Auswirkungen des Wegfalls vom Casino Admiral auf die Spielbankenaufsicht der Landesverwaltung
Letzte Woche wurde über die Schliessung des ältesten Casinos im Land berichtet.
Das Casino Admiral in Ruggell schliesst per Ende September 2025 seine Pforten, da es laut den verantwortlichen Aktionären trotz umfangreicher Massnahmen nicht mehr profitabel geführt werden kann. Ab Oktober wird es somit nur noch vier Casinos in Liechtenstein geben. Bei der Landesverwaltung wurde hierzu beim Amt für Volkswirtschaft eine Spielbankenaufsicht errichtet, welche aktuell sieben Mitarbeitende zählt.
Seit der Eröffnung leistete das Casino Admiral Geldspielabgaben von rund CHF 115 Mio. an den Staat. Im vergangenen Jahr betrugen die Geldspielabgaben aller fünf Casinos CHF 52,8 Mio. Bereits in der Finanzplanung für das laufende Jahr sind nur noch CHF 35 Mio. vorgesehen – Tendenz sinkend. Inzwischen geht die Regierung davon aus, dass die Casinos 2025 nur noch CHF 60 Mio. Umsatz erzielen werden, dies entspricht einem Rückgang von fast 60 Prozent. Hierzu meine Fragen.

Fragen
- Wie viel Vollzeitstellen sind bei der Spielbankenaufsicht notwendig, um eine Spielbank zu beaufsichtigen?
- Was sind die konkreten Aufgaben einer Spielbankenaufsicht?
- Beabsichtigt die Regierung den Personalbestand aufgrund der neuen Situation zu reduzieren oder Umstrukturierungen vorzunehmen?
- In welcher Höhe wird die Geldspielabgabe in absoluten Zahlen anhand der neuen Erkenntnisse für das Jahr 2025 zurückgehen?
- Hat die Regierung schon einen Plan, wie man die wegfallenden Geldspiel- und Steuereinnahmen kompensieren kann?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Die Tätigkeit der Geldspielaufsicht unterliegt einem strikten 4-Augenprinzip. Vergleichbare Geldspielaufsichtsbehörden gehen von mindestens 200 Stellenprozenten pro Spielbank aus.
zu Frage 2:
Die Geldspielaufsicht im Amt für Volkswirtschaft (AVW) überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Geldspielgesetzes und der Durchführungsverordnungen insbesondere hinsichtlich der Geschäftsführung und des Spielbetriebs sowie des Sicherheits- und Sozialkonzepts. Der Geldspielaufsicht obliegen zudem die Veranlagung und der Bezug der Geldspielabgabe; ausserdem erhebt sie die Aufsichtsabgabe.
Die Aufsicht erfolgt auf zwei Ebenen: Zum einen verarbeitet und prüft die Geldspielaufsicht im AVW die zahlreichen Informationen, Meldungen und Gesuche, die ihr von den Spielbanken gemäss den rechtlichen Vorgaben übermittelt werden. Zum anderen nimmt sie Inspektionen vor Ort vor.
Die Aufsichtstätigkeit des AVW fusst auf einem risikobasierten Ansatz. Die Risikobeurteilung wird für jede Spielbank jährlich neu festgelegt. Dem AVW obliegen auch die Erteilung und der Entzug von Spielbankenbewilligungen.
zu Frage 3:
Nein. In der aktuellen Situation ist weder eine Reduzierung des Personalbestands noch eine Reorganisation notwendig. Der Personalbestand wurde in den letzten Jahren trotz Zunahme der zu beaufsichtigenden Betriebe nicht erhöht, da von einer Konsolidierung des Marktes auszugehen war. Die personellen Ressourcen sind aktuell noch immer unter dem Niveau anderer Jurisdiktionen. Mit der anstehenden Gesetzesrevision und der damit einhergehenden Ratifizierung der Magglinger Konvention (Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben) ist vorgesehen, dass die Geldspielaufsicht im AVW zusätzlich die Aufgaben der Nationalen Plattform übernimmt. Die hierfür erforderlichen Ressourcen werden mit ca. 40 Stellenprozenten eingeschätzt.
zu Frage 4:
Auf Basis der vorliegenden Zahlen des Bruttospielertrags ist für das Jahr 2025 mit einem Rückgang der Geldspielabgabe auf ca. 20 Mio. Franken zu rechnen.
zu Frage 5:
Die Regierung plant derzeit keine kompensatorischen Massnahmen in anderen Bereichen.
Auswirkungen der Kürzungen bei «Jugend+Sport» in der Schweiz auf Liechtenstein
Der organisierte Sport leistet einen zentralen Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung junger Menschen sowohl in gesundheitlicher Hinsicht als auch in Bezug auf soziale Integration, Teamfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung.
Besonders für Kinder und Jugendliche bietet der Vereinssport eine wichtige Plattform für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe, unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund. Darüber hinaus fördert Sport die psychische Widerstandskraft (Resilienz) sowie den Umgang mit Erfolg und Misserfolg in einem geschützten Rahmen. Das Schweizer Programm «Jugend+Sport» (J+S) ist ein bedeutendes Förderinstrument im Kinder- und Jugendsport, das auch für Liechtenstein im Rahmen der engen Zusammenarbeit mit der Schweiz eine wichtige Rolle spielt.
Die angekündigten Kürzungen der Fördermittel im J+S-Programm werfen Fragen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Sportförderung in Liechtenstein auf sowohl in struktureller als auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht.

Fragen
- Wie beurteilt die Regierung des Fürstentums Liechtenstein die geplanten Kürzungen im Schweizer J+S-Programm?
- Sieht die Regierung mögliche Auswirkungen auf die Sportförderung in Liechtenstein, insbesondere im Hinblick auf die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Sportangebote?
- Plant die Regierung, an den bestehenden Förderbeiträgen für den Kinder- und Jugendsport in Liechtenstein festzuhalten?
- Besteht aus Sicht der Regierung die Gefahr, dass Liechtenstein künftig höhere Beiträge leisten muss als die Schweiz, was zu einem Ungleichgewicht führen könnte?
- Welche Bedeutung misst die Regierung dem Kinder- und Jugendsport im Hinblick auf Integration, Inklusion und Resilienzbildung bei und wie sollen diese gesellschaftlichen Funktionen trotz möglicher Kürzungen weiterhin gestärkt werden?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Das «Jugend und Sport» (J+S) Programm ist das grösste Breitensportförderprogramm sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein und bildet das Fundament der Sportförderung. Voraussetzungen sind qualifizierte Leiterpersonen und bestimmte Vorgaben bei der Durchführung der Kurse. Liechtenstein und die Schweiz haben ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei J+S.
