Mehr Geld für die Parteien Liechtensteins

Initiative zur Anpassung der Parteienfinanzierung eingereicht

Vaduz – Die Abgeordneten der Vaterländischen Union (VU), der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) und der Freien Liste (FL) haben gemeinsam eine Gesetzesinitiative zur Anpassung der Parteienfinanzierung bei der Regierung eingereicht. Die Initiative wurde von allen Abgeordneten dieser drei Parteien unterzeichnet.

Mit dieser Initiative soll die finanzielle Unterstützung für die im Landtag vertretenen Parteien an die, auch aufgrund der veränderten Medienlandschaft, gestiegenen Anforderungen und Kosten der politischen Arbeit angepasst werden. Ziel ist es, die Unabhängigkeit der Parteien zu stärken und eine vielfältige Parteienlandschaft zu sichern. Damit wird gewährleistet, dass unterschiedliche politische Stimmen und Positionen im demokratischen Prozess angemessen vertreten und sichtbar sind.

Eine sachgerechte Parteienfinanzierung bildet die Grundlage für eine funktionierende Demokratie, in der alle Parteien unabhängig agieren und die Bevölkerung umfassend informieren können.

Konkret sieht die Initiative vor, den jährlichen variablen Beitrag für die politischen Parteien, dieser wird jeweils anteilsmässig nach Wählerstimmen aufgeteilt, von derzeit total 710’000 Franken auf 900’000 Franken zu erhöhen. Darüber hinaus soll der Pauschalbeitrag für jede im Landtag vertretene Partei von 80’000 auf 110’000 Franken angehoben werden, was vor allem den kleineren Parteien entgegenkommt.

Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die politische Arbeit und die demokratische Meinungsbildung in Liechtenstein nachhaltig zu stärken.

Die Notwendigkeit dieser Anpassung ergibt sich aus den gestiegenen Anforderungen an die Parteien, insbesondere im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der politischen Information. Die Kosten für Kommunikation, Veranstaltungen und die Nutzung verschiedener Medienkanäle sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen.

Die letzte substanzielle Erhöhung der Parteienfinanzierung erfolgte im Jahr 2008, im Jahr 2023 erfolgte nach den Kürzungen im Jahr 2015 eine erste leichte Erhöhung.

Die vorgeschlagene Erhöhung bleibt im internationalen Vergleich moderat. Die Initiantinnen und Initianten betonen, dass die Anpassung der Parteienfinanzierung im Interesse einer unabhängigen und vielfältigen Parteienlandschaft erfolgt und nicht zulasten anderer Bereiche des Staatshaushalts gehen soll. Im Rahmen der weiteren parlamentarischen Beratung sind die Initianten offen für sachliche Diskussionen und Bedeckungsvorschläge.