Eigenversorgung mit Strom

Leserbrief von Herbert Elkuch,
Platte 44, Schellenberg

 

Mit einem Eigenversorgungsgrad von 16.7% des Energiebedarfs ist Liechtenstein, bei allfällig instabilen Importen, nicht auf Rosen gebettet. Die Regierung plant daher Gebiete für Windräder im Landesrichtplan festzulegen. Dazu liegt ein Entwurf zur öffentlichen Konsultation mit Frist bis 29. August 2025 auf. Jedermann kann eine Stellungnahme einreichen.

Als Referenzanlage wählte die Regierung das 285 Meter hohe Windrad der Firma Vestas. Mit 10 bis 15 Windrädern dieser Grösse könne die inländische Stromproduktion verdoppelt werden. Auch mit einer Verdoppelung bleibt eine grosse Abhängigkeit vom Ausland. Ein Problem bei Wind- und Solarenergie ist ihre Unzuverlässigkeit: Wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint, produzieren sie keinen Strom. Für die Wirtschaft ist jedoch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung elementar. Deshalb sind konventionelle und steuerbare Kraftwerke, welche den Energiebedarf jederzeit zuverlässig abdecken können, auch in Zukunft notwendig.

Aus meiner Sicht sollte deshalb der Fokus nicht ausschliesslich nur auf Windräder ausgerichtet sein. Es ist ungewiss, ob, und wenn, wieviel Windräder, mit einem Rotordurchmesser von 172 Metern, auf einer Achsenhöhe von 199 Metern, bei einem Mindestabstand zu Wohnhäusern von nur 300 Meter, tatsächlich gebaut werden können.

Anstatt die Zeit verstreichen zu lassen, bis definitiv feststeht, wieviel Windräder von der Bevölkerung akzeptiert werden, sollten parallel zu Windkraft alle weiteren Möglichkeiten der Energiegewinnung geprüft werden. Vor allem Kraftwerke die steuerbar und nicht von Wetterkapriolen abhängig sind. Beispielsweise könnte ein Ausleitungskraftwerk im Kanal ganzjährig durchgehend bis zu zwei Windräder ersetzen. Der Landtag hat eine Prüfung abgelehnt, könnte aber jederzeit eine Prüfung beschliessen. Auch ein Staatsvertrag für eine Einbindung in die Regelzone Schweiz könnte die Sicherheit erhöhen.