Leserbrief von Hanni Hoop,
Haldengasse 9, Eschen
Die Regierung Liechtensteins hält einen Vorbehalt zu den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für unnötig, da sie keinen rechtlichen Mehrwert darin sieht. Doch das ist ein Fehler. Der Vorteil eines Vorbehalts liegt nicht im sofortigen Effekt, sondern in seinem präventiven Schutz.
Die Schweiz hat dagegen einen solchen Vorbehalt angemeldet, vor allem weil der Abschnitt zu „Fehl- und Desinformation“ unklar ist. Der Bundesrat stellte fest, dass es keine rechtliche Grundlage für Zensur gibt und schützt daher die Meinungsfreiheit. Liechtenstein hingegen vertraut blind darauf, dass nationale Gesetze schon ausreichen würden – was juristisch naiv und politisch riskant ist.
Ein Vorbehalt bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch ein klares Signal. Er schützt das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung und zeigt demokratische Verantwortung. In Krisenzeiten sollte das Vertrauen der Bevölkerung durch klare rechtliche Garantien gestärkt werden, nicht durch vage Aussagen von internationalen Organisationen oder Regierungsfloskeln.
Wer keinen Vorbehalt einlegt, signalisiert Einverständnis zu allem, was kommen könnte. Wer das will, muss es auch offen sagen. Wenn man das nicht will, sollte man jetzt handeln.