Allfällige Behandlungsfehler im Landesspital
Es kursieren Gerüchte, dass es mehrere Patienten gibt, die wegen möglicher Behandlungsfehler gegen das Landesspital und dort praktizierende Ärzte rechtliche Schritte unternommen haben oder unternehmen möchten.

Fragen
- Wurden in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 gegen das Landesspital bzw. dort tätige Ärzte Klagen beim Gericht eingereicht? Wenn ja, welche Fachbereiche des Landesspitals sind betroffen (Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie und Traumatologie)?
- In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 das Landesspital von Patienten, Angehörigen, Patientenorganisationen und Rechtsanwälten wegen möglicher Behandlungsfehler kontaktiert? Welche Fachbereiche (Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie und Traumatologie) betrafen diese Anfragen?
- Hat das Landesspital bzw. dessen Haftpflichtversicherung in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 aussergerichtlich Zahlungen an Patienten wegen Behandlungsfehlern geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe beliefen sich diese Zahlungen in den jeweiligen Jahren gesamthaft?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Seit 2022 wurden insgesamt 3 Klagen eingereicht. Zwei betreffen den Fachbereich Chirurgie und eine die Orthopädie. Eine Klage wurde erstinstanzlich zu Gunsten des Landesspitals entschieden, in einem weiteren Verfahren fiel das eingeholte Gutachten zu Gunsten des Landesspitals aus. Ein weiterer Fall ist noch in der Begutachtung. Haftpflichtfälle gehören, insbesondere in operativ tätigen Spitälern, zur Natur der Sache. Angesichts der rund 8’000 stationären und über 50’000 ambulanten Fällen und Notfallbehandlungen innerhalb der letzten 4 Jahre, liegt dieser Wert im Vergleich im absolut unteren Bereich.
zu Frage 2:
Insgesamt wurde das Landesspital in 12 Fällen von Rechtsanwälten oder Gerichten kontaktiert. 4 betrafen die Chirurgie, 3 den Notfall, 3 die Orthopädie, 1 die Innere Medizin und 1 eine Fürsorgerische Unterbringung. Diese Fälle wurden der Haftpflichtversicherung angemeldet. Bis auf die in Frage 1 erwähnten Fälle wurden alle Fälle wieder geschlossen, da keine Sorgfaltspflichtverletzungen vorlagen.
zu Frage 3:
Die Haftpflichtversicherung oder Landesspital haben in keinem Fall eine Zahlung irgendeiner Art leisten müssen, da bislang nie eine Sorgfaltspflichtverletzung festgestellt wurde.
Psychiatriekonzept
Steigende Fallzahlen, Kosten und in Teilen mangelnde Versorgung prägen die psychiatrische Versorgung in Liechtenstein. Mögliche Massnahmen und Lösungen wurden von der Regierung mit dem Psychiatriekonzept im Mai 2024 veröffentlicht. Mittlerweile sind beinahe anderthalb Jahre verstrichen und wie wir wissen, gestaltet sich die psychiatrische Versorgung der Bevölkerung nach wie vor als schwierig.

Fragen
- An welcher bzw. an welchen Massnahmen arbeitet die Regierung aktuell?
- Was ist der aktuelle Stand der sich in Arbeit befindlichen Massnahmen?
- Im Psychiatriekonzept werden einzelne Massnahmen nach Angebotstyp und Dringlichkeit rangiert. Welche der vorgeschlagenen Massnahmen wurden bereits umgesetzt?
- Wie lange respektive welcher zeitliche Horizont ist vorgesehen, bis zumindest die dringlichsten Massnahmen umgesetzt sind?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Das Psychiatriekonzept lässt sich hinsichtlich der weiteren Umsetzung in die Teile (1) der Prävention, (2) intermediäre Versorgung sowie (3) den Notfall unterteilen. Im Bereich (1) der Prävention wurde ein ämter- und ministeriumsübergreifendes Grundlagenkonzept erarbeitet. Im Bereich (2) der intermediären Versorgung erfolgte ein Austausch mit relevanten Akteuren und es wurde das in der vergangenen Legislatur erstellte Grobkonzept kritisch hinterfragt und es wurden die hierzu erfolgten Rückmeldungen ausgewertet. Basierend darauf wird derzeit der Ausbau der (auch regionalen) Kooperation mit bestehenden Institutionen geprüft. Hierfür werden in Kürze Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der relevanten Institutionen geführt werden. Abhängig vom Ergebnis dieser Gespräche wird eine Abdeckung dieses Bereiches durch Partnerschaften angestrebt. Bezüglich (3) der psychiatrischen Notfälle werden derzeit auf Basis der im Psychiatriekonzept definierten Massnahmen Lösungsvorschläge erarbeitet.
