Leserbrief von Uwe Fischer, Rötis 25, Eschen
Wer Inklusion fordert, sollte wissen, wovon er spricht. Dietmar Haslers (VU) Parteienbühne-Beitrag vom 7. Juli verkennt, was barrierefreie Teilhabe im digitalen Raum bedeutet. Der Digitalvorstoss der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) ist kein Rückfall, sondern ein inklusiver Schritt nach vorn. Seit dem 1. April 2024 verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz öffentliche Stellen, Websites und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten – umgesetzt bis 2026. Was auf dem Papier gut klingt, ist in der Praxis noch lange nicht realisiert. Viele Betroffene bleiben ausgeschlossen – durch fehlende Unterstützung, unübersichtliche Seiten, unklare Sprache.
Haslers Vorwurf der „rückwärtsgewandten Pflicht zur Papierform“ verfehlt das Ziel. Die DpL fordert nicht Rückkehr zur Postkutsche, sondern digitale Zugänge mit echtem Wahlrecht – auch für Menschen ohne Assistenz, mit Sehbehinderung oder eingeschränkter Digitalkompetenz. Inklusion braucht manchmal auch Alternativen zum Standardweg.
Gemäss den Anpassungen im Behindertengleichstellungsgesetz müssen Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.
Eine kleine Anfrage würde klären, welche Amtsstellen barrierefreien Zugang zu Websites und Apps bieten und wie weit sie mit der Umsetzung sind. Die Papierpflicht muss mindestens bis zur vollständigen Barrierefreiheit bestehen bleiben, eventuell auch darüber hinaus.
Die DpL macht vorwärts: Sie bringt praxisnahe Vorschläge ein – von Behördenservices mit mobilen Endgeräten über Diskussionspunkte bis hin zu niederschwelligen Unterstützungsangeboten. Diese sind für den Alltag vieler Menschen relevanter als zentrale Plattformlösungen mit Login-Hürden.
Fazit: Fortschritt misst sich nicht an der Anzahl eingesparter Papierseiten, sondern daran, wie viele Menschen wirklich mitgenommen werden. Die DpL handelt volksnah, zukunftsgerichtet – und inklusiv.