Leserbrief der Initiative A
Am 19. Juli lief die Frist für einen IGV-Widerspruch ab. Mehrere Länder wie die USA oder auch Italien haben klargestellt, dass sie sich dem absolutistischen WHO-Regime nicht unterwerfen und haben Widerspruch geltend gemacht. Liechtenstein dagegen hat im Gegensatz zur Schweiz nicht einmal einen Vorbehalt eingebracht. Dabei wurde die Regierung nicht müde zu betonen, man müsse sich nach der Schweiz richten. Widersprüchlicher geht es nicht!
In einer Umfrage votierten nicht weniger als 64 Prozent für einen Widerspruch. Die Regierung ignoriert somit die Bedenken einer klaren Mehrheit. Man ist offensichtlich nicht dem eigenen Volk verpflichtet, sondern demokratisch nicht legitimierten Bürokraten in Genf. Dabei hätte ein Widerspruch oder ein Vorbehalt keinerlei Nachteile mit sich gebracht. Dennoch aber stellt sich die Regierung kategorisch dagegen. Es ist ja so bequem Verantwortung abzugeben, anstatt wahrzunehmen… Es ist mehr als nur zynisch, dass die Regierung auf einen Vorbehalt mit der Begründung verzichtet, darin «keinen rechtlichen Mehrwert» zu sehen. Erstaunlich, dass dies neben mehreren anderen Staaten auch die Schweiz ganz anders sieht. Der Bundesrat argumentierte, dass es keine rechtliche Grundlage für die von der WHO noch stärker geplante Zensur gibt und schützt daher die Meinungsfreiheit.
Am Wochenende begründete US-Gesundheitsminister Kennedy klar, warum sich die USA der WHO-Gesundheitstyrannei nicht unterwerfen wird. Als wichtigsten Grund nannte er die Souveränität: «Nationen, die diese neuen Vorschriften akzeptieren, geben ihre Macht in gesundheitlichen Notfällen an eine nicht gewählte internationale Organisation ab». Die IGV sind nämlich sehr wohl völkerrechtlich bindend, da kann unser Gesundheitsminister noch lange behaupten, dass die Souveränität gewahrt bleibe. Sie war es bereits nicht bei C19 ohne die verschärften IGV! Das haben die in der Pandemie aufgrund des Zollvertrags auch für Liechtenstein massgebenden Schweizer Bundesräte mehrfach zu Ausdruck gebracht. Erinnert sei nur an die Aussage des damaligen Bundespräsidenten Cassis vom 7. Januar 2022, als er im Fernsehen sagte, dass ein tödlich verunfallter aber positiv getesteter Autofahrer als «Corona-Toter» gezählt werden müsse, das sei halt so: «Das hat nicht die Schweiz entschieden, sondern die WHO, damit wir alle gleich zählen».
Klar ist: Sollten die IGV tatsächlich eine Mehrheit finden, ist in Liechtenstein der Gang vor den Staatsgerichtshof mittels Normenkontrollantrag gewiss.
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