zu Frage 2:
Siehe Antwort 1.
zu Frage 3:
Im Bereich der Kinder und Jugendlichen konnten Massnahmen im Zusammenhang mit der ärztlichen Bedarfsplanung umgesetzt werden. So wurden schlecht ausgelastete Stellen besser aufgeteilt: Die Anzahl von Kinder- und Jugendpsychiatern mit einer OKP-Zulassung wurde von zwei auf drei erhöht, ohne die Stellenprozente zu erhöhen. Ebenfalls konnte per 1. September 2025 eine vakante Stelle im Umfang von 50% im Bereich der Psychotherapie Kinder und Jugendliche neu besetzt werden.
Im Bereich der Massnahmen zur Kooperation und zur finanziellen Beteiligung an Institutionen mit stationären Plätzen im Ausland werden in Kürze Gespräche mit der Psychiatrie St. Gallen sowie den Psychiatrischen Diensten Graubünden geführt. Der Liechtensteinische Krankenkassenverband wurde mit dem Abschluss eines Tarifvertrages mit der Klinik Sonnenhof in Ganterschwil beauftragt. Die Tarifverträge mit den psychiatrischen Leistungserbringern St. Gallen und Graubünden wurden verlängert.
zu Frage 4:
Das Ministerium ist bestrebt, die dringlichen Massnahmen so rasch wie möglich einer Lösung zuzuführen. Für die dringlichsten Massnahmen betreffend das intermediäre Angebot in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Notfallversorgung ist ein Umsetzungshorizont bis spätestens Anfang 2027 vorgesehen. Damit soll gewährleistet werden, dass die dringendsten Versorgungslücken innerhalb der kommenden anderthalb Jahre geschlossen werden können.
Einordnung der Covid-19-Impfstoffe als Zell- und Gentherapie
Mein Votum im Juni-Landtag war, dass der Bevölkerung bereits während der Covid-19-Pandemie eine experimentelle Zell- und Gentherapiebehandlung aufgedrängt wurde.
Die in Liechtenstein eingesetzten Covid-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna basieren auf mRNA-Technologie und fallen laut Definition in die Kategorie der Zell- und Gentherapien. Diese Aussage wurde weder von den Medien noch im politischen Diskurs thematisiert. Das erstaunt, zumal es sich hierbei um eine der klarsten und gewichtigsten Aussagen im Juni-Landtag handelte.
Heute wird die mRNA-Technologie auch in anderen medizinischen Bereichen experimentell angewendet und weitere Medikamente stehen kurz vor der Markteinführung. Die stark verkürzten Zulassungsverfahren lassen nur erahnen, was noch auf uns zukommen könnte. Schon jetzt beobachten wir einen Anstieg der Infertilität sowie rasant ansteigende Gesundheitskosten.

Fragen
- War der Regierung bereits im Jahr 2021 bekannt, dass sich die Covid-19-Impfungen von Pfizer und Moderna der Kategorie der Zell- und Gentherapien zuzuordnen sind?
- Aus der Sicht vieler Bürger wäre diese Information der Zell- und Gentherapie zwingend erforderlich gewesen, um eine gut informierte Entscheidung treffen zu können. Sehen Sie das auch so?
- Stand heute wissen wir, dass die Impfstoffe Comirnaty und Spikevax offiziell als Zell- und Gentherapien gelten. Dennoch werden diese Injektionen weiterhin empfohlen, ohne die Bevölkerung über die Genmanipulation aufzuklären. Wann wird die Bevölkerung darüber umfassend informiert?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Gemäss den EU-Rechtsvorschriften fallen RNA-Arzneimittel unter verschiedene Kategorien. Für die Zuordnung ist bei Impfstoffen deren Ziel ausschlaggebend (nämlich ob sie eingesetzt werden entweder gegen infektiöse oder gegen nicht-infektiöse Krankheiten).
Für die Zuordnung bei Nicht-Impfstoff-Arzneimitteln ist die Art der RNA-Substanz und deren Herstellung ausschlaggebend. Die mRNA-Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten werden gemäss dieser Kategorisierung nicht als Zell- und Gentherapieprodukte eingestuft.
zu Frage 2:
Eine transparente und sachgerechte Information der Bevölkerung über medizinische Massnahmen ist von zentraler Bedeutung. Sollte eine Therapie eine Veränderung des menschlichen Genmaterials zur Folge haben, wäre eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung selbstverständlich und zwingend erforderlich. Bei der Covid-19-Impfung handelt es sich jedoch um eine Impfung, die nicht zu einer genetischen Manipulation führt. Die in Liechtenstein eingesetzten mRNA-Impfstoffe beeinflussen das Erbgut nicht. Die Regierung hat im Rahmen der Impfkampagne während der Pandemie stets offen, nachvollziehbar und auf wissenschaftlicher Grundlage kommuniziert.
