Kleine Anfrage von Abgeordneter Wenaweser Christoph:

Unverwaltete beziehungsweise verwaiste Rechtsträger
Ich beziehe mich auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Thomas Vogt aus der diesjährigen Juni-Sitzung des Landtags zu den sogenannt unverwalteten beziehungsweise verwaisten Rechtsträgern, welche über den Sommer beträchtliches Medieninteresse geweckt haben. Die Regierung führte in der Beantwortung jener Kleinen Anfrage aus, dass das Ministerium für Präsidiales und Finanzen sowie das Ministerium für Gesellschaft und Justiz entschieden hätten, eine Steuerungsgruppe einzusetzen, welche zuhanden der Regierung zeitnah Lösungsoptionen zur Fortführung oder – falls dies nicht möglich ist – zur Abwicklung der genannten verwaisten Rechtsträger erarbeiten soll. Die bisherigen Vorarbeiten seien damit zu konsolidieren und zu bündeln, um gemeinsam an einer zeitnahen Lösung zu arbeiten. Dabei soll eine abgestimmte Vorgehensweise gefunden werden, um die verschiedenen innerstaatlichen und sanktionsrechtlichen Vorgaben im weiteren Verlauf rechtssicher abzudecken.
Frage
- Wie lautet der aktuelle Stand der Dinge in dieser Angelegenheit?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Der Auftrag an die Steuerungsgruppe besteht darin, Lösungen für die vom Abgeordneten genannten „verwaisten“ Strukturen zu erarbeiten. Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien, Verwaltung und ausgewählten Marktteilnehmern arbeiten intensiv daran.
Die Steuerungsgruppe ist sich einig, dass für eine fundierte Entscheidungsfindung zunächst detaillierte Informationen zu den betroffenen Strukturen erhoben werden müssen. Auf Basis dieser Erhebungen erfolgt eine Kategorisierung der Mandate in drei Fallgruppen:
- Kategorie 1: Mandate mit Russland- und OFAC-Bezug, d.h. OFAC gelistete Personen und/oder Sektor-Spezifikationen;
- Kategorie 2: Mandate mit Russland-Bezug und möglichem OFAC-Bezug oder Bezug zu Art. 29d der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine;
- Kategorie 3: Mandate mit Russland-Bezug, aber ohne OFAC-Bezug und auch ohne Bezug zu Art. 29 d der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine.
Das kurzfristige Ziel der Steuerungsgruppe ist es, ausgehend von der Gesamtzahl der amtlichen Verfahren diejenigen Fälle zu identifizieren, bei denen ein konkretes OFAC-Sanktionsrisiko besteht und bei denen eine konkrete Lösung erforderlich ist, damit diese nicht verwaist werden bzw. bleiben. Das betrifft die Fälle der Kategorie 1.
Mandate der Kategorie 2 werden derzeit einer vertieften Analyse unterzogen. Ziel ist es, zu klären, ob die Übernahme eines Liquidator-Mandats zumutbar ist oder ob das Risiko analog zu den Fällen der Kategorie 1 zu bewerten ist.
Für Mandate der Kategorie 3 wurde festgestellt, dass kein OFAC-Sanktionsbezug besteht. Diese können daher im amtswegigen Verfahren weitergeführt werden.
Die Arbeiten der Steuerungsgruppe schreiten planmässig voran. Weitere Treffen und vertiefende Analysen sind bereits vorgesehen, um zeitnah tragfähige Lösungen für die betroffenen Mandate zu erarbeiten. Damit wird einerseits sichergestellt, dass Mandate ohne OFAC-Bezug weitergeführt oder von Amts wegen liquidiert werden, und andererseits Vermögenswerte, die direkt von Sanktionen betroffen sind, weiterhin gesperrt bleiben.
Kleine Anfrage von Abgeordneter Seger Martin:

Neubau Landesspital
Der Neubau des Landesspitals ist seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen und mehrerer Volksabstimmungen. Trotz mehrfacher Bestätigungen durch das Volk besteht weiterhin Unklarheit über den Projektfortschritt, die endgültigen Kosten sowie die Realisierbarkeit in der genehmigten Form.
Fragen
- Welche Kosten sind seit Projektbeginn bis heute im Detail nach Baukostenplan (BKP) angefallen und wie stellen sich diese im Verhältnis zum genehmigten Kredit dar?
- Welche zusätzlichen Kosten sind durch die Redimensionierung des Projekts, den Rückzug des ursprünglichen Architekturbüros sowie die Neuausschreibung entstanden?
- Mit welchen finanziellen und rechtlichen Folgen (unter anderem für bereits vergebene Aufträge, Planungsleistungen, Verträge) wäre im Falle eines vollständigen Baustopps zu rechnen?