Die Teilnahme an Jugend und Sport (J+S) Kursen und -Lagern nahm in der Schweiz in den letzten Jahren stark zu. Gründe sind unter anderem die Aufnahme neuer Sportarten und eine verstärkte Förderung von Lagern und der Inklusion. Dieses Wachstum führt nun dazu, dass der vom Schweizer Parlament gesprochene Kredit (Budget – rund CHF 115 Millionen) für J+S ab 2026 nicht mehr ausreichen wird, um die bisherigen J+S Beitragssätze halten zu können. Die Tarife müssen deshalb ab 2026 um voraussichtlich 20 Prozent gesenkt werden. Über das entsprechende Budget – also den J+S Kredit – entscheidet das Schweizer Parlament (National- und Ständerat) in der Wintersession. Mittlerweile haben sich mehrere Kantone, Politiker, Verbände und berühmte Sportlerinnen und Sportler für das Programm und die Beibehaltung der bestehenden Tarife stark gemacht. Ebenfalls wurde eine Petition lanciert, um die Kürzung der J+S-Subventionen zu verhindern.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es der Regierung nicht ansteht, nationale Budgetplanungen in der Schweiz zu beurteilen.
zu Frage 2:
Die J+S Subventionen sind ein wichtiger Beitrag an die Vereine für ihre Trainings und Lager (J+S Aktivitäten) mit Kindern und Jugendlichen. Die ausgebildeten J+S Leiterpersonen sind für die Qualität und Durchführung der J+S Aktivitäten verantwortlich. In erster Linie profitieren die Jugendlichen vom vielfältigen Angebot und von gut ausgebildeten Leiterinnen und Leiter. Durch die J+S Subventionen an die Organisationen können allfällige Kosten für die Teilnehmenden tief gehalten werden. Die Folgen von geringeren J+S Subventionen wären höhere Kosten für Sportkurse in den Vereinen sowie allenfalls eine geringere Bereitschaft J+S Ausbildungen zu absolvieren, was sich langfristig auch negativ auf die Qualität auswirken könnte.
zu Frage 3:
Den Organisatoren von J+S Angeboten werden aktuell in beiden Ländern Beiträge nach den gleichen Grundsätzen und in gleicher Höhe ausgerichtet. Liechtenstein kann jedoch die Beitragssätze für J+S Organisationen mit Sitz in Liechtenstein eigenständig festlegen, da Liechtenstein die Kosten für die in Liechtenstein ausgerichteten Beiträge selbst trägt. Die J+S Beitragssätze an Organisationen in Liechtenstein können daher gemäss Abkommen von denjenigen in der Schweiz abweichen.
In Liechtenstein ist die Stabsstelle für Sport für die Abrechnung und das Budget von J+S zuständig. Die J+S Ausgaben in Liechtenstein waren trotz steigender Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren stabil. Für 2025 und 2026 werden aktuell ähnliche Ausgaben wie in den Vorjahren erwartet. Somit ist das vorgesehene Budget für 2025 und 2026 voraussichtlich ausreichend. Auch in Liechtenstein ist langfristig mit einem Wachstum der J+S Ausgaben zu rechnen, da das Programm laufend weiterentwickelt wird und in der Zukunft mehr Organisationen von den J+S Beiträgen profitieren können. Diese Entwicklung beurteilt die Regierung als positiv. Die Regierung wird entsprechend an den gewohnten J+S Beitragssätzen bzw. Subventionen an die Vereine festhalten.
zu Frage 4:
Sollte das Schweizer Parlament in der Wintersession eine Kürzung der J+S-Tarife beschliessen, könnten in Liechtenstein höhere Beitragssätze abgerechnet werden. Denn Liechtenstein kann – wie bereits ausgeführt – die J+S-Beitragssätze eigenständig festlegen, da Liechtenstein diese Beiträge auch eigenständig finanziert. Die Auszahlungsmodalitäten würden weiterhin denjenigen in der Schweiz entsprechen.
zu Frage 5:
Es ist unbestritten, dass der Sport einen positiven Beitrag zu den angesprochenen gesellschaftlichen Themen leistet. Sowohl die Regierung, die Stabsstelle für Sport als auch das Liechtenstein Olympic Committee (LOC) haben diesen Aspekten in den letzten Jahren grosse Bedeutung beigemessen.
Das Thema Ethik im Sport soll in Zukunft vermehrt Beachtung finden. Besonders die Ausbildung von Leiterpersonen bietet eine gute Möglichkeit, ethische Inhalte gezielt zu integrieren und auf diese Weise eine nachhaltige Sensibilisierung sicherzustellen. Zudem wurde von Jugendlichen aus Liechtenstein bei einer Umfrage zum Sport- und Bewegungsverhalten die Gesundheit als Hauptmotiv für die eigene sportliche Aktivität genannt.
Der Regierung ist es ein grosses Anliegen, den Sport mit seinen positiven Begleiterscheinungen insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen entsprechend zu fördern. Um dies zu gewährleisten, sind angemessene finanzielle Mittel auch in der Zukunft notwendig, weshalb von einer Kürzung der J+S Tarife abgesehen wird.
Stand der Arbeitsgruppe Fachkräftemangel
Unter der Leitung des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt hat die Regierung im Jahr 2023 die Arbeitsgruppe Fachkräftemangel eingesetzt. Diese soll die Auswirkungen des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels auf den Wirtschaftsstandort Liechtenstein analysieren und konkrete Massnahmen prüfen.
Der Mangel an Fach- und Arbeitskräften stellt neben den aktuellen Unsicherheiten und Krisen eine der grössten Herausforderungen für die Wirtschaft dar. Für ein kleines, stark exportorientiertes Land wie Liechtenstein ist die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften entscheidend, um Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand langfristig zu sichern. Die Situation ist angesichts eines ausgetrockneten Arbeitsmarkts, einer hohen Zahl offener Stellen, der demografischen Entwicklung sowie der steigenden Anforderungen durch Digitalisierung, Energiewende und Klimawandel besonders angespannt. Ziel der Arbeitsgruppe ist es daher, unter Einbezug von Regierung, Wirtschaft und Experten konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Fragen
- Welche Ergebnisse und Zwischenerkenntnisse hat die Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung im Jahr 2023 erarbeitet?
- Welche konkreten Massnahmen wurden bisher geprüft beziehungsweise bereits umgesetzt?