zu Frage 3:
Die Behauptung, mRNA-Impfstoffe seien als Zell- und Gentherapieprodukte einzustufen, ist falsch. Swissmedic, die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel, klassifiziert mRNA-Impfstoffe als Arzneimittel zur aktiven Immunisierung. Die mRNA dringt nicht in den geschützten Zellkern, wo sich genetisches Material befindet, ein und interagiert folglich zu keinem Zeitpunkt mit der DNA. Somit verändern die in Liechtenstein zugelassenen Covid-19-Impfstoffe das Erbgut nicht und werden nach kurzer Zeit im Körper abgebaut.
Die damalige Zulassung erfolgte unter Einhaltung aller regulatorischen Standards. Die Bevölkerung wurde regelmässig, offen und transparent über die Wirkweise, Sicherheit und Einordnung der Impfstoffe informiert. Entsprechende Informationen waren und sind öffentlich zugänglich.
Finanzierungsregularien bezüglich Rettungswagen des Liechtensteinischen Roten Kreuzes
Am 14. August 2025 wurde der neue Rettungswagen des Liechtensteinischen Roten Kreuzes eingeweiht. Gemäss Berichterstattung im «Liechtensteiner Vaterland» vom 16. August 2025 wurde dieser Rettungswagen auch von privater Seite mitfinanziert.

Fragen
- Wie hoch war der Betrag, den das Land Liechtenstein beim Erwerb des neuen Rettungswagens beisteuerte?
- Wie hoch ist der prozentuale Anteil, den das Land Liechtenstein zum Erwerb des neuen Rettungswagens beisteuerte?
- Nach welchen internen Regularien oder Bestimmungen werden Käufe von Rettungswagen unterstützt und wie lauten diese?
- Welches sind verdankenswerterweise die namhaftesten Supporter des jüngst erworbenen neuen Rettungswagen des Liechtensteinischen Roten Kreuzes von privater Seite und mit welchen finanziellen Beträgen?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Das Land Liechtenstein beteiligt sich mit einer Summe von maximal CHF 147’778.20 an dem neuen Rettungswagen.
zu Frage 2:
Wie im Anhang Ziff. 8.42 des Subventionsgesetzes vorgesehen, beteiligt sich Liechtenstein zu 50% an der Anschaffung von Rettungs- und Transportfahrzeugen.
zu Frage 3:
Bei den Subventionsgrundlagen handelt es sich nicht um «interne Regularien oder Bestimmungen»,
sondern um gesetzliche Grundlagen, welche im Gesetz über die Ausrichtung von Landessubventionen – kurz Subventionsgesetz – zu finden sind. Art. 1 Abs. 1 Subventionsgesetz sieht die Berechtigung des Landes Liechtenstein vor, Subventionen an Vereine und Organisationen zu leisten. Die Voraussetzungen für Subventionen sind in Art. 6 ff. des Gesetzes geregelt, weshalb die Subventionsgesuche unter anderem auf die Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit geprüft werden.
zu Frage 4:
Beim Liechtensteinischen Roten Kreuz (LRK) handelt es sich um einen privatrechtlichen Verein. Der Regierung liegen daher grundsätzlich keinerlei Informationen über private Spenden an das LRK vor. Wie allerdings aus der öffentlichen Berichterstattung zu entnehmen ist, wurde das Fahrzeug auch von der 300-Jahr-Jubiläumsstiftung finanziell unterstützt.
Kindeswohl und aktuelle Entwicklungen
Das Kindeswohl ist ein zentraler Indikator für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.
UNICEF hat kürzlich auf Rückschritte beim Kindeswohl auch in einkommensstarken Ländern hingewiesen (vergleiche dazu UNICEF-Medienmitteilung vom 14. Mai 2025 sowie Report Card 19: «Kinderwohl in einer unberechenbaren Welt» des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti). Dabei geht es um Aspekte wie psychische Gesundheit, Bildungschancen, soziale Teilhabe und materielle Sicherheit. Für die Schweiz wurden entsprechende Defizite aufgezeigt.

Fragen
- Welche Daten liegen der Regierung zum Stand des Kindeswohls in Liechtenstein vor (zum Beispiel psychische Gesundheit, Bildung, soziale Teilhabe, materielle Lage)?
- Gibt es Vergleichswerte oder Einschätzungen im Verhältnis zur Situation in der Schweiz, insbesondere auch Vergleichswerte zum erwähnten UNICEF-Bericht?