- Welche Mehrkosten würden bei einem kompletten Projektneustart (inklusive neuer Planung, Ausschreibungen, Genehmigungen) anfallen und wie würden sich diese voraussichtlich auf den Zeitplan auswirken?
- Welche zusätzlichen Kosten wären zu erwarten, wenn anstelle des redimensionierten Projekts «Inspira II» das ursprüngliche Projekt «Inspira I» umgesetzt würde?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Seit Projektbeginn bis Stand Ende September 2025 sind Kosten in Höhe von CHF 4’696’700 angefallen, was rund 5.1% der budgetierten Gesamtkosten entspricht. Bei dem Grossteil der Kosten handelt es sich um Planungskosten.
zu Frage 2:
Die Kosten für die damalige Redimensionierung des Projekts Inspira belaufen sich auf CHF 551’620.
Die Zusammenarbeit mit dem ursprünglichen Architekturbüro wurde nach der Redimensionierung und Abschluss der Vorprojektphase beendet, weshalb im Anschluss seitens des Architekten keine zusätzlichen Kosten mehr entstanden.
Die Kosten für die im Zusammenhang mit der Neuausschreibung erfolgten Entschädigungen für die Fachexperten belaufen sich auf CHF 7’780. Weitere Arbeiten, wie beispielsweise die Ausschreibung und die Organisation der Neuausschreibung, wurden durch die Gesamtprojektleitung sowie interne Ressourcen des Landesspital Liechtenstein erarbeitet.
zu Frage 3:
Die finanziellen Folgen eines vollständigen Baustopps können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau abgeschätzt werden. Abhängig von den Verzögerungen können zusätzliche Kosten aufgrund von Teuerungen oder Ansprüche von am Projekt beteiligten Personen entstehen.
zu Frage 4:
Auch diese Frage kann nicht abschliessend beantwortet werden, da sie stark von der Ausgestaltung des neuen Projekts abhängt. Es wäre jedoch in jedem Fall mit Mehraufwendungen und einer Verzögerung von mehreren Jahren zu rechnen.
zu Frage 5:
Im Jahr 2019 genehmigte der Landtag einen Verpflichtungskredit in der Höhe von rund CHF 65 Millionen für das Spitalprojekt «Inspira I» sowie einen Nachtragskredit von rund CHF 9 Millionen für die Umwidmung der entsprechenden Parzelle. Im Zuge einer aktualisierten Kostenberechnung wurde 2022 festgestellt, dass Mehrkosten von rund CHF 21 Millionen zu erwarten gewesen wären, woraufhin ein Projektstopp verfügt wurde. Damit wäre für «Inspira I» ein Finanzbedarf entstanden, der die ursprünglich bewilligten Mittel um rund CHF 21 Millionen überstiegen hätte.
Wie bereits in der Kleinen Anfrage im September dargelegt, hat der Landtag mit Bericht und Antrag 2024/7 das redimensionierte Projekt «Inspira II» verabschiedet, das neben dem Spitalbau auch eine Pandemiestation sowie eine Photovoltaikanlage umfasst. Hierfür wurden ein Ergänzungskredit von rund CHF 6 Millionen für «Inspira II», ein Ergänzungskredit von rund CHF 0.6 Millionen für die Pandemiestation sowie ein weiterer Ergänzungskredit von rund CHF 1.7 Millionen für die Photovoltaikanlage bewilligt.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass zu diesem Vorhaben ein Referendum ergriffen und eine Volksabstimmung durchgeführt wurde, die zugunsten des Projekts ausging. Eine Rückkehr zu «Inspira I» wäre folglich ohne erneute demokratische Legitimation wohl nicht möglich.
Kleine Anfrage von Landtagpräsident Kaufmann Manfred:

Unterbringung von Suchtpatienten
aus Liechtenstein
Es ist wichtig, dass auch die schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft die notwendige Unterstützung und Perspektive erhalten. Menschen mit Suchtproblemen gehören oft zu den am stärksten belasteten Gruppen. Deshalb bietet die Wohngemeinschaft Arche in St. Gallen acht Menschen mit Suchtproblemen einen betreuten, zeitlich unbefristeten Wohnraum. Die Bewohnerinnen und Bewohner gestalten ihren Alltag innerhalb eines klaren Betreuungsrahmens weitgehend selbstständig und werden durch qualifizierte Mitarbeitende in Einzel- und Gruppensettings begleitet. Ebenfalls stehen zusätzlich vier Wohnungen für begleitetes Wohnen zur Verfügung.
