
Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom 21.Dezember 2024 am Rheindamm in Gamprin-Bendern gegen die drei sich in Untersuchungshaft befindlichen Tatverdächtigen am 16.07.2025 Anklage erhoben, wobei ihnen das Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB zur Last gelegt wird. Die Anklage ist rechtskräftig.
Über die Anklage wird das Fürstliche Land- als Kriminalgericht entscheiden, wobei noch kein Termin für die Schlussverhandlung feststeht. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Dr. Frank Haun, Leitender Staatsanwalt