- Welche Massnahmen setzt die Regierung aktuell um, um das Kindeswohl in Liechtenstein nachhaltig zu sichern und Rückschritte zu verhindern?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Zum Stand des Kindeswohls in Liechtenstein liegen derzeit lediglich punktuelle Daten, zum Beispiel im Bildungsbereich, vor.
Um Erkenntnisse und um langfristige Beobachtungen über die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schüler im gesamten Bildungssystem zu erhalten, wird bis Ende 2027 ein langfristiges datengestütztes Monitoring über alle Zyklen des Liechtensteiner Lehrplans («LiLe») aufgebaut.
Mit dem Projekt von UNICEF Schweiz und Liechtenstein sowie der OST – Ostschweizer Fachhochschule wird ein Kinderrechtebarometer umgesetzt. Mit dem Kinderrechtebarometer entsteht derzeit ein neues, evidenzbasiertes Instrument zur regelmässigen Erhebung der Kinderrechtssituation in Liechtenstein und der Schweiz. Dabei wird die Perspektive von Kindern und Jugendlichen systematisch und partizipativ einbezogen und zeigt, wo Massnahmen zur Verbesserung der Kinderrechtssituation ansetzen können. Erste Ergebnisse werden 2025 erwartet.
zu Frage 2:
Im internationalen Vergleich liegen für die Schweiz umfassende Daten zum Stand des Kindeswohls vor. Gemäss dem aktuellen UNICEF-Report Card (2025) belegt die Schweiz Rang 6 von 39 wohlhabenden Ländern. Sie erzielt sehr gute Ergebnisse in den Bereichen schulische Kompetenzen (Rang 6) und körperliche Gesundheit (Rang 7), weist jedoch Schwächen bei der psychischen Gesundheit auf (Rang 13). Zudem zeigen sich seit der COVID-19-Pandemie rückläufige Trends in der Lebenszufriedenheit von Jugendlichen sowie eine zunehmende Bildungsungleichheit. Auch die Kinderarmut ist in der Schweiz zwischen 2014 und 2021 um rund 10 % angestiegen. Für Liechtenstein liegen derzeit keine vergleichbaren internationalen Indikatoren vor. Mit dem im Aufbau befindlichen Kinderrechtebarometer-Projekt, das UNICEF Schweiz und Liechtenstein mit der OST entwickelt, wird für 2025 erstmals eine repräsentative und kindzentrierte Datengrundlage für Liechtenstein entstehen. Der Kinderrechtebarometer kann künftig als Grundlage für ein systematisches Monitoring des Kindeswohls dienen und ermöglicht Vergleiche mit der Situation in der Schweiz und anderen Ländern.
zu Frage 3:
Die Regierung verfolgt zur nachhaltigen Sicherung des Kindeswohls in Liechtenstein einen mehrdimensionalen Ansatz. Die Massnahmen sind mannigfach und eine detaillierte Betrachtung würde die Beantwortung einer Kleinen Anfrage sprengen.
Zentrale Massnahmen sind (Auswahl):
- Frühe Kindheit und Bildung: Die Stärkung der frühkindlichen Förderung durch einen Ausbau von Angeboten in der Betreuung, Bildung und Elternunterstützung sowie die Weiterentwicklung der schulischen Integrations- und Fördermassnahmen. Ausbau und Etablierung des Angebots der Schulsozialarbeit über alle Schulstufen hinweg; Aufbau des Monitorings zur psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schüler in Liechtenstein; Förderung der Partizipationsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern.
- Kinderschutz und Prävention: Laufende Weiterentwicklung der Strukturen zur Abklärung von Kindeswohlgefährdungen, Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Schule, Sozialdiensten, Gesundheitswesen und Justiz sowie Sensibilisierung und Schulung von Fachpersonen.
- Psychische Gesundheit: Förderung niedrigschwelliger Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien; enge Zusammenarbeit mit Fachstellen im Gesundheitswesen zur frühzeitigen Erkennung und Unterstützung bei psychischen Problemen.
- Soziale und materielle Absicherung: Gewährleistung von Unterstützungsleistungen wie Prämienverbilligungen, Mietbeihilfe, Familienzulagen und Sozialhilfe, um Familien mit Kindern in vulnerablen Lebenslagen zu entlasten.