Das Angebot richtet sich an suchtmittelkonsumierende Menschen mit gesundheitlichen psychischen und/oder physischen Problemen, die eine Stabilisierung und Verbesserung ihrer Lebenssituation anstreben und bereit sind, sich aktiv mit fachlicher Unterstützung mit ihrer Situation auseinanderzusetzen.
Diese Institution wird auch von Betroffenen aus Liechtenstein als gelungenes Konzept bezeichnet. Gleichzeitig wurde mehrfach der Wunsch geäussert, eine vergleichbare Einrichtung im eigenen Land zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen an die Regierung:
Fragen
- Ist der Regierung die Institution Arche in St. Gallen und ihr Konzept bekannt?
- Welche Einschätzung hat die Regierung hinsichtlich des Bedarfs einer vergleichbaren Einrichtung in Liechtenstein?
- Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, ein entsprechendes Angebot im Inland zu schaffen oder bestehende Angebote auszubauen?
- Falls die Regierung ein solches Modell für Liechtenstein nicht in Betracht zieht: Welche Gründe sprechen aus ihrer Sicht dagegen?
- Welche Alternativen sieht die Regierung, um Menschen mit Suchtproblemen aus Liechtenstein längerfristig und in einem stabilisierenden Umfeld zu unterstützen?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Ja. Das Konzept ist bekannt und das zuständige Amt für Soziale Dienste ist in gutem fachlichem Austausch mit der Stiftung Suchthilfe St.Gallen, der Trägerorganisation der Wohngemeinschaft Arche.
zu Frage 2:
In den involvierten Fachkreisen in Liechtenstein ist die Schaffung von betreuten Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Suchtproblemen zunehmend ein Thema. Das Amt für Soziale Dienste wird auf Grundlage der Suchtpolitischen Grundsätze der Regierung des Fürstentums Liechtenstein aus dem Jahr 2020 versuchen, den Bedarf zu klären und je nach Resultat das weitere Vorgehen definieren.
zu Frage 3:
Sofern aufgrund der in Antwort auf Frage 2 erwähnten Prüfung ein Bedarf festgestellt wird, wird der Regierung ein detailliertes Konzept zur Bedarfsdeckung mit entsprechend benötigtem Finanzbedarf vorgelegt.
zu Frage 4:
Um ein solches Modell in Liechtenstein umsetzen zu können, braucht es eine gesicherte Finanzierung und vor allem auch eine Trägerorganisation, die bereit ist, dieses Angebot nach professionellen Kriterien aufzubauen. Eine nachhaltige Qualitätssicherung ist unerlässlich. Bei der Planung eines konsumoffenen Betreuungskonzepts, wie es die Wohngemeinschaft Arche hat, ist in Liechtenstein die abweichende Rechtslage zur Schweiz zu berücksichtigen. Art. 20 BMG verbietet unbefugten Besitz von Betäubungsmitteln wie zum Beispiel Kokain oder Cannabis, Art. 21 verbietet grundsätzlich auch den unbefugten Konsum dieser.
zu Frage 5:
Wenn sich zeigt, dass der Bedarf für ein eigenes Angebot in Liechtenstein nicht ausgewiesen ist, so wird man wie bis anhin auf die gute Zusammenarbeit und die Möglichkeit von Platzierungen im Ausland angewiesen sein.
Kleine Anfrage von Landtagsvizepräsidentin Hoop Franziska:

Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur OKP und Versorgungssituation in Liechtenstein
Ärztinnen und Ärzte spielen eine zentrale Rolle als Arbeitgebende und leisten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein. Die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) stellt dabei ein zentrales Steuerungsinstrument für die medizinische Grundversorgung dar. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederholt Engpässe, insbesondere in der hausärztlichen Versorgung, in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Gynäkologie. Vor diesem Hintergrund stellt sich immer wieder die Frage, ob die bestehenden Zulassungsbeschränkungen den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und inwiefern durch eine Marktöffnung Verbesserungen in der Grundversorgung erzielt werden könnten.
Fragen
- Nach welchen Kriterien und Bedarfsüberlegungen werden aktuell OKP-Zulassungen für Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Gynäkologinnen und Gynäkologen vergeben?
- Welche Auswirkungen erwartet das Ministerium, falls der Markt in der Hausarztmedizin, der Kinderheilkunde sowie der Gynäkologie geöffnet werden würde, insbesondere hinsichtlich Versorgungssicherheit, Qualität und wirtschaftlicher Tragfähigkeit der Praxen?
- Wie beurteilt das Ministerium die Diskrepanz zwischen der statistisch guten Versorgung in der Gynäkologie und den dennoch berichteten Engpässen?
