
Mitteilung des Fürstlichen Landgerichts
Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Gamprin-Bendern vom 21. Dezember 2024 wurde von der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Tatverdächtige wegen des Verdachtes des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB erhoben. Die Anklageschrift ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen.
Die öffentliche Schlussverhandlung vor dem Fürstlichen Land- als Kriminalgericht wurde für den 16. und 17. September 2025, jeweils ab 08:30 Uhr, anberaumt. Geplant sind zwei ganze Verhandlungstage.
Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Vaduz, 18.08.2025