- Partizipation und Datenbasis:
- Geplante Erarbeitung einer Jugendstrategie unter Beteiligung von Jugendlichen in für sie relevanten Themen;
- Landesweit sind Kinder- und Jugendpartizipationsinstrumente erfolgreich etabliert: Jugendrat Liechtenstein, Jubel-Forum, Kinder- und Jugendbeirat (kijub),
- Sechs der 11 Gemeinden im Land sind zertifizierte «Kinderfreundliche Gemeinden» der UNICEF. Wobei einer der Schritte im Zertifizierungsprozess zur «Kinderfreundlichen Gemeinde», die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist. Es wird als zentraler Bestandteil die Sichtweisen, Wünsche und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Gemeinde erhoben werden.
Aus der letzten Kinderrechtskonvention-Länderüberprüfung hat Liechtenstein zudem Empfehlungen erhalten, zu deren Umsetzung sich Liechtenstein durch die Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention verpflichtet hat. Erstmalig ist daher für 2026 in der Landesrechnung auch ein Budget für den Bereich Kinderrechte vorgesehen. Damit können auf nationaler Ebene koordiniert die Empfehlungen umgesetzt werden, welche das Kindeswohl in Liechtenstein stärken.
Darunter fallen verschiedene Schulungen für Fachpersonen, die Schaffung von kindergerechten Strukturen, ebenso wie die Umsetzung einer nationalen Strategie zum Schutz von Kindern vor Gewalt.
Einführung Elternzeit – Information für Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Liechtenstein die Elternzeit in Kraft.
Bereits bei den Diskussionen wurde betont, dass Unternehmen frühzeitig informiert werden müssen, um sich organisatorisch und administrativ vorbereiten zu können. Bis heute befindet sich auf der Webseite der FAK lediglich der Hinweis: «Hier entsteht die Seite für das Elterngeld». Von verschiedenen Seiten, Privatpersonen, werdende Eltern, Eltern, aber auch von Unternehmen, werde ich immer wieder angefragt, bis wann mit konkreten Informationen gerechnet werden kann.
Ich habe dazu bereits im Juni-Landtag im Rahmen des AHV-IV-FAK-Geschäftsberichts diesbezüglich nachgefragt und es wurde mitgeteilt, dass diese Informationen bald öffentlich zugänglich sein werden. Vor diesem Hintergrund und obwohl gestern in der Zeitung eine baldige Veröffentlichung angekündigt wurde, bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen
- Wann ist vorgesehen, die Unternehmen und die Öffentlichkeit umfassend über die konkrete Handhabung der Elternzeit zu informieren?
- Warum stehen auf der Webseite der Familienausgleichskasse bis heute noch keine Informationen zur Verfügung?
- Wie wird sichergestellt, dass Unternehmen genügend Zeit für die Vorbereitung und Umsetzung erhalten?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Unmittelbar nach der Regierungssitzung vom 2. September 2025 (Dienstag dieser Woche), an welcher die Regierung die notwendigen Details auf dem Verordnungsweg verabschiedet hat, schalteten die AHV-IV-FAK-Anstalten die Merkblätter zum Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elterngeld auf ihrer Homepage (www.ahv.li) auf. Ausserdem wurde am Folgetag, dem 3. September 2025 (Mittwoch dieser Woche), ein Newsletter an alle Abonnenten versandt und dieser auch auf der Website aufgeschaltet.
Die AHV-IV-FAK-Anstalten sind im ständigen Austausch mit der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer (LIHK), der Wirtschaftskammer und dem LANV, für deren Mitglieder separat und mit Beteiligung der AHV-IV-FAK Informationsveranstaltungen im Laufe des Herbstes stattfinden werden.
zu Frage 2:
Der Prozess dauerte länger, als erwartet, weil die zugrunde liegenden Berechnungen anspruchsvoll und kompliziert waren und sich insbesondere nahtlos einfügen mussten in das Gesamtgefüge der AHV-IV-FAK-Zahlungen. Daher dauerte auch die Prüfung dieser rechnerischen Grundlagen seitens der Regierung länger als erwartet. Die Arbeitgeber und die interessierten Eltern kennen aber bereits die wesentlichen Punkte der neuen Regelung, weil schon der Gesetzgebungsprozess einer grossen Öffentlichkeit zugänglich war. Es geht den Ratsuchenden nun um die Details, die in den letzten Wochen wiederholt nachgefragt wurden. Die entsprechenden Landesgesetzblätter mit den relevanten Verordnungsänderungen werden am 5. September 2025 (Freitag dieser Woche) publiziert. Die angefragten Details sind in den drei neuen Merkblättern der AHV-IV-FAK-Anstalten seit dem 2. September 2025 (Dienstag dieser Woche) – also einen Tag vor dem Stellen der vorliegenden Kleinen Anfrage – abrufbar. Zudem haben die AHV-IV-FAK-Anstalten sich bemüht, als Dienstleisterin zu den Abänderungen der einzelnen Verordnungen die zahlreichen bisherigen Anfragen, soweit möglich, schon zu beantworten und sie haben auch bei den „Q&A-Papieren“ (z. dt. Frage-Antwort-Papieren) der Verbände von Anfang an aktiv mitgearbeitet.