- Gibt es Überlegungen, die Zulassungsmodelle flexibler zu gestalten, etwa durch regionale Bedarfsprüfungen, befristete Zulassungen oder neue Praxisformen?
- Welche internationalen Erfahrungen, insbesondere aus der Schweiz und Österreich, werden bei der Beurteilung der Zulassungspraxis in der Grundversorgung berücksichtigt, und welche Lehren zieht das Ministerium daraus für Liechtenstein?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Die Bedarfsplanung ist historisch gewachsen und definiert, wie viele Ärzte eines Fachbereichs für eine adäquate Versorgung notwendig sind. Die Tarifpartner passen die Kontingente pro Bedarfsplanungssektor an. Es spielen dabei Rückmeldungen der Ärzteschaft, der Bevölkerung und seit 2017 auch die gesetzlich vorgeschriebene approximative Arbeitsstundenberechnung, welche vom LKV alle zwei Jahre durchgeführt wird, eine Rolle.
Die Kriterien für die Besetzung einer Bedarfsstelle sind in der Vereinbarung über die ambulante ärztliche Bedarfsplanung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gelistet, welche im Amtsblatt publiziert ist. So stellen beispielsweise die fachliche Eignung eines Bewerbers, die Dauer seiner Tätigkeit oder allfällige Spezialisierungen sowie ein behindertengerechter Praxiszugang Kriterien in der Beurteilung dar. Da sich seit geraumer Zeit in einigen Sektoren der erweiterten medizinischen Grundversorgung Schwierigkeiten bei der Besetzung der Sollstellen zeigen, hat die Regierung die Tarifpartner mit der Überarbeitung der Bedarfsplanung beauftragt. Derart sollen aktuelle Hindernisse bei der Besetzung von Bedarfsstellen in der Grundversorgung, Kinder- und Jugendmedizin, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie in der Erwachsenen- als auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie abgebaut werden. Die Regierung erwartet in Kürze von den Tarifpartnern einen entsprechenden Vorschlag für ein weiteres Vorgehen.
zu Frage 2:
Eine Öffnung bestimmter Bedarfsplanungssektoren ist nach Kenntnisstand der Regierung eine der Optionen, welche von den Tarifpartnern aktuell evaluiert wird. Ob sich diese Option am Ende als zielführend und bevorzugenswert herausstellt und wie eine Öffnung im Einzelnen umzusetzen wäre, kann die Regierung nicht voraussagen. Die Regierung steht den Lösungsansätzen der Tarifpartner jedoch ergebnisoffen gegenüber. Dass eine Marktöffnung, gerade in Fachbereichen mit überregional dünner Versorgungsdichte, zu einer Überflutung des Systems mit Ärzten führt, ist nach Ansicht der Regierung als eher unwahrscheinlich anzusehen. Folglich geht die Regierung nicht davon aus, dass eine Marktöffnung in Fachbereichen mit dünner Versorgungsdichte ausschliesslich die Versorgungssicherheit gewährt. Weiter geht die Regierung nicht davon aus, dass sich spezifische Marktöffnungen auf die Qualität der medizinischen Leistungen auswirken würde. Dies, da alle in Liechtenstein praktizierenden Ärzte einer Zulassung durch das Amt für Gesundheit bedürfen und eine solche nur erteilt wird, wenn unter anderem eine fachliche Eignung hierfür nachgewiesen werden kann. Dass durch eine Marktöffnung der wirtschaftliche Markt zwischen den einzelnen Praxen angestossen wird, ist denkbar. Allerdings ist in Fachgebieten mit dünner Versorgungsdichte davon auszugehen, dass sich dieser Umstand in der Praxis kaum auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxen auswirken wird.
zu Frage 3:
Den Tarifpartnern ist die Divergenz zwischen besetzten Stellen, errechneten Arbeitsstunden und effektiv verfügbaren Kapazitäten bewusst. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Natur. So bilden die verfügbaren Kennzahlen die tatsächliche Situation nur eingeschränkt ab. Insbesondere werden Faktoren wie Wartezeiten nicht ausreichend berücksichtigt. Aus diesem Grund können trotz statistisch guter Versorgung in einzelnen Bereichen spürbare Engpässe entstehen. Hinzu kommen strukturelle Ursachen wie Teilzeitquoten, Pensionierungen oder kurzfristige Abwesenheiten von Fachärztinnen und -ärzten, die in einem kleinen Versorgungsnetz wie Liechtenstein sofort spürbar sind. Auch kurzfristig notwendige Notfallversorgungen führen dazu, dass nominell ausreichende Kapazitäten in der Praxis nicht immer tatsächlich zur Verfügung stehen.
