Strafuntersuchung wegen Versicherungsbetrug

Anklage gegen mehrere Personen wegen gewerbsmässigen Betrugs zum Nachteil von Schweizer Unfallversicherungen-auch Personen aus Liechtenstein involviert 

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat eine umfangreiche
Strafuntersuchung gegen 15 beschuldigte Personen wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs sowie der gewerbsmässigen Geldwäscherei zum Abschluss gebracht. Gegen den 51-jährigen Haupttäter sowie die 14 Mittäter wird nun beim Kreisgericht Rheintal Anklage erhoben.

Nach eingegangenen Hinweisen aus dem Umfeld des 51-jährigen Haupttäters nahm die
Kantonspolizei St.Gallen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen
die Ermittlungen auf. Dem im Rheintal wohnhaften beschuldigten Portugiesen wird
vorgeworfen, ab Sommer 2021 in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, zunächstfür sich selbst und anschliessend mithilfe von weiteren Mittätern, einen organisierten gewerbsmässigen Betrug zum Nachteil von Schweizer Unfallversicherungen aufgezogen zu haben.

Dabei rekrutierte er Personen aus seinem Freundes-, Familien- und
Bekanntenkreis aus der Schweiz, Deutschland und Portugal, die für ihn in der Schweiz und
im Fürstentum Liechtenstein Arbeitsunfälle vortäuschen sollten. Der 51-Jährige beschaffte
den Arbeitern – teilweise mit frisierten Lebensläufen – Arbeitsstellen bei
Personalvermittlungsbüros in der Schweiz sowie meist auch im Fürstentum Liechtenstein,
errichtete auf deren Namen jeweils ein Bankkonto, eine E-Mailadresse für die
Kommunikation mit Unfallversicherern, Ärzten und den Arbeitgebern, organisierte ihre
vorübergehende Unterbringung sowie ihren Transport zu den Arbeitseinsätzen und
anschliessend zu Ärzten und Gesundheitseinrichtungen. Die Komplizen täuschten kurz
nach Antritt der Stelle einen Arbeitsunfall vor und simulierten daraufhin eine gegenüber
Ärzten direkt resp. gegenüber den Personalverleihbüros und Unfallversicherungen indirekt
vermeintlich unfallbedingte Verletzungen und eine damit einhergehende völlige
Arbeitsunfähigkeit. Die betrügerisch erwirkten Taggelder liess der Haupttäter sich meist auf
das auf den jeweiligen Namen des Mittäters errichtete Bankkonto überweisen und
entschädigte diese jeweils mit mindestens EUR 1’000.- bis EUR 2’000.- pro Monat für die
Aufrechterhaltung der simulierten Arbeitsunfähigkeit.

Hohe unrechtmässig bezogene Taggeldzahlungen

Über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg zahlten vier Schweizer Unfallversicherungen
aufgrund der Betrugsmasche dem Haupttäter wiederkehrend Taggeld in der Höhe von über
CHF 575’000.00 aus. Von den unrechtmässig erhältlich gemachten Unfalltaggeldern
beanspruchte er mindestens CHF 343’000.00 für sich. Gelder in der Höhe von rund
CHF 50’000.00 konnten in der Schweiz und Portugal beschlagnahmt werden.

Freiheitsstrafe und Landesverweis gefordert

Die aufwändige Strafuntersuchung ist mittlerweile abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft
St.Gallen klagt den 51-jährigen Portugiesen an und fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe
von drei Jahren, wovon 14 Monate zu vollziehen und bei 22 Monaten der Vollzug mit einer
Probezeit von vier Jahren aufzuschieben ist, sowie eine Verpflichtung zur Bezahlung einer
Ersatzforderung von CHF 343’000.00. Zudem droht ihm ein Landesverweis von 14 Jahren.

Der Haupttäter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug

Auch bei den vierzehn weiteren Personen – zwölf Portugiesen, ein Deutscher sowie ein
Brite –, wurden jeweils bedingte Freiheitsentzüge und Landesverweise gefordert. Die
Verfahren gegen die Mittäter werden mit separaten Anklagen abgeschlossen.
Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.