
Kein Zwang zur elektronischen
Abwicklung
Die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) wollen den Zwang zur elektronischen Kommunikation mit Behörden aufheben. Unternehmen und Bürger sollen wieder analog mit dem Staat kommunizieren können. Um das zu erreichen, brachte die Partei eine Gesetzesinitiative ein, die Thomas Rehak heute gemeinsam mit den anderen Abgeordneten vorstellte.
Die Initianten sehen Probleme bei der aktuellen Regelung. Viele kleine Betriebe können nicht mit den digitalen Anforderungen mithalten. Ein Maurerbetrieb, der alle fünf Jahre eine Offerte einreicht, muss heute elektronische Kanäle etablieren. Das überfordert oft Ein-Mann-Unternehmen. „Früher reichte man Offerten schriftlich ein. Man unterschrieb sie von Hand“, erklärt Rehak. Heute zwingen Gesetze zur elektronischen Abwicklung.
Geht es nach der DpL, soll das E-Government-Gesetz an vier Stellen geändert werden. Artikel 5 soll wieder nicht-elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen erlauben. Bei der elektronischen Identität plant die Initiative mehr Flexibilität. Die Regierung muss die EID nicht mehr zwingend einsetzen. Artikel 12 bringt eine wichtige Änderung zurück: Die elektronische Identität darf nur mit Zustimmung der betroffenen Person verwendet werden. Die Initianten warnen vor technischen Ausfällen.
Was passiert, wenn das Internet zusammenbricht? Dann können Unternehmen nicht mehr mit Behörden kommunizieren. Cyber-Angriffe bedrohen elektronische Systeme zusätzlich. Ein analoger Kanal verhindere solche Totalausfälle. Die DpL wolle die Digitalisierung nicht stoppen. Wer elektronisch kommunizieren möchte, kann das weiterhin tun. Es gehe um Wahlfreiheit und einen sanften Übergang.
Die Regierung prüft nun innerhalb von sechs Wochen die Verfassungsmässigkeit. Im September soll der Landtag die Initiative behandeln.