Durch eine befristete Anbindung neuer Praxen im angrenzenden Ausland sollten die Kapazitätsengpässe bis zur Besetzung der Stellen im Inland vorübergehend aufgelöst werden können.
zu Frage 4:
Dies ist Kerngegenstand des Auftrags an die Tarifpartner, die Bedarfsplanung in den spezifischen Gebieten zielgerichtet zu überarbeiten. Es wird erwartet, dass unter anderem auch namentlich regionale Bedarfsprüfungen, befristete Zulassungen oder neue Praxisformen als Überlegungen mitberücksichtigt werden.
zu Frage 5:
Die liechtensteinische Bedarfsplanung wurde an die österreichische Kontingentierungslösung angelehnt und werden Bedarfsstellen auf Basis der soeben erwähnten Kriterien vergeben. In der Schweiz zeigt sich, dass die Steuerung der Grundversorgung vor allem über eine vorgelagerte Zulassungssteuerung erfolgt, da der Kontrahierungszwang eine nachträgliche Mengensteuerung kaum zulässt. Denn Versicherer dürfen zugelassene Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich nicht „auswählen“ oder ausschliessen, sondern müssen deren OKP-Leistungen gemäss den anwendbaren Tarifen vergüten.
Unabhängig von der Beurteilung der Zulassungspraxis von Bedarfsstellen ist festzustellen, dass die gesamte Region in bestimmten Fachbereichen nur mit Bemühungen die notwendige Versorgungsdichte halten kann. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass eine strukturierte Ausschreibungspraxis von Bedarfsstellen seitens der Tarifpartner verfolgt wird und eine Willkommenskultur an den Tag gelegt wird. Auch sollen Zulassungen in nützlicher Frist, gezielt und befristet erfolgen damit die Versorgungssteuerung gewährleistet ist und flexibel bleibt. Transparente Indikatoren wie Wartezeiten oder Notfallbelastung müssen als Grundlage für Entscheidungen dienen.
Kleine Anfrage von Landtagsvizepräsidentin Hoop Franziska:

Kinderärztliche Versorgung in Liechtenstein
Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein ist ein wesentlicher Bestandteil der Grundversorgung. Seit einiger Zeit zeigt sich, dass die verfügbaren Kapazitäten in der Kinderheilkunde sehr begrenzt sind. Besonders im Unterland ist die Lage angespannt, da dort nur ein Kinderarzt tätig ist, der Ende Dezember 2026 in Pension geht. Danach werden landesweit lediglich noch drei Kinderärzte verfügbar sein.
Eine freie Wahl des Kinderarztes ist damit kaum möglich, da die Kapazitäten unter den bestehenden Praxen aufgeteilt werden müssen. Am Liechtensteinischen Landesspital gibt es derzeit keine kinderärztliche Sprechstunde. Zunehmend sind auch werdende Eltern mit der Situation konfrontiert, dass sie für ihr Kind keinen betreuenden Kinderarzt finden.
Fragen
- Wie viele OKP-Stellen für Kinderheilkunde stehen Liechtenstein aktuell zur Verfügung?
- Wie viele davon sind derzeit besetzt und wie viele in einem Jahr unter Berücksichtigung der Pensionierungen?
- Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Versorgungslage und sieht sie eine akute Versorgungslücke?
- Welche kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen sind geplant, um die kinderärztliche Versorgung sicherzustellen?
- Wie ist der Stand betreffend eine kinderärztliche Sprechstunde am Landesspital?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Derzeit stehen gemäss der Bedarfsplanung 550 Stellenprozent für den Bereich der Pädiatrie zur Verfügung.
zu Frage 2:
Von den gemäss der Bedarfsplanung zur Verfügung stehenden 550 Stellenprozenten sind derzeit 500 Prozent besetzt, wovon 400 % im Inland vergeben sind. Weitere 100 Stellenprozente sind in die Schweiz vergeben. Derzeit hat ein Kinderarzt (100 %) seine Pensionierung per Ende 2026 in Aussicht gestellt.
zu Frage 3:
Die Regierung beurteilt die aktuelle Versorgungslage als unzureichend, weshalb sie bereits verschiedene Massnahmen bei den Tarifpartnern in Auftrag gegeben hat.
zu Frage 4:
Das Ministerium für Gesellschaft und Justiz hat dem Liechtensteinischen Versicherungsverband (LKV) sowie der Liechtensteinischen Ärztekammer (LAEK) im Juli 2025 den Auftrag gegeben, eine angepasste Vereinbarung über die ambulante ärztliche Bedarfsplanung in den Bereichen «Grundversorgung», «Kinder- und Jugendmedizin», «Gynäkologie und Geburtshilfe» sowie «Psychiatrie» bis Ende September zu erarbeiten und vorzulegen. Mit den Anpassungen sollen die wesentlichen Hindernisse bei der Rekrutierung neuer Ärztinnen und Ärzte bestmöglich beseitigt werden.