zu Frage 3:
Der Anspruch auf die Leistungen gemäss der neuen Regelung für bezahlte Elternzeit beginnt am 1. Januar 2026. Die neu erlassenen Abänderungen der relevanten Verordnungen betreffen auch die entsprechenden Umsetzungsarbeiten im IT-Bereich und fordern sowohl die AHV-IV-FAK-Anstalten als auch die Arbeitgebenden. Die verbleibenden viereinhalb Monate müssen nun für die letzten Schritte der technischen Umsetzung ausreichen. Für die Arbeitgebenden wird weniger die IT-technische Umsetzung zu einem Problem werden. Die viel grössere Herausforderung liegt in den arbeitsrechtlichen Bereichen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob, wann und wie die Elternzeit bezogen wird. Diese Konsensfindung liegt bei den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und muss jeweils im Einzelfall von beiden individuell vereinbart werden zum jeweils gegebenen Zeitpunkt mit entsprechender Vorlaufzeit.
Kleine Anfrage betreffend Kurzabsenzversicherungen
Alle Arbeitgeber in Liechtenstein sind verpflichtet, für ihre Arbeitnehmenden eine gesetzliche Krankengeldversicherung bei einer der drei inländischen Kassen abzuschliessen. Taggeldleistungen dieser Versicherung sind vom AHV-massgebenden Lohn ausgenommen, weshalb auf diesen Leistungen keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
In der Schweiz haben sich Geschäftsmodelle entwickelt, sogenannte Kurzabsenzversicherungen, welche diese Bestimmung nutzen. Arbeitgeber schliessen dabei neben der eigentlichen Krankengeldversicherung, zum Beispiel ab dem 31. Krankheitstag, zusätzliche Versicherungen für Kurzabsenzen ab. Diese decken faktisch kein echtes Risiko ab, da die Prämien so berechnet sind, dass die Kosten der Leistungen sowie Entschädigungen für den Versicherer und allfällige Drittanbieter stets gedeckt sind. Überschüsse werden im Rahmen von Rückvergütungen an die Arbeitgeber zurückerstattet. Für diese Unternehmen ergibt sich dadurch eine Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen, während Versicherer und Dienstleister eine Entschädigung erhalten.
In der Schweiz werden solche Modelle toleriert, da die Krankengeldversicherung dort nicht obligatorisch ist. In Liechtenstein stellt sich die Situation jedoch anders dar, da es sich um eine obligatorische Sozialversicherung handelt. Es gibt Hinweise, dass auch in Liechtenstein Arbeitgeber solche Modelle nutzen, um AHV-Beiträge in erheblichem Umfang einzusparen.

Fragen
- Sind die beschriebenen Modelle unter der aktuellen Gesetzeslage in Liechtenstein zulässig?
- Werden solche Modelle von Versicherern im Inland angeboten?
- Hält es die Regierung für zweckmässig, dass durch die gesetzliche Krankengeldversicherung Beiträge an eine andere Sozialversicherung, sprich die AHV, umgangen werden können?
- Welche finanziellen Auswirkungen hatten solche Modelle auf die AHV in den letzten drei Jahren?
- Falls diese Modelle nach aktueller Rechtslage zulässig sein sollten, erachtet es die Regierung als angezeigt, entsprechende gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen, um sie zu unterbinden?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
In Liechtenstein ist das Krankengeld im Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Die Krankenversicherung nach dem KVG wird durch Krankenkassen durchgeführt, die von der Regierung anerkannt sind. Somit sind nur die drei anerkannten Krankenkassen gesetzlich legitimiert, eine Krankengeldversicherung nach KVG abzuschliessen. Die in der Anfrage dargestellten Kurzabsenzversicherungen durch Drittanbieter bewegen sich ausserhalb des KVG im Bereich privater Versicherungsverträge.
