Leserbrief von Lorenz Benz,
Pradafant 40, Vaduz
Nach langer vorbereitender Parteien-Diskussion hat der Einzelrichter des Landgerichts einen kurzen Prozess gemacht und die Klage in allen Punkten abgewiesen. Dazu bleibt der prägende Spruch an die Kläger: «Wer austeilt muss auch einstecken können!»
Im Grund der Dinge ging es einer Gruppe von Bürgern darum, mit einem «Referendum» einen Beschluss des Gemeinderats Vaduz das Volk entscheiden zu lassen. Sie sammelten die geforderte Anzahl Unterschriften und versuchten mit Publikationen und öffentlichen Auftritten die Stimmbevölkerung von ihren Argumenten zu überzeugen. «Baut ein neues Gebäude statt das alte Postgebäude zu sanieren», war die Idee. Die angeklagten Journalisten des «Vaterland» bekämpften die Referendumsführer vehement und mit grenzwertiger Wortwahl. Warum eigentlich? Es wäre nicht nötig gewesen: die Abstimmung ging verloren, das Referendums-Komitee akzeptierte und reichte den Befürwortern der Landesbibliothek versöhnlich die Hand.
Bedauerlich, dass kein Protokoll veröffentlich wurde. Die kurzen Begründungen des Richters (Bericht H. Bärtsch 10.9.25), von wegen «dicke Haut», «erhöhte Toleranzschwelle» und …muss auch einstecken können», gelten doch wohl für alle politisch Tätigen, auch Journalisten, nicht nur für diejenigen welche ein Referendum einreichen wollen? Wer ein Referendum einreichen will, muss entsprechend qualifiziert und gewappnet sein. Das gilt auch für die Journalisten.
Bedauerlich war die entsprechende Ausrichtung des Journalismus. So wird es schwierig, dass im Land irgendwann von einer 4. Kraft die Rede sein kann.