Das Liechtensteinische Landesspital wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Kantonsspital Graubünden sowie dem Ostschweizerischen Kinderspital mögliche Lösungen für eine kinderärztliche Versorgung in den Räumlichkeiten des Liechtensteinischen Landesspitals zu prüfen. Eine Umsetzung ist für 2026 vorgesehen, um die bestehenden Kapazitätsengpässe im Bereich der Kinderärzte zu entschärfen.
Darüber hinaus befinden sich LKV und LAEK mit weiteren möglichen Leistungserbringen in der Schweiz in Gesprächen, um eine vollständige Besetzung der gemäss Bedarfsplanung vorhandenen Stellen per 01.01.2026 sicherzustellen. Diese befristete Anbindung von neuen Praxen im angrenzenden Ausland sollte die Kapazitätsengpässe vorübergehend auflösen, bis eine erfolgreiche Stellenbesetzung von Ärzten im Inland erfolgen kann.
Ebenfalls wurden die Tarifpartner LAEK und LKV beauftragt, die gemäss Bedarfsplanung vorhandenen unbesetzten sowie die in absehbarer Zeit freiwerdenden Stellen im Bereich der Pädiatrie im deutschen Sprachraum prominent auszuschreiben und aktiv, um Kinderärztinnen und Kinderärzte zu werben.
Seitens der Regierung werden zudem im Bereich der Kindervorsorge und -gesundheit bereits bestehende Angebote und deren Ausbau, wie beispielsweise die Mütter- und Väterberatung, weiterhin unterstützt, um die bestehenden Kinderärzte zu entlasten.
zu Frage 5:
Wie bereits erwähnt, wurde das Landesspital mit der Erarbeitung einer tragfähigen Lösung für eine kinderärztliche Versorgung vor Ort beauftragt. Derzeit führt es Gespräche mit dem Kantonsspital Graubünden sowie dem Ostschweizerischen Kinderspital. Eine Lösung soll 2026 umgesetzt werden.
Kleine Anfrage von Abgeordnete Haldner-Schierscher Manuela:

Einstellung Schweizer Langzeitstudie zu PFAS / Auswirkungen auf Liechtenstein
Das Bundesamt für Gesundheit plante ursprünglich eine Langzeitstudie mit 100’000 Freiwilligen, die über mindestens 20 Jahre hinweg auf Pestizide, PFAS, Schwermetalle und andere Stoffe untersucht werden sollten. Im September 2025 wurde bekannt, dass das BAG aufgrund der angespannten Finanzlage beschlossen hat, das Projekt nicht weiterzuverfolgen. Eine bereits durchgeführte Pilotstudie zeigte, dass PFAS-Chemikalien in sämtlichen Blutproben nachgewiesen wurden, teilweise sogar oberhalb gesundheitsrelevanter Schwellenwerte. In meiner Kleinen Anfrage vom Juni 2025 erkundigte ich mich unter anderem darüber, ob in Liechtenstein Untersuchungen auf PFAS in tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln durchgeführt werden und wie die Bevölkerung sachgerecht über den Stand und die Auswirkungen der Umweltbelastungen informiert wird. Aus der Beantwortung ging hervor, dass Liechtenstein an einer schweizweiten Kampagne zur PFAS-Untersuchung tierischer Lebensmittel teilnimmt, mit dem Ziel, PFAS-Belastungen zu ermitteln und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender fünf Fragen:
Fragen
- Welche konkreten Auswirkungen hat das Ende der Schweizer PFAS-Studie auf die nationale Risikobewertung und den Gesundheitsschutz in Liechtenstein?
- Wird die geplante Auswertung der Proben aus Liechtenstein unabhängig davon erfolgen oder können hier Verzögerungen oder Wissenslücken entstehen?
- Wie beurteilt die Regierung den Wert und die Aussagekraft Liechtensteinischer PFAS-Daten, wenn aufgrund der Studieneinstellung keine schweizweiten Vergleichsdaten oder Trendanalysen verfügbar sind?
- Welche Alternativen sieht die Regierung, um trotz der Lücke im Schweizer Forschungsprogramm eine zeitnahe und fundierte Bewertung der PFAS-Belastung in Liechtenstein sicherzustellen?
