Kleine Anfrage von Abgeordneter Rehak Thomas:

Förderung des KUL-Magazins
Anschliessend an meine Kleine Anfrage «Medienförderung beziehungsweise Doppelförderungen durch den Staat» vom 31. August 2022 erlaube ich mir eine weitere Kleine Anfrage zu demselben Thema.
Im Impressum der Medienhaus-Publikation «KuL» ist bis heute nachzulesen: «Gefördert durch die Kulturstiftung Liechtensteins». Auch in der Jubiläumsausgabe von letzter Woche war dies ausgewiesen. Im Jahre 2021 wurde das Medienhaus gemäss Jahresbericht der Kulturstiftung mit CHF 35’000 gefördert. In den Jahresberichten der Kulturstiftung Liechtenstein konnte ich seit 2022 keine weiteren Zahlungen an das Medienhaus finden.
Hierzu meine Fragen:
Fragen
- Erhält die Medienhaus-Publikation «KuL» nach wie vor einen Förderungsbeitrag von der Kulturstiftung Liechtenstein?
- Falls Nein: Weshalb wird dann im Impressum die Kulturstiftung als Unterstützerin genannt?
- Falls ja: Wie hoch waren diese Beiträge in den letzten fünf Jahren?
- Falls ja: Weshalb wurde dies in den Jahresberichten der Kulturstiftung nicht ausgewiesen?
Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Nein, die Medienhaus-Publikation «KuL» erhält keinen Förderbeitrag von der Kulturstiftung Liechtenstein. Die letzte Förderung erfolgte im Jahr 2021.
zu Frage 2:
Auf Nachfrage des Ministeriums für Äusseres, Umwelt und Kultur hat das Vaduzer Medienhaus mitgeteilt, dass die Angaben im Impressum des KuL nicht mehr aktuell sind und das Impressum entsprechend angepasst werden wird.
zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1.
zu Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Kleine Anfrage von Abgeordneter Schächle Simon:

8 Mio.-Kredit für die Ukraine
Am 7. November 2024 hat der Landtag den Finanzbeschluss über einen Verpflichtungskredit von CHF 8 Mio. für Wiederaufbauprojekte in der Ukraine genehmigt. Die Regierung hat als Schwerpunkte Entminung, Zugang zu Bildung, wirtschaftliche Erholung sowie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit genannt. Da es sich um eine bedeutende finanzielle Unterstützung handelt, ist es von öffentlichem Interesse zu erfahren, wie diese Gelder eingesetzt werden, wie der Fortschritt kontrolliert wird und welche Wirkung damit erzielt werden soll.
Fragen
- Wie viel von den zugesagten CHF 8 Mio. wurde bisher bereits eingesetzt oder verbindlich zugesagt und wie ist die zeitliche Planung für die kommenden Jahre?
- Für welche konkreten Projekte in der Ukraine ist der Einsatz dieser Gelder vorgesehen oder bereits erfolgt?
- Über welche Organisationen oder Partner werden die Gelder weitergegeben und nach welchen Grundsätzen erfolgt diese Auswahl?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass die Verwendung der Gelder sorgfältig überwacht wird und Missbrauch verhindert werden kann?
Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Von den vom Landtag im November 2024 genehmigten CHF 8 Mio. sind für das laufende Jahr 2025 CHF 1.6 Mio. budgetiert. Derzeit ist vorgesehen, dass auch in den kommenden Jahren bis 2029 derselbe Betrag jährlich budgetiert wird. Der Verpflichtungskredit gibt der Regierung diesbezüglich jedoch eine gewisse Flexibilität. Im Rahmen des vorhandenen Budgets hat die Regierung bisher 4 Projekte mit mehrjährigen Zusagen genehmigt. Der Umfang der genehmigten Projekte beträgt CHF 750’000 im laufenden Jahr, CHF 700’000 im Jahr 2026 und CHF 300’000 im Jahr 2027.
zu Frage 2:
Bisher wurden folgende Projekte genehmigt:
- Mit dem «Genfer Zentrum für Humanitäre Minenräumung» wird ein Projekt im Bereich der Entminung durchgeführt. Die Organisation hat ihren Sitz in Genf. Das Projekt hat einen starken Fokus auf den Aufbau von Wissen und Kapazitäten von spezialisierten Entminungsorganisationen in der Ukraine.
