Anerkennung der Eigenstaatlichkeit Palästinas
Der Nahostkonflikt ist zu einer globalen Herausforderung für das Völkerrecht und die Menschenrechte geworden.
Seit Jahrzehnten bleibt die Umsetzung der Zweistaatenlösung eine blosse Hoffnung, während das Westjordanland und der Gazastreifen unter israelischer Besatzung stehen und die palästinensische Bevölkerung grundlegende politische Rechte vermisst. Die Siedlungspolitik und die fortdauernde militärische Kontrolle verhindern dauerhaft jede friedliche Lösung. Angesichts von Kriegsverbrechen, Hungersnot und einer eskalierenden Gewalt, wie sie aktuell im Gazastreifen sichtbar ist, steht die internationale Gemeinschaft vor einer historischen Verantwortung.
Immer mehr Staaten fordern die Anerkennung der Eigenstaatlichkeit Palästinas als konkreten Schritt zu einem gerechten Frieden und zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts. Diese Anerkennung darf nicht länger vom Goodwill der israelischen Regierung abhängig gemacht werden: Die Pflicht zur Verteidigung der Menschenrechte ist universell und darf nicht aus politischem Kalkül relativiert werden. Auch Liechtenstein als Vertragsstaat des Völkerrechts trägt die Verantwortung, klar und aktiv für die Rechte der palästinensischen Bevölkerung einzustehen und sich der internationalen Initiative zur Anerkennung Palästinas anzuschliessen.

Fragen
- Ist die Regierung bereit, sich gemeinsam mit anderen Demokratien offen für die Anerkennung Palästinas als Staat einzusetzen und diesen Schritt auch unabhängig von einer Zustimmung Israels im Rahmen der UNO zu befürworten?
- Welche diplomatischen Aktivitäten wurden von Liechtenstein seit Beginn des Gaza-Krieges konkret durchgeführt?
- Worauf würde in Zukunft im Umgang mit Israel das Augenmerk gelegt werden, wenn Liechtenstein die Anerkennung der Eigenstaatlichkeit Palästinas befürworten würde?
- Welche konkreten Massnahmen erwägt die Regierung, um den Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung des Völkerrechts im Nahostkonflikt aktiv zu unterstützen und zu fördern?
Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Liechtenstein bekräftigt in Statements im Rahmen der UNO regelmässig das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und seine nachdrückliche Unterstützung für eine Zweistaatenlösung, bei der der Staat Israel und ein Staat Palästina in Frieden und Sicherheit sowie gegenseitiger Anerkennung nebeneinander existieren. Liechtenstein unterstützte bereits im Jahr 2012 die Resolution der UNO-Generalversammlung, die Palästina den Status eines Nichtmitgliedstaats mit Beobachterstatus in der UNO zuerkannte. Weiter unterstützte Liechtenstein die letztjährige Resolution der UNO-Generalversammlung, die die Rechte Palästinas als Beobachterstaat stärkte und eine Vollmitgliedschaft zuhanden des UNO-Sicherheitsrats empfahl. Hinsichtlich der Frage der bilateralen bzw. politischen Anerkennung des Staates Palästina beobachtet Liechtenstein die Entwicklungen laufend und ist im engen Austausch mit gleichgesinnten Staaten.
zu Frage 2:
Liechtenstein hat von Anfang an eine klare und differenzierte Haltung in diesem Konflikt eingenommen und in relevanten Gremien, insbesondere im Rahmen der UNO, seine Positionen deutlich zum Ausdruck gebracht. In Reden, in Gesprächen, durch das Mittragen von Erklärungen und mittels Unterstützung von UNO-Resolutionen machte Liechtenstein immer wieder klar, dass alle Konfliktparteien die völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die Regeln des humanitären Völkerrechts, strikt einzuhalten haben und diesen Verpflichtungen umgehend nachkommen müssen. Diese Positionen Liechtensteins wurden auch bilateral gegenüber Israel kommuniziert.