- Wie wird sichergestellt, dass die Bevölkerung trotz eingeschränkter Datenlage weiterhin transparent und risikoadäquat informiert wird?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
An der gross angelegten vom BAG unterstützten Schweizer Gesundheitsstudie, in der über Jahre hinweg verschiedene Umweltbelastungen untersucht werden, ist Liechtenstein nicht beteiligt. Somit hat die Sistierung der darin eingebetteten PFAS-Studie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Risikobewertung und den Gesundheitsschutz in Liechtenstein.
zu Frage 2:
Die Beurteilung der Lebensmittel ist unabhängig von der BAG-Studie, da dafür die bereits geltenden Höchstwerte gemäss Lebensmittelgesetzgebung herangezogen wurden bzw. auch zukünftig werden. Die Analysen im Rahmen der schweizweiten Kampagne des Verbands der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) zur Untersuchung von tierischen Lebensmitteln auf PFAS sind inzwischen abgeschlossen. Der finale Kampagnenbericht steht allerdings noch aus, daher erfolgte auch in Liechtenstein noch keine Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse. Die beprobten Betriebe wurden jedoch bereits informiert. Von den neun in Liechtenstein erhobenen Proben war keine zu beanstanden. Darüber hinaus wurden im Mai alle für die öffentliche Wasserversorgung genutzten Quellen und Grundwasserpumpwerke zur Untersuchung auf PFAS-Rückstände beprobt. Die Befunde zeigen, dass die geltenden Höchstwerte überall eingehalten und nur in wenigen Fällen einzelne Substanzen in Spuren nachweisbar sind.
zu Frage 3:
Wie bei Antwort zu Frage 1 erwähnt, wurde in der Schweiz die PFAS-Studie am Menschen eingestellt, an der Liechtenstein nicht beteiligt war. Die Lebensmittel- und Umweltproben wurden hingegen in Liechtenstein unabhängig davon durchgeführt (siehe Antwort 2). Daher kann hier nicht von einer mangelnden Vergleichbarkeit gesprochen werden.
zu Frage 4:
Siehe hierzu Antworten zu Fragen 1-3.
zu Frage 5:
Siehe hierzu Antworten zu Fragen 1-3.
Kleine Anfrage von Abgeordnete Cissé Tanja:
Abwasseruntersuchungen in Liechtenstein – aktueller Stand und geplante Erweiterungen
Laut Medienberichten wurde in der Schweiz das nationale Drogenmonitoring im Abwasser kürzlich aus finanziellen Gründen vorläufig gestoppt. Dabei lieferten die Analysen über mehrere Jahre hinweg wertvolle Erkenntnisse: So konnte herausgefunden werden, dass die Kokain- und MDMA‑Werte in grossen Schweizer Städten über dem europäischen Durchschnitt liegen. Die gewonnenen Daten wurden in der Suchtprävention und Gesundheitsplanung verwendet.
Auch in Liechtenstein wurden in der Vergangenheit punktuelle Abwasseruntersuchungen durchgeführt. Ob und in welcher Form diese heute fortgeführt oder künftig ausgebaut werden, ist derzeit öffentlich wenig bekannt.
Ich ersuche die Regierung daher um die Beantwortung folgender fünf Fragen:
Fragen
- Welche Stoffe und Parameter werden im Rahmen der Abwasseruntersuchungen in Liechtenstein derzeit analysiert, und zu welchen konkreten Zwecken werden die gewonnenen Daten verwendet?
- Gibt es in Liechtenstein aktuell ein Drogenmonitoring im Abwasser? Falls nein, weshalb wurde bisher darauf verzichtet?
- Welche Zielsetzungen verfolgt die Regierung mit allfälligen künftigen Abwasseranalysen im Bereich Drogen, zum Beispiel Prävention, Trendbeobachtung, gesundheitspolitische Steuerung?
- In welcher Form sollen die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen künftig genutzt, aufbereitet oder veröffentlicht werden?
- Wie oft und an welchen Standorten werden aktuell Abwasserproben entnommen und sind zusätzliche Erhebungen in anderen Themenbereichen geplant?
Beantwortung durch Regierungsrat Emanuel Schädler
zu Frage 1:
Die aktuellen Abwasseruntersuchungen in Liechtenstein detektieren drei respiratorische Viren (SARS-COV-2, Influenza A/B und RSV) sowie einen gastrointestinalen Virus (Norovirus). Die Abwasserdaten ergeben im Zusammenspiel mit anderen epidemiologischen Daten ein Lagebild, das die Bewertung der Gesamtsituation für die getesteten Viren in Liechtenstein ermöglicht. Die Informationen dienen zusätzlich medizinischem Personal, den Alters- und Pflegeeinrichtungen (LAK, Familienhilfe) sowie Gesundheitsstellen (Amt für Gesundheit) als Unterstützung, um die Situation zu überwachen und Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich Infektionen dieser Erreger im Land ausbreiten. Bei auffälligen oder erhöhten Werten informiert zum Beispiel das Amt für Gesundheit gezielt die Liechtensteinische Ärztekammer sowie die Alters- und Pflegeeinrichtungen in Liechtenstein, um eine frühzeitige Sensibilisierung und gegebenenfalls abgestimmte Massnahmen zu ermöglichen.