Aus der Anfrage geht nicht klar hervor, was für ein «Versicherungsmodell» gemeint ist. Es scheint um ein Modell zu gehen, bei dem der Arbeitgeber Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall erbringt, diese Lohnfortzahlung aber durch einen Dritten erbringen lässt und er diesen Dritten finanziell komplett schadlos hält. Ein solches Modell wäre keine typische Versicherung, da dieser Dritte kein Risiko zu tragen hätte. Vergleichbare Modelle wurden in der Schweiz schon vor über 10 Jahren angeboten. In Liechtenstein ist den AHV-IV-FAK-Anstalten kein Arbeitgeber bekannt, der ein solches Modell einsetzt. Würde in Liechtenstein ein derartiges Modell, wie eingangs beschrieben, tatsächlich zum Einsatz kommen, wäre nach Ansicht der AHV-IV-FAK-Anstalten prima vista davon auszugehen, dass es sich um AHV-beitragspflichtige Lohnfortzahlungen und nicht um beitragsfreie Sozialleistungen handelt. Ohne den konkreten Sachverhalt zu kennen, ist es jedoch unmöglich, präzise Schlussfolgerungen zu ziehen.
zu Frage 2:
Weder den AHV-IV-FAK-Anstalten noch dem Amt für Gesundheit sind Arbeitgeber bekannt, die ein solches Modell zum Einsatz bringen. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat Kenntnis von zumindest einem Privatversicherungsunternehmen, das ein solches Versicherungsmodell auf dem Schweizer Markt anbietet. In Liechtenstein hingegen ist auch der FMA der Vertrieb solcher Produkte nicht bekannt, wobei keine präventive Produktprüfung durchgeführt wird. Ebenfalls nicht beurteilt werden kann, ob Schweizer Versicherungen, die der Aufsicht durch die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstehen, solche Produkte in Liechtenstein anbieten.
zu Frage 3:
Wie in Frage 1 ausgeführt, bewegen sich die beschriebenen Kurzabsenzversicherungen durch Drittanbieter ausserhalb des KVG. Wird die Krankengeldversicherung nach den Bestimmungen des KVG geleistet, leistet die Krankenkasse nach dem 2. Tag der Erkrankung oder, im Falle, dass der Leistungsbeginn für das Krankengeld aufgeschoben wurde, nach dem vereinbarten Zeitraum, längstens jedoch nach 360 Tage, ein Krankengeld. Dieses von der Krankenkasse geleistete Krankengeld ist AHV-beitragsbefreit. Zahlt der Arbeitgeber aufgrund eines vereinbarten Aufschubes eine Lohnfortzahlung, müssen die Beiträge an die AHV geleistet werden. Werden die gesetzlichen Bestimmungen des KVG eingehalten, kommt es also zu keiner «Umgehung».
Die Regierung ist selbstverständlich der Ansicht, dass Modelle, die einzig den Zweck der Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen verfolgen, zu verhindern sind.
zu Frage 4:
Da kein Arbeitgeber bekannt ist, der ein solches Modell einsetzt, konnten auch keine Beitragseinbussen festgestellt werden.
zu Frage 5:
Wie bereits ausgeführt, lässt sich, ohne die konkreten Umstände zu kennen, nicht beantworten, ob es sich im Einzelfall um ein zulässiges Modell oder aber eine Beitragsumgehung handelt, wie gravierend diese ist und ob eine gesetzliche Anpassung notwendig ist. Würde ein Modell der Umgehung gesetzlicher Beitragsbestimmungen vorliegen, wäre jedenfalls zu prüfen, ob gesetzliche Anpassungen vorzunehmen wären.
Landesspital
Im Juni 2024 wurde das Stimmvolk zum dritten Mal in Bezug auf den Landesspital-Neubau an die Urne gebeten. Es schien zu diesem Zeitpunkt alles klar zu sein. Mit 53,7 Prozent wurde dem Ergänzungskredit von CHF 6 Mio. zugestimmt.
Kürzlich informierte der neue Gesundheitsminister im Zuge eines Interviews unter anderem sinnesgemäss, dass es immer noch nicht klar sei, wo es jetzt hingehe beziehungsweise wie es weitergehe. Klärungen seien im Gange. Darauf reagierte David Sele, der dieses Interview führte, wie folgt: «In dieser Deutlichkeit, mit der Sie das jetzt da sagen, ist das alarmierend für mich. Also wenn ich zurückdenke, vor einem Jahr hatten wir eine weitere Abstimmung, wo gesagt wurde, jetzt ist alles sauber, alles toll, jetzt müsst ihr nur noch Ja zu diesem Kredit sagen und dann wird gemacht und getan. Und wenn ich jetzt höre, man ist sich noch nicht sicher, ob das überhaupt so realisierbar ist, also ist es dann normal in einem solchen Projekt, dass man das zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiss? Oder hat man dort wieder ein gröberes Versagen, das man jetzt langsam sieht?»

Fragen
- Wie kann es sein, dass zum jetzigen Zeitpunkt – wohlbemerkt nach drei Volksabstimmungen – eine derartige Ungewissheit herrscht und Wesentliches unklar ist?
- Wie sieht das detaillierte Nutzungs- und Leistungskonzept des geplanten Landesspitals aus und bis wann erfährt das Volk detaillierte, definitive Informationen?