zu Frage 3:
Die Frage nach dem künftigen Umgang mit Israel kann nicht losgelöst von der gesamten Situation im Nahen Osten betrachtet werden. Liechtenstein tritt – unabhängig von der Frage der bilateralen Anerkennung und des Zeitpunkts einer Anerkennung – seit jeher für das Recht der palästinensischen Bevölkerung auf Selbstbestimmung und für eine Zweistaatenlösung ein. Dabei setzt sich Liechtenstein für eine friedliche Koexistenz ein und bekennt sich zur Souveränität Israels. In seiner Aussenpolitik erhebt Liechtenstein seit vielen Jahren seine Stimme für Rechtsstaatlichkeit, für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der Menschenrechte durch alle Akteure. Dazu gehört auch die Unterstützung der internationalen Gerichtsbarkeit. Liechtenstein engagiert sich für diese Positionen sowohl in multilateralen Foren wie der UNO als auch bilateral. Wir werden diese klare Positionierung kontinuierlich weiterverfolgen. Auch im humanitären Bereich wird Liechtenstein sein Engagement fortführen.
zu Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 3.
UN-Ozeankonferenz 2025 in Nizza
Im Dokumentarfilm «Ocean» von David Attenborough wird die zentrale Bedeutung unserer Weltmeere für das ökologische Gleichgewicht der Erde eindrücklich dargestellt.
Deutlich wird, dass die Ozeane nicht nur Lebensraum unzähliger Arten sind, sondern auch entscheidend zur Stabilisierung des Klimas beitragen. Besonders Seegraswiesen und Plankton verfügen demnach über ein äusserst hohes CO₂-Speicherungspotenzial.
In diesem Zusammenhang wird die UN-Ozeankonferenz erwähnt, die 2025 in Nizza stattfand. Die Konferenz brachte Regierungen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammen, um konkrete Massnahmen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 14 (Leben unter Wasser) der Agenda 2030 zu beschliessen. Auch die Schweiz war vertreten. Ziel war es, Verschmutzung und Übernutzung einzudämmen, nachhaltige Nutzung zu fördern und internationale Kooperation für den Schutz der Ozeane zu stärken. Konkret sollen 30 Prozent der Weltmeere unter Schutz gestellt werden.

Fragen
- War Liechtenstein an dieser bedeutenden Konferenz vertreten? Und wenn nein, weshalb nicht?
- Sofern Liechtenstein bislang nicht an der Ozeankonferenz vertreten war, gedenkt die Regierung künftig daran teilzunehmen, sich einzubringen und die Massnahmen finanziell zu unterstützen?
- Im Film wird deutlich, wie wichtig das Verständnis für die Bedeutung der Weltmeere für uns Landbewohner ist und wie wichtig daher der Zusammenschluss der Nationen für einen wirksamen Schutz der Weltmeere. In welcher Form setzt sich Liechtenstein konkret für den Schutz der Weltmeere ein?
Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Nein, Liechtenstein war an dieser Konferenz nicht vertreten. Da Liechtenstein keinen direkten Zugang zum Meer hat und über keine Fachexpertise in maritimen Fragen verfügt, sowie im Sinne einer Kosten/Nutzen-Abwägung, wurde auf eine Teilnahme verzichtet. Liechtenstein unterstützt jedoch die Anliegen der Ozeankonferenz auch als Binnenland.
zu Frage 2:
Nein, die Regierung hat aus den unter Frage 1 genannten Gründen nicht vor, künftig an der Ozeankonferenz teilzunehmen. Finanzielle Beiträge an Projekte zum Schutz der Ozeane sind im Rahmen der „Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung“ (IHZE) möglich, gehören aber nicht zu den Schwerpunkten.
zu Frage 3:
Auch als Binnenland ist sich Liechtenstein bewusst, dass Ozeane und Meere für das globale Ökosystem eine zentrale Rolle spielen. Durch die Verbesserung der Nachhaltigkeit im Inland und mithilfe seiner internationalen Solidarität trägt Liechtenstein indirekt zur nachhaltigen Entwicklung von Ozeanen, Meeren und Meeresressourcen bei. So gehört Liechtenstein zu den Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt und des Klima-Übereinkommens von Paris, welche auch den Schutz der Weltmeere unterstützen. Ausserdem ist Liechtenstein Teil der Internationalen Rheinschutzkommission, welche diese Thematik ebenfalls bearbeitet. Auf nationaler Ebene kommt der Abwasseraufbereitung eine wichtige Bedeutung zu, um die Einträge von Schadstoffen in den Rhein zu minimieren.
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