zu Frage 2:
Derzeit besteht kein etabliertes Drogenmonitoring im Abwasser, weil das Abwassermonitoring eine noch relativ junge Einrichtung ist. Das Abwassermonitoring wurde erst im Zuge der Covid-19-Pandemie ab 2020 aufgebaut und fokussierte sich zunächst auf die Detektion von Krankheitserregern. Eine Erweiterung um weitere gesundheits- und gesellschaftspolitisch relevante Parameter wie Drogenrückstände wird derzeit vom Gesellschaftsministerium geprüft und es werden erste konzeptionelle Überlegungen angestellt, wie ein solches Monitoring künftig ausgestaltet und implementiert werden könnte. Im Abwasser werden die Rückstände der vielen Grenzgängerinnen und Grenzgänger gemeinsam mit jenen der Wohnbevölkerung analysiert. Das ist vor allem bei übertragbaren Viren sehr sinnvoll. Beim Drogenmonitoring ist daher eine gute fachliche Interpretation der Daten wichtig.
zu Frage 3:
Sollten künftig Abwasseranalysen im Bereich Drogen durchgeführt werden, würden diese – analog zum bestehenden Abwassermonitoring von Krankheitserregern – primär der Erhebung erster epidemiologischer Erkenntnisse über das Vorkommen und die Verbreitung von Drogensubstanzen dienen. Solche Daten könnten eine Grundlage für die Beobachtung von Trends sowie für die evidenzbasierte Ausrichtung präventiver und gesundheitspolitischer Massnahmen bilden. Beispielsweise lassen sich saisonale Muster oder plötzliche Anstiege der Parameter frühzeitig erkennen, was gezielte Informationskampagnen, Gesundheitsempfehlungen oder Schutzmassnahmen in besonders betroffenen Einrichtungen oder an bestimmten aktuellen Veranstaltungen ermöglicht. Auch die Planung von Ressourcen im Gesundheitswesen kann dadurch vorausschauend unterstützt werden.
zu Frage 4:
Die Ergebnisse der aktuellen Abwasseranalysen zu Krankheitserregern werden regelmässig über ein Schweizer Dashboard veröffentlicht. Dieses ist über die Homepage des Amts für Gesundheit direkt erreichbar. Bei konkretem Interesse oder spezifischen Fragestellungen können die Daten zudem jederzeit über das Ministerium für Gesellschaft angefordert werden. Auch im Bereich eines allfälligen Drogenmonitorings wäre eine transparente und fachlich fundierte Aufbereitung der Daten sinnvoll, etwa zur Information relevanter Fachstellen und zur Unterstützung präventiver Massnahmen. Ein solches Monitoring bietet den Vorteil einer schnellen, anonymen und personenunabhängigen Datenerhebung, ohne datenschutzrechtliche oder stigmatisierende Implikationen. Es erfolgt keine Rückverfolgbarkeit zu Einzelpersonen oder spezifischen Personengruppen; die Daten basieren ausschliesslich auf aggregierten, landbezogenen Proben und dienen der übergeordneten Beobachtung von Trends im öffentlichen Gesundheitswesen. Die Etablierung eines entsprechenden Systems würde eine evidenzbasierte Grundlage für generelle gesundheitspolitische Entscheidungen schaffen. Dies kann beispielsweise ebenfalls durch die Entwicklung eines digitalen Dashboards erfolgen, das die gemessenen Substanzdaten übersichtlich darstellt und für Fachstellen sowie Entscheidungsträger zugänglich macht. Ein solches Projekt ermöglicht eine transparente und zeitnahe Einschätzung der epidemiologischen Lage von Drogensubstanzen und unterstützt die gezielte Planung präventiver Massnahmen.
zu Frage 5:
In Liechtenstein erfolgt die Probenentnahme ausschliesslich bei der zentralen Kläranlage in Bendern, da diese nahezu das gesamte Staatsgebiet abdeckt und somit eine repräsentative Datengrundlage bietet. Die Proben werden derzeit zweimal pro Woche im Rahmen des bestehenden Monitorings entnommen. Perspektivisch werden zusätzliche Erhebungen in weiteren Themenbereichen geprüft, insbesondere dort, wo anonymisierte und populationsbasierte Daten einen Mehrwert für die öffentliche Gesundheit und Prävention bieten.
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