- Gibt es einen Zeitplan für die weiteren Arbeiten sowie eine geplante Veröffentlichung der Resultate?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Die Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern staatlicher Stellen, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammensetzte, präsentierte im Mai 2024 ihren Bericht betreffend Massnahmen zur Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials und der Erwerbsbeteiligung. Der Bericht enthält eine makroökonomische Analyse des Arbeitskräftemangels in Liechtenstein und zeigt konkrete Handlungsfelder und Massnahmen auf, um die Attraktivität des liechtensteinischen Arbeitsmarktes zu erhöhen. Auf der Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse des Arbeitsstandorts Liechtenstein identifizierte die Arbeitsgruppe drei Handlungsfelder. Diese betreffen die Aus- und Weiterbildung, Massnahmen für eine bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials sowie Massnahmen zur Förderung der Arbeitsstandortattraktivität, des Arbeitgeberbranding und der Personalentwicklung. Der Bericht ist auf der Internetseite der Regierung unter Publikationen verfügbar.
zu Frage 2 und 3:
Mit der Kenntnisnahme des Berichts der Arbeitsgruppe hat die Regierung gleichzeitig die in einem ersten Schritt im jeweiligen Handlungsfeld schwerpunktmässig umzusetzenden Massnahmen festgelegt. Es handelt sich hierbei um einen fortlaufenden Prozess. Auch wenn sich vordergründig das Thema etwas entschärft hat, ist klar, dass die demografische Entwicklung in einigen Jahren zu einer markanten Knappheit an Arbeitskräften führen wird. Für die Koordinierung und das Monitoring der Umsetzung der Massnahmen wurde eine Begleitgruppe aus Vertretern der staatlichen Behörden und der Wirtschaftsverbände eingesetzt, welche einen jährlichen Statusbericht zuhanden der Regierung vorzulegen hat. Die Arbeiten am Statusbericht haben sich infolge des Regierungswechsels etwas verzögert.
Casino-Situation
Am 29. August 2025 hat das Casino Ruggell bekannt gegeben, dass es per 30. September 2025 schliessen wird.
Das älteste Casino Liechtensteins ist damit bereits das sechste Casino innerhalb von gut drei Jahren, das zusperrt. Begründet wurde dieser Schritt, dass «die regulatorischen Rahmenbedingungen mehrfach verändert wurden und ein deutliches Regulierungsgefälle zu den umliegenden Ländern entstanden ist».

Fragen
- Die Regierung rechnete für dieses Jahr im Zuge des Sperrlistenaustausches mit der Schweiz mit einem Rückgang des Bruttospielertrages um rund 30 Prozent. Wie heute im «Vaterland» zu erfahren ist, geht die Regierung inzwischen von einem fast doppelt so grossem Rückgang in Höhe von 58 Prozent aus. Wie sehen die Halbjahreszahlen 2025 betreffend den Bruttospielertrag insgesamt sowie für die einzelnen Casinos und die Geldspielabgabe für den Staat im Vergleich zum Halbjahr 2024 konkret aus?
- Wie sehen die Prognosen bezüglich des Bruttospielertrags insgesamt sowie für die einzelnen Casinos und die Geldspielabgabe für den Staat für 2026 bis 2028 aus?
- Die Regierung verwies zu Jahresbeginn mehrfach darauf, dass man die Zahlen des
Quartals 2025 abwarten wolle, ehe man über entlastende Massnahmen für die Casinos entscheiden wolle. Was für Massnahmen sind bisher konkret beschlossen worden, um die Branche zu stabilisieren und sicherzustellen, damit es mittelfristig noch Staatseinnahmen von dieser Seite geben kann? - Gemäss Geldspielgesetz Art. 73 Abs. 4 haben die Casinos einen gesetzlichen Anspruch auf eine «angemessene Rendite», um «im internationalen Wettbewerb bestehen zu können». Was für konkrete entsprechende Massnahmen plant die Regierung noch dieses Jahr, damit diese gesetzliche Vorgabe erfüllt wird und werden die Casinos in diesen Prozess aktiv eingebunden und nicht nur angehört, wie das zuständige Ministerium im heutigen Zeitungsartikel durchblicken lässt?
- In der Schweiz haben die jährlichen Spielsperren seit dem Start der Online-Casinos 2019 um rund das Dreifache zugenommen. Obwohl die Liechtensteiner Spielbanken keine Online-Casinos betreiben dürfen, müssen sie die Spielsperren aus dem Schweizer Online-Bereich in vollem Umfang übernehmen. Das entspricht einer Ungleichbehandlung und somit einem Wettbewerbsnachteil. Was gedenkt die Regierung gegen diese Ungleichbehandlung zu unternehmen?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Gegenüber der Vorjahresperiode verzeichnen die Spielbanken im 1. Halbjahr 2025 einen Rückgang des Bruttospielertrags von 58.13% und einen Rückgang der Geldspielabgabe von 58.51%. Der BSE-Rückgang beim Casino Admiral beträgt im 1. Halbjahr 2025 gegenüber dem 1. Halbjahr 2024 63.40% und der Rückgang der Geldspielabgabe 63.29%. Bei Casinos Austria beträgt der BSE-Rückgang 9.27% und der Rückgang der Geldspielabgabe 10%. Der BSE-Rückgang bei Club Admiral liegt bei 47.08% und der Geldspielabgabe bei 46.35%. Beim Grand Casino beträgt der BSE-Rückgang 66.78% und der Rückgang der Geldspielabgabe 66.74%. Der BSE-Rückgang beim Alpin Royal liegt bei 2.11% und der Rückgang der Geldspielabgabe bei 5.24; dabei ist zu berücksichtigen, dass die Spielbank ihren Spielbetrieb nach dem Umzug von Vaduz nach Schaan erst am 21. März 2025 wieder aufgenommen hat.
zu Frage 2:
Die Regierung beobachtet und evaluiert die wirtschaftliche Entwicklung des Spielbankenmarktes gemeinsam mit der Spielbankenaufsicht und unter Beizug von Experten. Dabei zeigt sich derzeit eine volatile Situation. Es können deshalb keine konkreten, belastbaren Prognosen gemacht werden. Die Regierung geht jedoch von einem markanten Rückgang der Geldspielabgabe aus. Bereits im Budget 2025 wurde merklich tiefere Erträge als in den Vorjahren eingeplant.
zu Frage 3:
Bislang haben mehrere Gespräche mit den Spielbanken auf Behördenebene stattgefunden. Die Spielbanken haben dabei ihre Einschätzungen und Vorschläge zur Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen eingebracht. Das Amt für Volkswirtschaft hat alle Spielbanken für den 11. September 2025 zu einem Treffen eingeladen, an welchem u.a. Änderungen bezüglich der Anforderungen der Geldspielaufsicht mitgeteilt werden. Weitere Treffen sind im Anschluss geplant. Änderungen auf Verordnungsebene sind derzeit in Prüfung, allfällige Anpassungen auf Gesetzesebene werden in die Revision des Geldspielgesetzes einfliessen.
