Am 2. Juli 2025 gaben die Mitgliedstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Paraguay) und die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) in Buenos Aires bekannt, dass sie ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben.
Das Abkommen verhindert eine Schlechterstellung gegenüber der EU, welche 2024 ein
Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen hat. Es soll in den
kommenden Monaten unterzeichnet werden.
Durch das Abkommen wird eine Freihandelszone mit fast 300 Millionen Menschen
geschaffen. Knapp 95% der Ausfuhren aus dem gemeinsamen Zollgebiet
Schweiz/Liechtenstein in die Mercosur-Staaten werden mittelfristig vollständig
zollbefreit. Für einen kleinen Teil der Exporte gelten Teilkonzessionen in Form
von Zollsenkungen und Zollkontingenten. Weniger als 4% der Exporte sind von
einem Zollabbau ausgeschlossen. Angesichts der sehr hohen Zölle der
Mercosur-Staaten, die durch das Freihandelsabkommen wegfallen, ist das
Zolleinsparungspotential gross. Die Schweiz und Liechtenstein gewähren
ihrerseits zollfreien Marktzugang für Industrieprodukte, wie dies bereits der
aktuellen Rechtslage entspricht. Die Konzessionen im Agrarbereich bestehen aus
Zollkontingenten.
Als breit angelegtes Freihandelsabkommen wird das Mercosur-EFTA-Abkommen auch
den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Rechte an geistigem Eigentum,
das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb, Ursprungsregeln,
handelspolitische Schutzmassnahmen, gesundheitspolizeiliche und
pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, technische Handelshemmnisse sowie
rechtliche und horizontale Fragen, einschliesslich der Streitbeilegung und ein
Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung mit einer zusätzlichen
Absichtserklärung umfassen. Darin bekennen sich die Vertragsparteien zu
umfassenden Verpflichtungen in Bezug auf handelsbezogene Aspekte der
nachhaltigen Entwicklung. Diese Verpflichtungen spiegeln die gemeinsame Ambition
der acht Staaten wider, sicherzustellen, dass die mit dem Abkommen angestrebten
wirtschaftlichen Ziele mit ihren Zielen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung
im Einklang stehen.