sieht sogar die Gefahr, dass Risiken eingegangen werden, um die Gewinnmaximierung zu erreichen, nur um hohe Boni auszahlen zu können. Schächle folgert: «Hier gibt es kein «Wenn» und «Aber»; der Gewinn eines öffentlichen Unternehmens gehört zu 100 Prozent dem Staat, also uns Bürgern.
Es gibt viele Betriebe im Lande, die Boni als Bestandteil des Gehalts bezahlen, aber diese Unternehmen sind privatwirtschaftlich geführt und haften auch bei Verlusten. Wer tut dies bei einem Staatsbetrieb?, fragt sich der Abg. Schächle.
Insgesamt hat die Vergütung von Prämien oder Boni, wie das Beispiel Telecom Liechtenstein tatsächlich ein «Geschmäckle».
Hier erwarten wir eine Stellungnahme des zuständigen Regierungsressorts.