zu Frage 4:
Im Vergleich zu den Schweizer Casinos leisteten die Spielbanken in Liechtenstein im Vorjahr eine um 4.38% bis 18.98% geringere Geldspielabgabe. Der Vergleich mit der Schweiz zeigt auch, dass kleinere Casinos mit einem Bruttospielertrag von 8.5 bis 13 Mio. Franken grundsätzlich rentabel operieren können. Die Spielbanken haben ihre Vorschläge zu Anpassungen auf Verordnungs- und Gesetzesebene bereits eingebracht und können dies im laufenden Revisionsprozess weiter tun.
zu Frage 5:
Das Abkommen über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler mit der Schweiz erfasst auch Sperren, die durch Veranstalter von Online-Geldspielen ausgesprochen wurden. Auch die schweizerischen terrestrischen Spielbanken müssen diese Sperren berücksichtigen. Durch das Abkommen erfolgt demnach keine Ungleichbehandlung zwischen schweizerischen und liechtensteinischen Spielbanken. Der Unterschied besteht darin, dass in der Schweiz die Spielbanken mit einer zusätzlichen Zulassung auch Online-Geldspiele anbieten dürfen, während in Liechtenstein keine Online-Geldspiele zugelassen werden. Die Ungleichbehandlung ist demnach nicht die Folge des Abkommens, sondern der unterschiedlichen Gestaltung des Online-Geldspiels in der Schweiz und in Liechtenstein.
Aktueller Stand zu «First und Rapid Responder»
Seit dem 1. Juni 2025 betreibt das Liechtensteinische Rote Kreuz (LRK) ein «Rapid-Responder»-System. Bereits heute übernehmen Polizisten, die vom LRK geschult und mit Defibrillatoren ausgestattet wurden, Aufgaben als «First Responder».
Im Rahmen der Kleinen Anfrage des Abg. Mario Wohlwend im letzten Jahr wurde die Einführung einer Lebensretter-App erneut aufgeworfen. Eine vom LRK erarbeitete Vorstudie aus dem Jahre 2022 zeigte, dass App-gestützte Ersthelferalarmierungen ein hohes Potenzial hätten, jedoch würden die begrenzten personellen Ressourcen der Landesnotruf- und Einsatzzentrale eine Umsetzung verhindern. Während die Regierung auf diese Engpässe verwies, hat das LRK sein eigenes System etabliert und die Erstversorgung damit verbessert, auch wenn die technische Infrastruktur für ein erweitertes landesweites Netzwerk noch fehlt.

Fragen
- Warum wird die Lebensretter-App trotz des klar nachgewiesenen Nutzens immer noch nicht vollständig und landesweit über die Landesnotruf- und Einsatzzentrale umgesetzt, sondern seit Jahren auf unzureichendes Personal und fehlende Infrastruktur verwiesen?
- Wie rechtfertigt die Regierung, dass nicht der volle Umfang mit «First Respondern», sondern nur ein limitierter Umfang mit «Rapid Respondern» über die Landesnotruf und Einsatzzentrale koordiniert wird?
- Wer trägt im Ernstfall die Verantwortung, wenn durch diese Limitierung wertvolle Minuten verloren gehen?
- Das LRK konnte erfolgreich ein «Rapid-Responder»-System aufbauen. Worin liegen die Unterschiede zu staatlichen Stellen, die sich dabei auf Studien und fehlendes Personal berufen?
- Welche konkreten Schritte plant die Regierung, um eine einheitliche, integrierte Notfallkoordination mit «First Respondern» sicherzustellen?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Die Einführung einer «First-Responder» Lösung für Liechtenstein wurde von der Landespolizei bereits 2022 als strategisches Ziel definiert. Die Projektverantwortung betreffend organisatorische Umsetzung wurde beim LRK, jene betreffend technische Umsetzung bei der Landespolizei verortet. Zentral ist jedoch, dass eine Lösung in die Technikinfrastruktur des «Einsatzleitsystem ELS» der Landespolizei integriert ist, um das Fehlerrisiko im Alarmierungs- und Disponierungsprozess minimieren zu können. Ein komplexer und zeitaufwendiger technischer Releasewechsel im ELS und ausreichend medizinisches Fachpersonal in der Landesnotruf- und Einsatzzentrale sind für die Implementierung einer Lösung allerdings zwingende Voraussetzung. Die Einführung einer «Stand-alone-Lösung», d.h. der Betrieb einer isolierten App-Lösung ohne Schnittstelle zum ELS ist aus Sicherheitsgründen keine Option.
zu Frage 2:
Die technische Umsetzung einer First-Responder-Lösung setzt ein organisatorisches Konzept voraus, dessen Erarbeitung in der Verantwortung des LRK liegt und das gemäss Wissenstand der Landespolizei noch nicht final vorliegt. Eine zentrale Frage dabei ist, welche Laienhelfer als First-Responder in unserem Land fungieren sollen.
Das LRK sowie die Landespolizei haben gemeinsam ein Pilotprojekt «Rapid- Responder» initiiert. Dabei fungieren professionelle Rettungssanitäter in ihrer Freizeit als «Rapid-Responder» und werden von der Landespolizei mittels eAlarm bei bestimmten medizinischen Notfällen aufgeboten. Dieser Pilotversuch wird seit 1. Juni bis Ende Dezember 2025 durchgeführt. Anschliessend werden die Erfahrungen ausgewertet und das weitere Vorgehen gemeinsam festgelegt.
zu Frage 3:
Landespolizei und LRK unternehmen alles, um einem Patienten bei einem medizinischen Notfall raschestmöglich die notwendige Hilfe zukommen zu lassen. Aus diesem Grund hat die Landespolizei auch sämtliche Polizeiangehörigen als Ersthelfer ausgebildet und die Patrouillenfahrzeuge mit Defibrillatoren ausgerüstet. Auf diese Weise konnte bereits eine First-Responder Lösung «light» umgesetzt werden, die sich in der Vergangenheit auch bereits öfters zum Wohle von Patienten bewährt hat.
zu Frage 4:
vgl. Antwort zu Frage 2
zu Frage 5:
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Bevölkerungsschutz hat die Landespolizei im laufenden Jahr ein Projekt mit allen Rettungsorganisationen lanciert, um die gemeinsamen Bedürfnisse und Anforderungen in Bezug auf Alarmierung und Disponierung von Rettungs- und Hilfsdiensten – und damit auch von First-Respondern – zu erheben.
