In der Sitzung vom 9. September 2025 hat der Gemeinderat von Triesenberg u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Baugesuch
Das Amt für Bevölkerungsschutz plant die Erstellung einer künstlichen Lawinenauslösung in Malbun (Bärgtälli und Steitälli). Mittels an sieben Standorten fix erstellten Sprengmasten soll die Sicherheit des Malbuntals erhöht werden. Ziel der kontrollierten Lawinenauslösung ist es, die Gefahren aus einer unkontrolliert abgehenden Lawine auf Personen oder Bauten zu verhindern oder zu reduzieren. Die dazu nötigen Bauarbeiten finden ausserhalb der Bauzone statt und stellen deshalb einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Gemäss Art. 22 der Schutzzonenverordnung kann die Regierung, im Einvernehmen mit der Gemeinde Triesenberg, aus wichtigen Gründen von den Vorschriften dieser Verordnung abweichende Bewilligungen erteilen, sofern eine Gefährdung der Trinkwassernutzung ausgeschlossen werden kann.
1. Der Gemeinderat spricht sich für die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft für die Installation von Sprengmasten zur künstlichen Lawinenauslösung im Talkessel Malbun aus.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch ausserhalb der Bauzone aufgrund des Gemeindegesetzes zu.
3. Der Gemeinderat befürwortet die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Regierung zur Installation von Sprengmasten zur künstlichen Lawinenauslösung im Talkessel Malbun in der Schutzzone S2 der Quellwasserfassungen „Wasserchopf“.
Durch die Sprengmasten gibt es keine Veränderung der Gefahrenkarte. Der Schutz für die Liegenschaften wird jedoch erhöht.
Projekterweiterung Sanierung Schlossstrasse / Arbeitsvergabe
Die Bauarbeiten an der Schlossstrasse durch das Land Liechtenstein laufen planmässig und werden im Herbst 2025 mit dem Belagseinbau abgeschlossen. Für die Gemeinde Triesenberg ist eine Projekterweiterung in Richtung Haldastrasse sinnvoll. Es könnte so- mit einer alte Wasserleitung in der Länge von ca. 35 m aus dem Jahr 1987- durch eine neue ersetzt werden.
Vom Gemeinderat wurde für die Sanierung der Schlossstrasse bereits ein Verpflichtungskredit von CHF 310 845.70 gesprochen.
Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des Strassenbauprojekts Schlossstrasse bis Einlenker Haldastrasse und vergibt folgende Aufträge:
– Baumeister-, Belags- und Pflästerungsarbeiten zu CHF 38 916.- an die Bühler Bauunternehmung AG
– Projektierung und Bauleitung zu CHF 21 620.- an das Ingenieurbüro Hoch & Gassner AG
– Rohrbauarbeiten zu CHF 18 377.00 an die ARGE Lampert / Bühler
Die Kosten werden mit einem Budgetabtausch gedeckt, zumal sich das Projekt „Zentrum Steg“ grösstenteils auf das nächste Jahr verschiebt.
Förderbeiträge Energiesparmassnahmen – Nachtragskredit zum Budget 2025
Der Klimaschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Bevölkerung und die gestiegenen Energiepreise haben ebenfalls zu einem Umdenken geführt. Bei Sanierungen und Renovationen werden die technischen Gebäudestandards verstärkt energetisch zukunftsfähig ausgestaltet. Diese positive Entwicklung widerspiegelt sich auch in den Förderbeiträgen für Energiesparmassnahmen.
Es zeigt sich weiterhin ein Aufschwung bei den Photovoltaikanlagen im Jahr 2025, die mit CHF 155 536.– den grössten Anteil an Fördergeldern ausmachen. Es folgen Haustechnikanlagen, hauptsächlich Wärmepumpenheizungen, mit CHF 140 428.–. Ein kleiner Anteil von CHF 23 965.– entfällt auf Wärmedämmungen.
Aufgrund der noch beantragten Projekte ist dieses Jahr mit weiteren Fördergeldzahlungen von rund CHF 180 000.– auszugehen. Somit ergeben sich für dieses Jahr Gesamtauszahlungen von ca. CHF 500 000.–. Gemäss Budget sind für 2025 Förderbeitragszahlungen in Höhe von CHF 400 000.– vorgesehen.
Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von CHF 100 000.–.
Im Vergleich zum Vorjahr mit dem Spitzenwert von CHF 813 000.– an
Fördergeldzahlungen ist für das aktuelle Jahr dennoch mit einem Rückgang von rund 38 % zu rechnen.
Aufnahme in das Bürgerrecht
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Aufnahme von Charles Schädler, Bo-
dastrasse 31, in das Bürgerrecht der Gemeinde Triesenberg zu.
Vernehmlassungsberichte
Der Gemeinderat nimmt folgende Vernehmlassungsberichte der Regierung zur Kenntnis:
– Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Einführung einer Sonderregelung für die Tierhalterhaftung in der Alp- und Weidewirtschaft)
– Abänderung des Tabakpräventionsgesetzes.