- Hat die Regierung die vom Verein «Üsers Spitol» aktuell vorgebrachten Inputs bezüglich steigender Kosten, sinkender Patientenzahlen, bestehender Kooperationen mit Nachbarspitälern und so weiter geprüft? Wenn ja, wie lautet das Resultat?
- Kostenüberschreitungen hatten eine Redimensionierung des Projekts zur Folge und die Architekten zogen sich deshalb zurück. Entspricht das im Nachgang zur Volksabstimmung vom Juni 2024 redimensionierte Objekt überhaupt noch der zur Abstimmung vorgelegten Version?
- Wird das Landesspital-Neubauprojekt nach den Redimensionierungen weitergeführt und reicht der vom Volk gesprochene Kredit dafür aus oder droht ein Projektstopp?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Der Regierung ist es ein zentrales Anliegen, dass der Bau des neuen Spitals qualitativ hochwertig umgesetzt wird und dabei der genehmigte Kreditrahmen eingehalten wird. Deshalb hat die Regierung nach dem erfolgten Legislaturwechsel eine Vollständigkeitsprüfung durch interne Experten vornehmen lassen. Die Erkenntnisse liegen seit kurzem vor. Basierend darauf wird der weitere Projektverlauf geplant und anschliessend der Öffentlichkeit kommuniziert.
zu Frage 2:
Das Leistungsangebot bzw. der Leistungsauftrag des Landesspitals wurde im Jahr 2024 mit dem Amt für Gesundheit und dem zuständigen Ministerium überarbeitet und ein Leistungsauftrag analog den Spitälern in der Schweiz erstellt. Dieser basiert auf den hohen Qualitätsanforderungen und -vorgaben des sogenannten Zürcher Modells, das von vielen Kantonen in der Schweiz für die Spitalplanung angewendet wird. Das Landesspital erbringt innerhalb dieses Modells hauptsächlich Leistungen im sogenannten Basispaket eines Spitals, d.h. der Grund- und Notfallversorgung, dies in Zusammenarbeit mit den Partnern des Gesundheitswesens. Darüber hinaus bzw. in spezifischen Fachgebieten behandeln Beleg- und Konsiliarärzte v.a. vom KSGR Liechtensteiner Patienten, die so nicht nach Chur reisen müssen, sondern in Liechtenstein behandelt werden können. Weiter betreibt das Landesspital eine Akutgeriatrie. Dieses Leistungsangebot ist auch so im Neubau geplant.
zu Frage 3:
Die Regierung prüft laufend Hinweise aus der Bevölkerung, von Vereinen und Experten, um die Situation im Gesundheitswesen zu verbessern. Ausserdem möchte die Regierung einmal mehr betonen, dass es durchaus Kooperationen mit umliegenden Spitälern gibt. Sowohl die Politik als auch das Landesspital sind in regem Austausch mit verschiedensten Institutionen in der Region. Diese Erkenntnisse werden auch in den Neubau miteinbezogen.
zu Frage 4:
Die Regierung hat vom Landtag und dem Volk den Auftrag zum Neubau des Landesspitals erhalten. Diesen wird die Regierung umsetzen.
Festzuhalten ist, dass der Steuerungsausschuss des Projekts Neubau Landesspital im Jahr 2022 aufgrund von Kostenüberschreitungen einen Projektstopp beschloss. In der Folge erarbeitete die Regierung einen Bericht und Antrag bezüglich der weiteren Vorgehensweise des Neubauprojekts. Der Landtag sprach sich daraufhin für das Projekt «Inspira II» aus und wollte im darauffolgenden Bericht und Antrag die Anforderungen an eine allfällige Pandemie-Situation berücksichtigt haben und die Kosten für eine Geburtenstation dargelegt bekommen. Mit Bericht und Antrag 2024/7 genehmigte der Landtag das redimensionierte Projekt «Inspira II», inklusive Pandemiestation und Photovoltaikanlage. Die finanziellen Mittel für die im Bericht und Antrag erwähnte Geburtenstation wurden nicht gesprochen. Es erfolgte ein Referendum und eine Volksabstimmung, welche zu Gunsten des Projektes ausging. In der Folge zog sich das Architekturbüro vom Auftrag zurück, da es nicht mehr dem ursprünglichen Projekt entsprach. Aufgrund dessen erfolgte im Sommer 2025 eine Neuausschreibung des Architekturauftrages.
zu Frage 5:
Es ist, wie oben ausgeführt, das Ziel der Regierung, ein qualitativ hochwertiges Spital zu bauen, welches im Rahmen des gesprochenen Kredits liegt.
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