Schliesslich soll eine technische Lösung realisiert werden, die den Anforderungen aller Rettungsorganisationen wie auch der Landespolizei gerecht wird und in die technische Infrastruktur der Landespolizei (ELS) integriert wird.
Es hat sich gezeigt, dass die Rettungsorganisationen vergleichbare Anforderungen haben, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit, Reaktionszeit und technischer Integration. Diese Anforderungen werden derzeit gemeinsam mit den Rettungsorganisationen abgestimmt, um ein einheitliches Verständnis und eine koordinierte Vorgehensweise zu gewährleisten. Aktuell werden weitere Rettungsorganisationen – wie die Wasserrettung und die Rettungshundestaffel – in die Abklärungen miteinbezogen. Anschliessend werden Möglichkeiten für eine rasche und nachhaltige Umsetzung geprüft, wobei sowohl technische als auch organisatorische Aspekte zu berücksichtigen sind.
Arbeitsplatzabbau in der Industrie und notwendige Gegenmassnahmen
Die Deindustrialisierung schreitet in Europa in beunruhigendem Ausmass voran, besonders sichtbar in der Automobilindustrie, wo allein in den letzten zwölf Monaten rund 50’000 Arbeitsplätze abgebaut wurden.
Auch Liechtenstein ist vom industriellen Strukturwandel betroffen: Zahlreiche Produktionsbetriebe haben in den vergangenen Jahren Teile ihrer Fertigung ins Ausland verlagert und konzentrieren sich zunehmend auf die Verwaltung, Entwicklung und Forschung am Standort Liechtenstein.
Aktuell steht eine neue Entlassungswelle bevor, bei der mehrere hundert Industriearbeitsplätze in Liechtenstein betroffen sein könnten. Dies stellt eine ernsthafte Herausforderung für die wirtschaftliche Stabilität, den sozialen Zusammenhalt sowie die Finanzierbarkeit zentraler Sozialwerke dar. Besonders kritisch ist die Lage bei Grenzgängern, die nach Verlust ihres Arbeitsplatzes in Liechtenstein weiterhin Leistungsansprüche gegenüber der AHV, insbesondere im Bereich der Altersrenten, geltend machen können.

Fragen
- Welche kurzfristigen und substanziellen Massnahmen plant die Regierung, um den Bürokratieabbau für liechtensteinische Betriebe voranzutreiben und dadurch den Wirtschaftsstandort Liechtenstein zu stärken?
- Welche konkreten Schritte unternimmt die Regierung, um die Energiekosten, insbesondere die Strompreise, für produzierende Unternehmen kurzfristig zu senken, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten?
- Welche Massnahmen zur Reduktion der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber zieht die Regierung in Betracht, um einem weiteren Arbeitsplatzabbau entgegenzuwirken?
- Welche Massnahmen ergreift die Regierung, um die langfristige Stabilität der AHV sicherzustellen, wenn eine wachsende Zahl von Grenzgängern nach Verlust ihrer Anstellung in Liechtenstein weiterhin Rentenansprüche gegenüber der AHV geltend machen kann, ohne dass gleichzeitig Stellen in gleichen Ausmass besetzt werden?
- Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Der Bürokratieaufwand für liechtensteinische Unternehmen kann grundsätzlich als niedrig bezeichnet werden. Dies bestätigen auch Rückmeldungen von in- und ausländischen Unternehmen, die Kontakt mit den liechtensteinischen Behörden wie beispielsweise dem Unternehmensservice beim Amt für Volkswirtschaft haben. Regierung und Verwaltung sind jedoch bestrebt, die Effizienz der Verwaltung und die Prozesse im Geschäftsverkehr stetig zu steigern und nehmen Rückmeldungen und Vorschläge gerne auf. Insbesondere die zahlreichen Digitalisierungsmassnahmen bei der Verwaltung dienen der Vereinfachung und der Effizienzsteigerung. Prozesse werden vereinfacht und vereinheitlicht, Schnittstellen innerhalb unterschiedlicher Verwaltungssysteme werden geschaffen und so das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal angeben müssen. Behörden tauschen diese Informationen dann intern aus, anstatt sie bei jedem Antrag oder Formular wieder neu eintragen zu müssen.
Zudem befinden sich die Regierung und das Amt für Volkswirtschaft in regelmässigem Austausch mit den Wirtschaftsverbänden sowie auch mit einzelnen Unternehmen. An diesen Treffen werden die generellen und auch die administrativen Herausforderungen der Wirtschaft sowie allfällige Massnahmen besprochen, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts weiterhin hochzuhalten.
zu Frage 2:
Die Regierung arbeitet an der Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die Umsetzung des 4. EU-Energiebinnenmarkt-Liberalisierungspakets ist im Gange, die 1. Lesung der Vorlage im Landtag soll im Oktober erfolgen. Dadurch erhalten Unternehmen zusätzlich verbesserte Rahmenbedingungen, um im vollständig liberalisierten Strommarkt zu bestmöglichen Preisen Elektrizität beschaffen zu können.
zu Frage 3:
Die Frage, welche Massnahmen die Regierung erwägt, um einem weiteren Arbeitsplatzabbau durch eine Reduktion der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber entgegenzuwirken, setzt voraus, dass bereits ein Arbeitsplatzabbau erfolgt und weiter zu erwarten ist. Diese Annahme trifft aktuell nicht zu: Die Gesamtbeschäftigung in Liechtenstein ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Mit konstant rund 15’000 Industriearbeitsplätzen deutet dies auf eine stabile Entwicklung hin. Dafür sprechen auch die nach wie vor sehr tiefe Arbeitslosenquote von 1.9 Prozent sowie die hohe Zahl von fast 1’000 offenen Stellen, wovon ein Viertel der Industrie zugeschrieben werden kann. Die statistische Analyse der letzten Jahre, insbesondere der offenen Stellen sowie der Arbeitslosenzahlen, lassen derzeit auf keine De-Industrialisierung schliessen. Die Regierung sieht daher aktuell keine Notwendigkeit für etwaige Gegenmassnahmen zur Reduktion der Lohnnebenkosten.
zu Frage 4:
Die AHV-IV-FAK-Anstalten haben im Geschäftsbericht 2017 auf den Seiten 19 und 20 ausgeführt, weshalb Grenzgänger kein schlechtes Risiko für die AHV darstellen. Auslöser für die Ausführungen im Geschäftsbericht war eine Diskussion im Landtag vom 9. Juli 2016. Auf diese Ausführungen kann nach wie vor verwiesen werden. Die Regierung kann keine Massnahmen ergreifen, um Grenzgänger von Rentenansprüchen auszuschliessen. Zur langfristigen Stabilität der AHV wird derzeit eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Dies entspricht dem normalen, spätestens alle fünf Jahre stattfindenden Prozess, nachdem im Dezember-Landtag 2024 die Ergebnisse der versicherungstechnischen Prüfung der AHV debattiert wurden.
