Forumsbeitrag des ehemaligen Referendumskomitees
Am Mittwoch, 10. September erschien der Artikel von Hans Bärtsch über unsere Gerichtsverhandlung gegen Gary Kaufmann, Patrik Schädler, David Sele und die Medienhaus AG als verantwortliche juristische Person. Es ging um die Frage, wie weit dürfen Journalisten gehen, wenn sie massive Vorwürfe an Privatpersonen richten.
Vorab: Der Artikel von Hans Bärtsch, stv. Chefredaktor des „Sarganserländers“ war journalistisch sehr sauber und hat korrekt berichtet. Es wäre wunderbar, wenn die drei von uns angeklagten „Vaterland-Journalisten“ auch nur annähernd dieses Niveau von Journalismus erreichen würden.
Die persönlichen Anschuldigungen gegenüber verschiedenen Personen im Land waren schon oft Gegenstand von Leserbriefen und Kritik am Vaterland. Praktisch sind es oft die gleichen Journalisten, denen es ein Bedürfnis zu sein scheint, persönlich diffamierend zu schreiben. Das Landgericht hat nun entschieden, dass für alle, die ein Referendum ergreifen, eine erhöhte Toleranzschwelle gelte, gleich wie für Politiker. Wie der zuständige Landrichter mündlich verkündete, dürfe das Vorhandensein einer „dicken Haut“ erwartet werden. Was allenfalls als respektlos empfunden werde, sei noch nicht straffällig oder tatsächlich ehrenrührig.
Genau um diese Auslegung durch den Richter ging es uns: Wir waren der Ansicht, dass Aussagen wie „Das Referendumskomitee hat dieses Märchen frei erfunden, um die Vaduzer Stimmbürger in die Irre zu führen“ für eine öffentliche Publikation in unserer einzigen Tageszeitung zu weit führt. Man hat uns nach eigener Auffassung damit unterstellt, dass es unsere Absicht sei, die Bevölkerung in die Irre zu führen!
Solche Unterstellungen durch das Vaterland sind also möglich, ohne dass dadurch die Ehre betroffen sei. Dies können wir definitiv nicht nachvollziehen, aber es ist nun ein Fakt, dass solche Zeitungsaussagen vor dem Landgericht nicht strafbar sind. Es wird spannend, welche Auswirkungen dieses Urteil nun über „Hass und Hetze“ im Internet hat. Dort gelten mit diesem Urteil die gleichen Grundsätze, was für eine in der Öffentlichkeit stehenden Person in Zukunft tragbar sein muss.
Wir fragen uns, wer in diesem Land sich unter diesem Journalismus und mit diesem hochsubventionierten Vaterland noch antut, ein Referendum zu ergreifen. Aber Hauptsache, die Pressefreiheit ist geschützt.
Das ehemalige Referendumskomitee: Dr. Gert Risch, Christoph Pirchl, Karlheinz Ospelt, Ernie Walser