- Mit der Organisation «HALO» wird ebenfalls ein Projekt im Bereich der Entminung durchgeführt. Der Fokus dieses Projekts liegt auf der Entminung eines bestimmten Gebiets sowie auf dem Einsatz erneuerbarer Energien für Entminungsaktivitäten. HALO hat seinen Sitz in London.
- Mit dem «Basler Institut für Governance» wird ein Projekt im Bereich der Korruptionsprävention durchgeführt, an welchem sich auch der Liechtensteiner Bankenverband beteiligen wird. Im Rahmen dieses Projekts werden unter anderem ukrainische Anti-Korruptionsexperten ausgebildet. Das Basel Institute ist ein langjähriger und sehr renommierter Partner mit Sitz in Basel.
- Mit dem «Südosteuropäische Kooperationsprozess» der OSZE wird ein Projekt zur Beschaffung und Betreibung von Stromgeneratoren durchgeführt, welche für die kurzfristige Wiederherstellung des Betriebs von Krankenhäusern, Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen wichtig sind. Der «Südosteuropäische Kooperationsprozess» hat seinen Sitz in Wien.
Weitere Projekte sind in Planung. Die Regierung informiert jeweils in ihrem Rechenschaftsbericht transparent und lückenlos über alle Projekte, die im Rahmen der internationalen Solidarität des Landes unterstützt werden. Dies gilt auch für die Wiederaufbauprojekte in der Ukraine.
zu Frage 3:
Die Projekte werden mit den in der Antwort zur Frage 2 aufgeführten Organisationen durchgeführt. Diese Projektpartner werden auf Basis der Kriterien, die im Bericht und Antrag Nr. 112/2024 dargelegt wurden, ausgewählt. Relevant ist dabei insbesondere das Gesetz über die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung, das auch die Grundlage für die Wiederaufbauhilfe in der Ukraine bildet. Bei den Umsetzungspartnern handelt es sich um staatliche, internationale Organisationen oder um Nichtregierungsorganisationen, die nach internationalen Standards für die Durchführung von Grossprojekten operieren.
Dem Anliegen des Landtags folgend, ist die Regierung zudem bestrebt, auch liechtensteinische Akteure in Projekte zu involvieren. Beim Korruptionspräventionsprojekt ist das bereits geschehen.
zu Frage 4:
Es werden ausschliesslich Projekte finanziert, die von erfahrenen und international anerkannten Partnerorganisationen umgesetzt werden. Es handelt sich um Partnerorganisationen, die auch von anderen westlichen Staaten regelmässig unterstützt werden und daher auch einem engmaschigen Monitoring unterliegen. Unter anderem muss gewährleistet sein, dass die Partnerorganisationen über die international üblichen Mechanismen zur Prävention von Korruption verfügen. Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses mit der Partnerorganisation ist eine zentrale Voraussetzung für die Genehmigung eines Projekts. Bei jedem der Projekte wird der Einsatzzweck der Mittel klar definiert. Mittels jährlicher Berichte und regelmässigem Austausch mit den Umsetzungspartnern wird überprüft, ob die Mittel zweckgemäss eingesetzt werden und die Projekte die geplante Wirkung erzielen. So wird bei mehrjährigen Projekten nicht der gesamte Betrag zu Beginn ausbezahlt, sondern es erfolgt eine Auszahlung in jährlichen Tranchen. Diese werden nur dann ausgerichtet, wenn die jährlichen Umsetzungs- und Finanzberichte vorliegen und geprüft wurden.
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