Geplantes Staukraftwerk am Ellhorn und mögliche Auswirkungen auf die Fassungsanlage der Gemeinde Balzers zur Wiederbewässerung des Naturschutzgebietes Äule Häg und der Balzner Giessenbäche
In der Presse wurde berichtet, dass im Rhein im Bereich des Ellhorns, Pläne für ein mögliches Wasserkraftwerk diskutiert werden.
Da das Naturschutzgebiet Äule Häg und die Balzner Giessen durch eine Zuleitung von Rheinwasser wiederbewässert werden und die Gemeinde Balzers dafür eine Fassungsanlage zur Gewinnung von Sohlfiltrat im Rhein betreibt, könnten solche Bauprojekte erhebliche Auswirkungen auf die Wasserführung und die ökologische Situation haben. Insbesondere besteht die Befürchtung, dass Feinsedimentablagerungen im Staubereich und veränderte Flussdynamiken die Funktion dieser Fassungsanlage gefährden und damit auch die nachhaltige Wiederbewässerung des Naturschutzgebietes und der Balzner Giessen beeinflussen könnten.

Fragen
- Welche Informationen liegen der Regierung oder deren Vertretung in der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein derzeit über ein mögliches geplantes Wasserkraftwerk am Ellhorn vor und wie schätzt die Regierung den aktuellen Stand der Planungen ein?
- Welche konkreten Standorte oder Abschnitte am Rhein werden in den bisherigen Plänen oder Diskussionen für die in der Presse erwähnte Staustufe genannt und auf welcher Informationsgrundlage basiert diese Einschätzung?
- Wie beurteilt die Regierung die möglichen Auswirkungen eines geplanten Kraftwerks auf die Fassungsanlage der Gemeinde Balzers zur Gewinnung von Sohlfiltrat für die Wiederbewässerung der Balzner Giessen, insbesondere im Hinblick auf deren Lage innerhalb eines potenziellen Staubereichs?
- Welche Kenntnisse liegen der Regierung oder den Projektträgern über die Auswirkungen von Feinsedimentablagerungen im geplanten Stau- beziehungsweise Fassungsbereich vor und welche Folgen für die Durchlässigkeit der Flusssohle und die Funktionsfähigkeit der Balzner Anlage wären nach aktuellem Stand zu erwarten?
- Welche Massnahmen wären aus Sicht der Regierung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Wasserversorgung des Naturschutzgebietes Äule Häg und der Balzner Giessen auch im Falle einer Umsetzung des Projekts langfristig gewährleistet bleibt?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Der Kanton St. Gallen hat im Juni 2025 eine Machbarkeitsstudie für ein Rheinkraftwerk im Bereich Ellhorn in Auftrag gegeben. Die Bearbeitung der Studie ist derzeit im Gange. Liechtenstein wird im Rahmen der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein, kurz IRKA, über den aktuellen Stand informiert. Das der Machbarkeitsstudie zugrunde liegende Pflichtenheft wurde der IRKA zur Kenntnis gebracht.
zu Frage 2:
Gemäss Pflichtenheft umfasst der Projektperimeter, in welchem ein möglicher Kraftwerksstandort evaluiert werden soll, rund neun Kilometer. Er umfasst den Rheinabschnitt zwischen der Rheinbrücke Fläsch (Rheinkilometer 30.600) und der Gemeindegrenze Balzers-Triesen (Rheinkilometer 39.600).
zu Fragen 3-5:
In der Machbarkeitsstudie Rheinkraftwerk Ellhorn ist ein Laufkraftwerk als Wehrkraftwerk am Alpenrhein im Bereich Sargans in Kombination mit der Flussaufweitung Sargans einer reinen Flussaufweitung gegenüberzustellen, bzw. zu bewerten. Dabei ist unter Berücksichtigung verschiedener Randbedingungen innerhalb des genannten Perimeters ein zulässiger Standort für das Kraftwerk zu evaluieren. Die Studie beinhaltet auch eine Beurteilung der vorgeschlagenen Kraftwerksvariante. Die Analyse der Auswirkungen eines Kraftwerks auf den Feststofftransport im Stauraum ist Teil dieser Beurteilung.
Derzeit ist weder der Standort des künftigen Kraftwerks noch der Kraftwerkstyp sowie das zugehörige Betriebsregime bekannt. Daher können die Fragen drei, vier und fünf aktuell nicht beantwortet werden.
Gemäss der im Pflichtenheft skizzierten Projektplanung dürften Mitte des kommenden Jahres die hierzu erforderlichen Abklärungen vorliegen.
Grenzüberschreitender Transport bei fürsorgerischen und geschlossenen Unterbringungen
Immer wieder kommt es vor, dass Personen – Erwachsene wie auch Kinder und Jugendliche – in eine fürsorgerische oder geschlossene Unterbringung eingewiesen werden müssen oder im Rahmen eines entsprechenden Entscheides in eine geschlossene Einrichtung transportiert werden.
Für diese Transporte wird in der Praxis häufig die Unterstützung der Landespolizei benötigt. Dabei zeigt sich jedoch ein wiederkehrendes Problem: Die Landespolizei ist nicht befugt, die Landesgrenzen zu überschreiten und kann daher betroffene Personen beispielsweise nicht in einem Krankenwagen oder bei einem Transport in eine geschlossene Einrichtung ins Ausland begleiten. Dies führt zu Unsicherheiten und praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung solcher Unterbringungen, insbesondere dann, wenn eine enge Begleitung zur Gewährleistung von Sicherheit und Schutz notwendig wäre.

Fragen
- Ist sich die Regierung der bestehenden Problematik bei grenzüberschreitenden Transporten im Zusammenhang mit fürsorgerischen und geschlossenen Unterbringungen bewusst und wird diese aktiv angegangen?
- Welche Lösungen bestehen derzeit, um den sicheren Transport von Personen in eine fürsorgerische oder geschlossene Unterbringung, insbesondere über die Landesgrenzen hinaus, zu gewährleisten?
- Gibt es Bestrebungen, mit Nachbarstaaten oder entsprechenden Institutionen Vereinbarungen zu treffen, damit die Landespolizei in solchen Fällen grenzüberschreitend tätig werden kann oder andere praktikable Lösungen geschaffen werden?
- Welche weiteren Massnahmen prüft die Regierung, um die Abläufe bei fürsorgerischen und geschlossenen Unterbringungen, insbesondere beim Transport, für alle Beteiligten zu verbessern?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Fürsorgerische Unterbringungen erfolgen immer in Einrichtungen im Ausland, da Liechtenstein über keine geeigneten Einrichtungen im Inland verfügt. Zum überwiegenden Teil werden dabei Einrichtungen in der Schweiz genutzt. Sofern dies zum Schutz der betroffenen Person oder zur Verhinderung einer von der betroffenen Person ausgehenden Gefährdung erforderlich ist, ist beim Transport in die Einrichtung eine Polizeibegleitung angezeigt. Die Regierung ist sich der fehlenden rechtlichen Grundlage für die Polizeibegleitung auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz bewusst. Es ist geplant, in einem Staatsvertrag mit der Schweiz die entsprechende rechtliche Grundlage zu schaffen. Die Verhandlungen zum Vertrag sind weit fortgeschritten.
zu Frage 2:
Heute ist es so, dass die liechtensteinische Landespolizei diese Transporte an der Landesgrenze den Polizeistellen der Grenzkantone übergeben muss. Zum Zweck einer reibungslosen Übergabe findet eine enge Koordination zwischen den liechtensteinischen und schweizerischen Polizeistellen statt. Dieses System ist aufwendig und kann zu Verzögerungen führen, insbesondere bei dringlichen Einweisungen (Gefahr in Verzug). Deshalb sind sowohl Liechtenstein als auch die Schweiz daran interessiert, die Problematik im geplanten Staatsvertrag einer besseren Lösung zuzuführen.
Auch bei Unterbringungen in Einrichtungen in Österreich ist eine Begleitung durch die Landespolizei aktuell aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nur bis an die Grenze möglich. Folglich muss ab der Landesgrenze die Begleitung von österreichischen Beamten übernommen werden oder hat unbegleitet zu erfolgen.
zu Frage 3:
Der geplante Staatsvertrag mit der Schweiz soll die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die liechtensteinische Landespolizei Personen, gegen die eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet wurde, bis in die geeignete Einrichtung in der Schweiz begleiten darf, wenn dies zum Schutz der betroffenen Person oder zur Verhinderung einer von der betroffenen Person ausgehenden Gefährdung erforderlich ist. Nach Abschluss des Staatsvertrags mit der Schweiz wird zu prüfen sein, ob ein entsprechender Staatsvertrag auch mit Österreich anzustreben wäre.
zu Frage 4:
Der geplante Staatsvertrag wird die Problematik in Bezug auf Unterbringungen in der Schweiz umfassend regeln.
Unterschiedliche Verfahren bei Fotos für Ausweisdokumente
Beim Ausländer- und Passamt (APA) der Liechtensteinischen Landesverwaltung wurde kürzlich die Möglichkeit geschaffen, Fotos direkt vor Ort mittels einer neuen Fotomaschine für liechtensteiner Ausweise und Reisepässe aufzunehmen.
Seit dem Umzug ins Dienstleistungszentrum Giessen in Vaduz am 3. Juni 2024 werden biometrische Gesichtsaufnahmen, Fingerabdrücke und Unterschriften unmittelbar bei der Antragstellung übernommen. Dieser Schritt sichert die notwendige Qualität und reduziert Risiken manipulierter Bildvorlagen sowie den Aufwand für Antragstellende und Amt.
Am Schalter des APA erfolgt die Erfassung des Fotos seit diesem Zeitpunkt sowohl für liechtensteinischen Reisedokumente als auch für biometrische Aufenthaltsausweise vor Ort.
Für Aufenthaltstitel für EWR- und Schweizer Staatsangehörige hingegen erfolgt die Fotoerfassung bislang nicht im Amt, sondern es wird zum Automaten oder Fotografen verwiesen. Dies wirft Fragen zur Gleichbehandlung, Qualitätssicherung und dem administrativen Mehraufwand auf.

Fragen
- Warum ist die direkte Fotoerfassung im Amt bislang nur für biometrische Reisedokumente und biometrische Aufenthaltsausweisemöglich, aber nicht für Aufenthaltsausweise von EWR- und Schweizer Staatsangehörigen?
- Plant die Regierung, die Vor-Ort-Fotoaufnahme auch für die Aufenthaltsausweise von EWR- und Schweizer Staatsangehörigen verpflichtend oder freiwillig einzuführen und wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
- Welche rechtlichen, technischen oder organisatorischen Hürden verhindern aktuell eine einheitliche Handhabung bei der Fotoaufnahme aller Dokumentenkategorien?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Das primäre Ziel bei der Einführung der Vor-Ort-Erfassung lag in der Erhöhung der Sicherheit von biometrischen Gesichtsbildern. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität sind diesbezüglich internationale Vorgaben einzuhalten. Bei der Beantragung biometrischer Reise- und Aufenthaltsdokumente ist das persönliche Erscheinen am Schalter des Ausländer- und Passamtes (APA) zwingend erforderlich, da zusätzlich auch Fingerabdrücke erfasst werden müssen.
Für Gesichtsbilder von nicht-biometrischen Aufenthaltsausweisen gelten hingegen deutlich geringere Anforderungen. Zudem werden für diese Ausweise keine Fingerabdrücke benötigt, weshalb die betroffenen Personen nicht persönlich am Schalter erscheinen müssen. Diese Gesuche werden deshalb grossmehrheitlich auf dem Postweg eingereicht.
zu Frage 2:
Nein, derzeit ist es nicht vorgesehen, die Vor-Ort-Erfassung auch für Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz einzuführen. Stattdessen ist mit der Einführung der neuen APA-Fachapplikation im Laufe des Jahres 2026 die Realisierung eines digitalen Kundenportals sowie einer mobilen Lösung geplant. Damit können Gesichtsbilder für nicht-biometrische Aufenthaltsausweise künftig bequem über Smartphone oder Tablet erfasst und ans APA übermittelt werden.
zu Frage 3:
Das APA hat auch die Option geprüft, sämtliche Gesichtsbilder – jährlich gegen 20’000 – direkt am Schalter zu erfassen. Diese Variante hätte jedoch in etwa zu einer Verdoppelung der durchschnittlichen Schalterfrequenzen geführt. Unter den aktuellen personellen und infrastrukturellen Gegebenheiten wäre dies nicht zu bewältigen. Zudem wies diese Variante ein sehr ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, da erhebliche zusätzliche Kosten entstehen würden, ohne dass hierfür eine sicherheitstechnische Notwendigkeit bestünde.
Umsetzung EU-Richtlinien Energiemarktliberalisierung
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema Energiegemeinschaften wurde von der Regierung ausgeführt, dass betreffend Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes aktuell die Vernehmlassungsergebnisse ausgewertet und die Vorlage finalisiert würden.
Die Vernehmlassung ist bereits seit elf Monaten abgeschlossen und es stellt sich die Frage, bis wann ein Bericht und Antrag vorliegt beziehungsweise wann damit zu rechnen ist. Es stehen des Weiteren noch weitere wichtige EU-Richtlinien in der Pipeline.

Fragen
- Wie ist der Zeitplan zur Umsetzung und Inkraftsetzung der 4. Energiebinnenmarkt-Richtlinie mit der Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes?
- Wie ist der absehbare Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie EU 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II)?
- Wie ist der absehbare Zeitplan für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2013 mit weiteren wichtigen Elementen im Bereich der erneuerbaren Energien und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren?
- Wie bereitet sich die Regierung auf das von der EU für die nächsten Jahre angekündigte Regulierungsregime mit mindestens 188 Gesetzen und Initiativen des Green Deals vor?
- Ist der Regierung bekannt, dass die österreichische Industriellenvereinigung diesbezüglich vor den zusätzlichen Verpflichtungen und Vorschriften für die Unternehmen, in unserem Fall für Liechtensteins Unternehmen, warnt?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Umsetzung des 4. Europäischen Energiemarkt-Liberalisierungspakets am 2. September 2025 verabschiedet (Bericht und Antrag Nr. 69/2025). Sie geht davon aus, dass der Landtag die Vorlagen zur Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes und weiterer Gesetze in seiner Oktober-Sitzung in 1. Lesung behandeln wird.
zu Frage 2:
Der Beschluss zur EWR-Übernahme der Richtlinie EU 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) in das EWR-Abkommen erfolgte im Juli 2025. Der EWR-Übernahmebeschluss tritt erst in Kraft, wenn Liechtenstein und Island ihren verfassungsrechtlichen Vorbehalt gemäss Artikel 103 des EWR-Abkommens aufgehoben haben. Erst ab diesem Zeitpunkt ist Liechtenstein zur Umsetzung verpflichtet.
Derzeit wird der Zeitplan für die Umsetzung dieser Richtlinie in Abstimmung mit weiteren Rechtsakten im Energiebereich geklärt. Der Umsetzungsprozess benötigt üblicherweise rund 2 Jahre.
zu Frage 3:
Die Regierung geht davon aus, dass mit dieser Frage die Richtlinie EU 2023/2413 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 gemeint ist.
Diese Richtlinie befindet sich noch im EWR-Übernahmeverfahren. Der Zeitpunkt der EWR-Übernahme hängt auch von der Position der EFTA/EWR-Partner Norwegen und Island ab. Derzeit kann nicht gesagt werden, wann mit dem EWR-Übernahmebeschluss zu rechnen ist und folglich kann auch noch kein Zeitplan bekannt gegeben werden.
zu Frage 4:
Als EWR-Mitglied ist Liechtenstein verpflichtet, EWR-relevante und übernommene Rechtsakte in nationales Recht umzusetzen. Dort wo es notwendig und angebracht ist, bringt sich Liechtenstein jeweils im EWR-Übernahmeverfahren ein, um spezifische Anpassungen zu erreichen. Durch sogenannte «EWR/EFTA-Comments» haben Liechtenstein, Island und Norwegen darüber hinaus die Möglichkeit, schon vor der Verabschiedung von EU-Recht Stellung zu beziehen.
Ziel ist es, die praktische Umsetzung grössenverträglich und wo dies relevant ist, im Einklang mit dem Zollvertrag, anderen vertraglichen Vereinbarungen mit der Schweiz oder der tatsächlichen wirtschaftlichen Verflechtung zu gestalten.
Die Regierung ist dabei, die kommenden Regulierungen zu analysieren, so dass Prioritäten für die EWR-Übernahme und Umsetzung festgelegt werden können. Gleichzeitig ist es zentral, notwendiges Fachwissen vor allem auch innerhalb der Verwaltung aufzubauen und zu halten. Nur so kann den steigenden Anforderungen der kommenden EU-Richtlinien-Umsetzung entsprochen werden.
zu Frage 5:
Ja.
Prüfung der Sachverhaltsdarstellungen in der Gemeinde Triesen
Aufgrund eines grossen Zerwürfnisses innerhalb der Vaterländischen Union im Triesner Gemeinderat löste sich die Fraktion der VU am 30. März 2025 auf. Die gegenseitigen Vorwürfe der beiden verstrittenen Parteien führten zu einer Untersuchung der GPK, welche noch andauert. Das Innenministerium hatte Mitte April erklärt, dass es in diesem Fall nicht tätig wird, da keine Informationen vorliegen würden, welche die Rechtmässigkeit in Zweifel ziehen würden. Im Juni, so war in der Zeitung zu lesen, wurde das Innenministerium wegen eingegangener Unterlagen aktiv und prüfte damals den Sachverhalt.

Fragen
- Wie weit ist die Regierung in der Prüfung des Sachverhaltes?
- Was kann die Regierung unternehmen, wenn Sachverhalte zu schwer wiegen?
- Wann gedenkt der zuständige Minister die Bevölkerung, vor allem die in Triesen lebende zu informieren?
- Sieht der zuständige Minister, welcher ebenfalls der Vaterländischen Union angehört, hier einen Interessenkonflikt?
Beantwortung durch Regierungsrat Hubert Büchel
zu Frage 1:
Das Verfahren zur Überprüfung des Sachverhalts in der Gemeinde Triesen ist noch nicht abgeschlossen. Nach Eingang einer Eingabe wurde den betroffenen Stellen ein Verbesserungsauftrag erteilt. Daraufhin ist vor Kurzem ein neuer Schriftsatz bei der Regierung eingelangt. Dieser neue Schriftsatz wird aktuell geprüft.
zu Frage 2:
Ergibt die Prüfung schwerwiegende Unregelmässigkeiten, kann die Regierung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen aufsichtsrechtliche Massnahmen ergreifen. Mögliche Massnahmen reichen beispielsweise von aufsichtsrechtlichen Weisungen bis zur Weiterleitung des Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft.
zu Frage 3:
Eine Information der Öffentlichkeit erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt und im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten.
zu Frage 4:
Entscheidungen in solchen Angelegenheiten erfolgen durch die Gesamtregierung. Entsprechend liegt kein Interessenkonflikt vor.
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